MDK Gutachten erstellt auf Basis §301 Daten mit Rückforderung

  • Guten Tag,
    heute erhielt ich eine Rückforderung einer Krankenkasse - gleich mit angefügten MDK Gutachten. Es wurden bei uns aber keine Unterlagen angefordert. :d_gutefrage:
    Die KK teilt mit, dass das GA auf Basis der §301 Daten, und früheren Befunden dieses Patienten (?)sowie der Krankenhausverordnung entstanden ist. (Schlaflabor)

    Mein \"Bauchgefühl\" sagt \"das kann wohl so nicht laufen\", aber konkret fehlen mir die rechtlichen Grundlagen. Problematisch sehe ich auch den Datenschutz. Wer kann mir helfen ? \"Was stimmt hier alles nicht ?

    Mit Bitte um Hilfe
    grüße aus dem sonnigen Niedersachsen
    Vinzenz :sterne:

  • Hallo Vinzenz,

    ich vermute, es ist folgendermaßen gelaufen:

    Seit 2005 sollen Schlaflaboruntersuchungen ambulant erbracht werden, folglich wird vorab geprüft, ob eine medizinische Begründung für die geplante stationäre Aufnahme vorliegt. Dazu wird der einweisende Lungenfacharzt um eine Stellungnahme bzw Befunde gebeten, die dann dem MDK zur Beurteilung vorgelegt werden. In Ihrem Fall hat die Krankenkasse das wohl einfach nachträglich gemacht, weil die KÜ wohl vorher nicht beantragt worden ist. Inwiefern das rechtlich zu vertreten ist, vermag ich leider nicht zu sagen, mein Bauch sagt mir aber, dass das so nicht richtig sein kann. ;)

    Nachtrag: Siehe Grundsatzgutachten des MDK zur schlafmedizinischen Versorgung in Niedersachsen vom 20.04.06

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Vinzenz,

    kann es sein, dass es sich hierbei gar nicht um ein Gutachten sondern um das Ergebnis einer SFB handelt? Dies wird bei uns hin und wieder mal versucht.
    Für ein Gutachten gilt, dass ihm alle relevanten Unterlagen zugrunde liegen müssen, dies kann hier ja nicht der Fall sein. Daher würde ich das Gutachten mit dem Vermerk zurückweisen, dass es auf einer eingeschränkten Basis erfolgte. Bis jetzt habe ich den Kassen dies immer persönlich mitgeteilt und man hat dann prompt Unterlagen angefordert und den Fall überprüft.
    Ihre Probleme mit dem Datenschutz müssen Sie näher erläutern.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

  • Hallo Frau Maas,

    Sie erwähnten ein Grundsatzgutachten des MDK zur schlafmedizinischen Versorgung in Niedersachsen vom 20.04.06... können Sie mir sagen, wo ich das finden kann? Hört sich auch für uns mal interessant an.

    Viele Grüße aus Nds.
    N. D.