Epileptologische Komplexbehandlung - MDK-Probleme

  • Sehr geehrtes Forum,
    zur Frage der Einschlusskriterien für den OPS-Kode 8-972 gibt es derzeit
    unterschiedliche Auffassungen zwischen uns und dem MDK. Der MDK beruht sich
    bei Einschlusskriterien auf das unter diesen OPS aufgeführte Inklusiva
    „medikamentöse Umstellung oder Absetzen von Medikamenten“. Alle
    Patienten,bei denen es nicht zu einem Absetzen sondern „lediglich“ zu einer
    Dosisänderung einer bereits bestehenden Medikation kommt, sollen nach
    Auffassung des MDK nicht mehr mit diesem OPS-Kode abgebildet werden. Auch
    wenn die übrigen Anforderungen dieses OPS-Kodes erfüllt werden und auch aus
    medizinischer Sicht eindeutig eine schwerbehandelbare Epilepsie vorliegt.

    Wir sind der Auffassung, dass unter \"Inklusiva\" Beispiele für die Zuordnung
    zu diesem Kode aufgeführt sind und damit keine Ausschließlichkeit der
    Zuordnung zu diesem Kode vorgibt. Gibt es zu dieser Frage bereits
    Erfahrungen mit anderen Gutachtern des MDK?

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Guten Tag Herr Bobrowski,
    nice try. Sie haben natürlich Recht mit Ihrer \"Inklusiva\"-Auslegung. Unterstützt wird dies durch die \"Hinweise zur Benutzung\" im OPS: \"Die Einschlussbemerkung dient der näheren Definition des Inhaltes der Klasse oder gibt Beispiele für die Zuordnung zu dieser Klasse.\"
    Um die Komplexbehandlung zu kodieren muss nicht irgendein Inklusivum nachgewiesen werden, sondern die Mindestmerkmale müssen erfüllt sein.

    Davon abgesehen ist das Absetzen eines Medikamentes natürlich auch eine \"medikamentöse Umstellung\".

    Die \"Hinweise für die Benutzung\" müssen einem MDK-Arzt bekannt sein. Man staunt immer wieder was den Leuten so einfällt.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo miteinander,

    ich habe das Thema nochmal aufgegriffen, da ich folgende Verständnisfrage habe:

    Kodierung der 8-972 Komplexbehandlung Epilepsie bei einem 10 Wo alten Sgl.??
    Wie soll ich hier die 3 Therapiebereiche belegen? Physiotherapiie und Psychotherapie der Eltern sind belegt, aber dann?

    Macht das bei Sgl. überhaupt Sinn von einer Komplebehandlung zu reden??

    Bitte um Hilfe der neuropädiatrischen Mitstreiter!

    Danke.

    Mfg

    Uwe Neiser