ZE / Mindererlöse / Budgetverlust

  • Hallo, ich bin (noch) ein rechter Laie auf dem Gebiet der Ausgleichsberechnung. Nun habe ich ein kleines Verständnisproblem:

    Ich vereinbare eine gewisse Menge x an ZE (Arzneimittel), erbringe aber dann tatsächlich nur die Hälfte. Diese Art von ZE wird ja zu 0% ausgeglichen, d.h. es gibt nix an Ausgleichen.

    Wo ist aber das Problem, ich habe keine Leistungen erbracht, also keine Kosten und nun keine Erlöse.

    Jetzt habe ich gelesen, das würde sich als Budgetverlust bemerkbar machen. Inwiefern? Kann mir das jemand erklären.


    Klar, zum Zeitpunkt der Planung wäre es geschickter gewesen, weniger Budget als ZE auszugliedern. Aber wie sieht es nach der Verhandlung aus, welche Nachteile hab ich künftig, wenn ich mein Planbudget nicht erreicht habe.

    Oder auch wenn folgendes Problem auftritt:

    Ich stelle fest, das ZE ist nicht mehr kostendeckend, weil die Arzneimittelpreise gestiegen sind. Was ist besser, Mindererlöse in Kauf zu nehmen (und dadurch einen Budgetverlust ?!?! - wie auch immer das gemeint sein soll, versteh ich nicht) oder die Leistungen zu erbringen mit Verlusten, da das ZE ja nicht mehr kostendeckend ist.

    Ich hoff, es versteht jemand mein gedankliches Problem!

  • Hallo Stefan M.,
    das Problem ist, das sie den Betrag für die ZEs aus dem Budget ausgegliedert haben und wenn sie die ZEs dann nicht erlösen ist das Geld weg - für alle Zeiten. Wenn sie weniger ausgegliedert hätten, hätten sie auch einen anderen Basisfallwert, eine höhere Summe wäre in die Steigerungsrate eingegangen usw.
    Wenn sie dann im DRG-Bereich keine Punktlandung hinbekommen ärgerng sie sich noch viel mehr.
    Das Hauptproblem ist aber eben das sie ihr Budget selber abgesenkt haben und zwar auch für die nächsten Jahre...

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Also mir ist das ganze auch noch nicht so klar, vielleicht kann das jemand mal erklären?

    Beispiel: Welche \"Bedeutung\" haben Mindererlöse bei den individuellen Entgelten? Man vereinbart eine bestimmte Menge zu einem bestimmten Preis. Im Lauf des Jahres stellt man fest, es wurde deutlich zu viel geplant. Die Vereinbarung wird nicht erreicht. Okay, ich bekomme keine Erlöse, aber ich habe auch keine Kosten. Wenn ich davon ausgehe, dass die individuellen Entgelte genau kostendeckend kalkuliert sind, wo ist das Problem? Ich bekomme sogar noch 40% der Mindererlöse als Ausgleich zurück. Im nächsten Jahr kann ich ja einfach wieder die vereinbarte Menge vom letzten Jahr mit den Kassen aushandeln und somit verliere ich auch diesen Teil des Budgets nicht? (Wenn ich jetzt noch annehme, dass bei diesen individuellen Entgelten in diesem Jahr auch nichts aus dem DRG-Bereich kommt, die Ausgliederung also Null war, habe ich mein Budget diesenJahres durch die \"Über\"-Planung auch nicht beschädigt. Also im kommenden Jahr keine Budgetauswirkung, in diesem Jahr auch nicht - ich sehe das Problem nicht).

    Wär sehr dankbar für ein paar Erklärungen.

  • Zitat


    Original von Stefan2007:
    Okay, ich bekomme keine Erlöse, aber ich habe auch keine Kosten.

    Hallo Stefan2007,
    nur mal so als Frage?
    Wieso haben Sie keine Kosten? Können Sie Ihr gesamtes personal taggenau disponieren?
    Läuft bei Ihnen die Heizung bedarfsadaptiert an die Belegung?

    Dann darf ich Ihnen zu diesen personal- und betriebswirtschaftlichen Meisterleistungen gratulieren.
    Ansonsten werden Sie festrstellen, dass Sie sehr wohl eine ganze menge fixkosten über das Jahr gesehen haben, die durch den Mindererlösausgleich (der jetzt 20% ist) nicht gedeckt sind.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Lieber Stefan M. und Stefan2007,

    wenn sie so geschickt im verhandeln mit den Kassen sind, die nicht erbrachten ZE\'s aus dem Vorjahr wieder zu verhandeln, dann herzlichen Glückwunsch. In der Regel gelingt das nämlich nicht so leicht.

    Das andere Problem wurde von Herrn Zierold schon angesprochen. Duch das Verhandeln von zu hohen ZE-Zahlen bekommen sie einen neidrigeren Basisfallwert denn es gilt ja (vereinfacht):

    Gesamtbudget(stationär)= (Basisfallwert x Casemix) + ZE-Erlöse

    Da sie das Budget sicherlich nicht einfach so absenken wollen, wäre also bei weniger verhandelten ZE´s der Basisfallwert höher (bei gleichem Casemix), und jeder Patient hätte mehr Geld ins Haus gebracht. Den Basisfallwert aber wieder im nächsten Jahr dementsprechend wieder zu erhöhen wird wohl im Ramen der Konvergenzregelungen kaum möglich sein, selbst dann, wenn sie den Landesbasisfallwert von unten her ansteuern.

    Beste Grüße,

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo Stefan M.,
    hallo Forum,

    auch meinerseits noch ein paar (ergänzende) Anmerkungen:

    1.) Bei den genannten ZE sind offenbar die krankenhausindividuellen (Zusatz-)Entgelte gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 N. 2 KHEntgG gemeint, die in der Anlage 4 zur Fallpauschalenvereinbarung niedergelegt sind. Diese dürften zumindest teilweise und bislang - vor ihrem Status als Zusatzentgelt - Bestandteil des Budgets gewesen sein. (Die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang, ist eines der wichtigeren Themen der Budget-/Entgeltverhandlungen zwischen dem Krankenhaus und den Krankenkassen.)

    2.) Stellt sich heraus, dass das ZE-Volumen hinsichtlich der Menge zu hoch kalkuliert und vereinbart worden ist, so ist damit - darauf hat Herr Zierold hingewiesen - das Budget (und der Basisfallwert) um einen zu hohen Betrag \"entlastet\" worden (\"Geld weg - für alle Zeiten\").

    3.) Ein Mindererlösausgleichsanspruch für die genannten ZE ergibt sich aus § 6 Abs. 3 Satz 6 KHEntgG mit Verweis auf § 11 Abs. 9 BPFlV a.F..

    4.) Im Folgejahr die vereinbarte Menge an ZE einfach \"ungebrochen\" fortzuschreiben - ohne Rücksicht auf die Istsituation - dürfte in der Tat, und hier ist Herrn Stern ausdrücklich zuzustimmen, kaum realisierbar sein.

    5.) Wenn es gelingt, die Krankenkassen davon zu überzeugen, dass es sich bei dem ZE X oder Y um eine völlig neue Leistung handelt, die sich bislang nicht im DRG-Budget befunden hat (\"Ausgliederung also Null\"), so hätte Stefan M recht.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Noch eine Anmerkung um das ganze noch komplexer zu machen:

    Minder- und Mehrerlösausgleiche sind verhandelbar und zwar für die einzelnen Entgeltgruppen, ob das gelingt und für welches Haus sich was, wie lohnt bzw. was man der Kasse dafür anbeiten muss, ist dann wieder ein anderes Blatt, aber die Möglichkeit existiert.

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin