Sehr geehrtes Forum,
zur Frage der Einschlusskriterien für den OPS-Kode 8-972 gibt es derzeit
unterschiedliche Auffassungen zwischen uns und dem MDK. Der MDK beruht sich
bei Einschlusskriterien auf das unter diesen OPS aufgeführte Inklusiva
„medikamentöse Umstellung oder Absetzen von Medikamenten“. Alle
Patienten,bei denen es nicht zu einem Absetzen sondern „lediglich“ zu einer
Dosisänderung einer bereits bestehenden Medikation kommt, sollen nach
Auffassung des MDK nicht mehr mit diesem OPS-Kode abgebildet werden. Auch
wenn die übrigen Anforderungen dieses OPS-Kodes erfüllt werden und auch aus
medizinischer Sicht eindeutig eine schwerbehandelbare Epilepsie vorliegt.
Wir sind der Auffassung, dass unter \"Inklusiva\" Beispiele für die Zuordnung
zu diesem Kode aufgeführt sind und damit keine Ausschließlichkeit der
Zuordnung zu diesem Kode vorgibt. Gibt es zu dieser Frage bereits
Erfahrungen mit anderen Gutachtern des MDK?
Grüße von der Ostsee.