Zwischenabrechnung

  • Ich habe folgende Frage:

    Kann ein Patient zwischenabgerechnet werden?

    Es handelt sich um einen langzeitbeatmeten, mehrfach operierten Patienten, der bereits seit 8 Monaten in unserem Krankenhaus liegt.
    Derzeit ist nicht absehbar, wann er entlassen werden kann.

    Wie funktioniert so etwas?
    :d_gutefrage:

  • Schönen guten Tag,

    Zitat


    § 8 Abs 7 KHEntgG

    Das Krankenhaus kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen, wenn und soweit ein Krankenversicherungsschutz nicht nachgewiesen wird. Ab dem achten Tag des Krankenhausaufenthalts kann das Krankenhaus eine angemessene Abschlagszahlung verlangen, deren Höhe sich an den bisher erbrachten Leistungen in Verbindung mit der Höhe der voraussichtlich zu zahlenden Entgelte zu orientieren hat. Die Sätze 1 bis 2 gelten nicht, soweit andere Regelungen über eine zeitnahe Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen in für das Krankenhaus verbindlichen Regelungen nach den §§ 112 bis 114 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder in der Vereinbarung nach § 11 Abs. 1 getroffen werden.

    Zusätzlich ist noch ein Blick in den entsprechenden Landesvertrag zu werfen, ob dort eine andere Regelung getroffen ist.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Flööt,
    ich denke sie sollten auf jeden Fall mit dem Kostenträger Kontakt aufnehmen. Und wahrscheinlich auch alles für eine MDK-Begehung bereit halten. 8 Monate KH macht jede KK misstrauisch...

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Flööt,

    nach dem KHEntgG §8 Absatz 7 können Sie ab dem 8. Tag eine angemessene Abschlagszahlung verlangen. Wir haben dies schon einige Male gemacht. Wie genau dies geht, hängt von Ihrer EDV ab. Bei uns muss man den Patienten soweit möglich kodieren, entlassen und den Fall im KIS abschließen. Dann wird die Rechnung im Verwaltungssystem generiert und per DTA versandt. Dann storniert man die Rechnung und die Entlassung wieder. Gleichzeitig haben wir die Krankenkasse telefonisch oder schriftlich informiert und haben darauf hingewiesen, dass wenn eine Überprüfung des Falles durch den MDK erfolgen soll, dieser doch den Patienten vor Ort aufsuchen möchte, da die Behandlung noch andauern wird. Die Zwischenabrechnungen wurden bisher von den Kassen auch ohne Probleme bezahlt.
    Natürlich können Sie auch per Hand eine Rechnung erstellen, wenn dies bei Ihnen möglich sein sollte.

    Viel Erfolg

    A. Bauer

    PS. auch in diesem Forum wird gerne gesehen, dass man freundlich/höflich miteinander umgeht und z.B eine Anrede verwendet, das fördert die Antwortbereitschaft