Kodierung einer Rotationsknieendoprothese?

  • Hallo Forum,
    wer kann einem chirurgischen laien helfen?

    wie codiert man eine Implantation einer achsgeführten, zementierten gekoppelten Rotationsknieendoprothese ???

    vielen dank

    tao

  • Hallo Tao,

    im OPS gibt es nur 2 Alternativen, die gekoppelte oder die teilgekoppelte Endoprothese. Ich würde die teilgekoppelte zementierte nehmen. Sie müssen nur noch Entscheiden, ob mit oder ohne Patellaersatz. Eine Sonderprothese ist sie jedenfalls nicht.

    Reicht Ihnen das?

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Tao,

    ich finde eigentlich nur ungekoppelt oder teilgekoppelt!
    Ich denke, Sie brauchen von dem Operateur noch ein paar zusätzliche Infos:
    Bicondylär? Patellaersatz?
    Evtl. geht es doch in Richtung Sonderprothese??

    Mit Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Guten Morgen,

    ich habe ebenfalls die Frage nach der richtigen Kodierung einer ROKNEP (Rotationsknieendoprothese). Unsere Unfallchirurgen sind der Meinung, es handelt sich um eine Sonderprothese, da die Prothese vor der Operation, individuell auf den Patienten abgestimmt, modular zusammengesetzt wird und auch die Kosten im Vergleich zur Standardprothese höher sind. Verwendung findet im vorliegenden Fall eine kleine Prothese mit einem 85 mm langem Stem und einem großer Centralizer. Der tibiale Prothesenteil wird hier mit einem 80er-Stem und einem kleiner Centralizer armiert. Wir haben bei der Herstellerfirma nachgefragt und diese ist der Meinung, dass es sich bei der modular zusammengesetzten ROKNEP um KEINE Oberflächenersatzprothese (wie u. a. vom MDK gefordert) handelt.

    Kann hier der OPS 5-822.91 Sonderprothese, zementiert (natürlich ohne den Zusatzkode 5-829.d) kodiert werden? :d_gutefrage:

    Gruß aus dem Schwabenland!

  • Hallo Forum,

    eine gekoppelte Endoprothese ist zumeist eine Scharnierendoprothese, d.h. eine gekoppelte achsgeführte Endoprothese. Diese ist wie riol schon erwähnte mit 5-822.6* oder 5-822.7* zu kodieren.

    Eine Prothese wird eigentlich immer auf den Patienten abgestimmt. Wenn diese für den Patienten speziell produziert wird ist das ZE2009-25 indiziert (auch ohne Defektsituation oder Modularität). Ansonsten sind Sonderprothesen nicht so exakt definiert. Diese stellen eine Abweichung von Normalen dar. Die von Ricco beschriebene Prothese ist kein Oberflächenersatz, sondern eine bikondyläre stemverankerte Prothese. Hierfür existiert kein eigener Kode. Die Kosten entsprechen typischerweise den vom InEK kalkulierten Kosten für Scharnier- und Sonderprothesen. Eine solche Prothese ist als Sonderprothese zu kodieren.

    Also 5-822.91, und wenn der MDK anderer Ansicht ist, soll er dies doch einmal fachlich darlegen...

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Herr Dr. Schemmann,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, sie hilft mir schon etwas weiter. Vor allem da wir schon das 2. negative Gutachten des MDKs zu diesem Fall vorliegen haben. Dass die Kodierung einer ROKNEP nicht so klar ist, können wir auch daran erkennen, dass der MDK bei 2 verschiedenen Fällen mit gleichem Sachverhalt einmal die Oberflächenersatzprothese und einmal den unspezifischen OPS-Kode für eine \"Sonstige\" Prothese (5-822.x1) kodiert haben möchte. Ich bin deshalb für weitere Argumentationshilfen aus dem Forum SEHR dankbar ...

    Gruß an alle, die sich auch mit diesem Problem beschäftigen müssen!

  • Hallo Ricco,
    laut DIMDI ist die 5-822.x1 eine Restegruppe z.B. für Neuerungen (Z.b. Bikompartimentell in 2008 ) .
    Tatsache ist, das stemverankerte modulare Prothesen von Seiten der Kosten in die Gruppierung Sonderprothesen fallen.

    Die 5-822.x* ist ein Todschlag-OPS :t_teufelboese: , aber nicht sachgerecht. Ich würde dem MDK widersprechen.

    Wenn Sie weiter Probleme mit dem MDK haben, würde ich eine offizielle Anfrage an die Arbeitsgruppe DRG (Komission 19) der DGOOC/DGU stellen. Dort wird das Thema derzeit bearbeitet. Leiter ist Herr Prof. Siebert aus Hannover.


    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Herr Dr. Schemmann,

    vielen Dank für Ihre Hilfe, ich habe bereits Antwort von Herrn Prof. Siebert erhalten und er ist ebenfalls der Meinung, dass eine Sonderprothese zu kodieren ist!! :)

    Also mache ich mich jetzt an den erneuten Widerspruch!!

    Gruß!!

  • Guten Morgen,

    kurze Rückmeldung für alle, die auch immer noch mit dem Problem der richtigen Kodierung der ROKNEP kämpfen: wir haben in der Zwischenzeit den Klageweg eingeschlagen, da der MDK auch nicht den Ausführungen von Herrn Prof. Siebert folgen wollte. Wir haben folgendes Ergebnis für einen Fall aus 2007 erhalten:
    Da es selbst nach 10 Jahren des DRG-Systems noch nicht gelungen wäre, für diese Prothese eine entsprechende Prozedurenverschlüsselung einzurichten, es sich aber nicht um eine Sonderprothese, sondern um eine in allen Komponenten aus dem Katalog bestellbare Scharnierendoprothese mit Rotationsmöglichkeit handeln würde, biete sich derzeit als spezifischste Prozedurenverschlüsselung der OPS Kode 5-822.61 an.

    Hilft uns auf jeden Fall weiter, da wir damit unsere bereits abgerechnete DRG I43 halten können und jetzt wird wohl auch hoffentlich der MDK zur Einsicht gelangen wird ;)

    Gruß aus dem sonnigen Süden!