Hallo,
mal wieder ein Exoten-Frage:
Wie sind Pat. zu berechnen, die zwischen 2 Häusern "pendeln"?
Also aufgenommen Haus A mit z.B. Angina pectoris, Verlegung nach B für z.B. 3 Tag zum Katheter, zurück nach A für 5 Tage, dann wieder nach B wegen Uro-Problem, von dort nach 5 Tage wieder zurück nach A.
Haus A hat vermutlich nur ein Problem = 1 DRG, auch bei drei Teilaufenthalten.
Haus B (als "Leistungserbringer" )bekommt den Pat von dort, wo er hinverlegt wurde, nochmals zurück.
Hier könnte Regel §2 Abs. 3 zur Anwendung kommen - allerdings handelt es sich ja um grundverschiedenen Dinge, weshalb §2 vielleicht doch nicht richtig ist?
Wie ist die werte Forums-Meinung dazu?
P.Dietz