Wahl der HD bei erst später festgestellter Fraktur

  • Liebe Forenteilnehmer,

    es wäre nett, wenn wir zu folgender Fallkonstellation, die eine oder andere Einschätzung erhalten könnten:

    Ein Patient wurde unstrittig wegen einer Gehirnerschütterung nach Sturz (S06.0) am 20.10.06 aufgenommen. Am geplanten Entlassungstag 24.10.06 klagte er über Rückenschmerzen. Das jetzt eigens angeordnete CT ergab eine frische Lendenwirbelfraktur, die operativ versorgt werden musste.

    Nach MDK-Ansicht lag diese bereits am Aufnahmetag vor und habe die Aufnahme mit veranlasst. Bei 2 konkurrierenden HD sei die mit dem größeren Ressourcenaufwand zu wählen.

    Wir argumentieren, dass die Akte klar hergibt, dass die Rückenschzmerzen unerkannt und unbehandelt blieben. Der Patient war auf dem \"Hirnerschütterungspfad\" und die LWK-Fraktur wurde erst später bekannt. Sie war somit nicht für die Veranlassung des Aufenthaltes verantwortlich.

    Der MDK vertritt die Meinung, dass nach DKR 002 die Fraktur des Lendenwirbels (S32.02) die HD sein muss, da sie nach Analyse diejenige ICD sei, die für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes verantwortlich ist.

    Was ist Ihrer Ansicht nach als HD zu benennen?

    MfG aus dem Sauerland
    Zymotic

  • Hallo Zymotic,

    zufällig hatte ich mal letztes Jahr die gleiche Fallkonstellation nur mit Femur Fraktur: bei uns hat der MDK die Gehirnerschütterung als HD akzeptiert, da die den Aufenthalt veranlasst hat.

    Ich bin also auch Ihre Meinung.

    Viel Glück

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo Zymotic,
    da der Patient bei Aufnahme noch nicht über Rückenschmerzen geklagt hatte und somit die noch nicht vorhandenen Rückenschmerzen zum Aufnahmezeit-punkt noch nicht den Verdacht auf eine evtl. Fraktur aufkommen lassen konnten, kann die Fraktur die Aufnahme in die Klinik ja schlecht veranlasst haben. Auch wenn sie bei Aufnahme schon bestanden haben mag, die Krankenhausaufnahme hat sie, gemäß Hauptdiagnosedefinition, nicht veranlasst und das ist, denke ich der entscheidende Punkt. Die Schmerzen traten erst im Verlauf auf und die dann erst diagnostizierte Fraktur hat dann den Aufenthalt verlängert, sie ist gemäß Nebendefinition zu kodieren.
    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Forum,

    ich würde hier ebenfalls die S06.0 als HD akzeptieren. Allerdings möchte ich an dieser Stelle eine Lanze für die Prüfung durch die KK brechen, denn ich denke dies ist der typische Fall, in denen eine Prüfung durch die KK wohl für jeden nachvollziehbar ist.
    Die besondere Konstellation des Falles ist aus den 301-Daten nicht zu entnehmen und hier ist ein klassischer Fall für eine telefonische Klärung zwischen Krhs und KK (wie gesagt, ich hätte die Erklärung akzeptiert).
    In Krankenhäusern, die prinzipiell nicht mit Kassen kommunizieren, ergeben sich diese Möglichkeiten nicht.
    Übrigens eine Frage am Rande:
    Wir haben immer wieder Krankenhäuser, die dann auch rückwirkend die Aufnahmeanzeige ändern. Dies ist m.E. nach in diesem Fall natürlich besonders fatal, denn dann wäre tatsächlich bei Aufnahme die Fraktur bekannt gewesen und es ergäbe sich ein anderes Bild.
    Ich hoffe, Sie haben sowas hier nicht auch gemacht?

    MFG

    Mr. Freundlich

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Spezielle Kodierrichtlinien sind den Allgemeinen vorrangig:

    1911a Mehrfachverletzungen:
    Reihenfolge der Kodes bei multiplen Verletzungen
    Im Fall von mehreren näher beschriebenen Verletzungen ist als Hauptdiagnose die Erkrankung auszuwählen, die am schwerwiegendsten ist.

    Die schwerwiegendste Verletzung war hier die LWK-Fraktur, somit Hauptdiagnose. Dass sie erst später festgestellt wurde, spielt keine Rolle.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Zymotic, hallo Forum,

    stimme Herrn Selter absolut zu.

    Die Entscheidung über die HD erfolgt am ENDE eines stationären Aufenthaltes, nach der sog. ANALYSE des Falles.
    Bei Aufnahme haben beide Diagnosen, Commotio und LWK-Fraktur vorgelegen. Beides sind für sich Aufnahmegründe. Der Ressourcenverbrauch liegt eindeutig bei der LWK-Fraktur, ergo hat die KK recht!

    Ich habe den Fall aus Zeitgründen nicht gegroupt, aber ist erlöstechnisch dadurch ein Nachteil zu erwarten?

    Schönen Tag

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von riol:
    Der Ressourcenverbrauch liegt eindeutig bei der LWK-Fraktur, ergo hat die KK recht!

    Hallo,

    um es klar zu machen:
    Es geht hier nicht um der Ressourcenverbrauch. Das ist nur relevant für die Fälle die nach D002 zu kodieren sind. Diese Regel kommt hier aber nicht zur Anwendung, weil die Spezielle 1911a angewendet wird. Hier geht es um die schwerste Verletzung, nicht um die ressourcenaufwendigste. Sollte dies deckungsgleich sein, ist das okay, aber keine Voraussetzung.

  • Hallo Dirk,

    Zitat

    Hier geht es um die schwerste Verletzung, nicht um die ressourcenaufwendigste.

    aber wer definiert, was die \"schwerwiegendste Verletzung\" ist? Und nach welchen Kriterien? Potenzielle Lebensbedrohung (wäre dann evtl. ein Argument für die Kodierung des SHT als HD), Beeinträchtigung für den Patienten oder doch Behandlungsaufwand??

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Schönen guten Morgen zusammen,

    eine interessante Diskussion an diesem verregneten Freitag. Mir ist aber (noch) nicht ganz klar::j_spiny:

    Zitat

    Zitat Selter:Das ist nur relevant für die Fälle die nach D002 zu kodieren sind. Diese Regel kommt hier aber nicht zur Anwendung, weil die Spezielle 1911a angewendet wird.

    Kann ich daraus schließen, daß es eine Hirarchie bei den DKR gibt in dem Sinne, daß spezielle Kodierrichtlinien Vorrang haben vor allgemeinen?? :d_gutefrage:

    Warum heißt es dann aber unter D002f

    Zitat

    Bei der Festlegung der Hauptdiagnose haben die vorliegenden Kodierrichtlinien Vorrang vor allen anderen Richtlinien

    Wer verschafft mir die Erleuchtung ? :g_enlighten:

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Herr Finke!
    Die Hierarchie Spezielle vor Allgemeine DKR ergibt sich aus der Einleitung zu den DKR, da steht nämlich: \"In den Speziellen Kodierrichtlinien werden besondere Fallkonstellationen beschrieben, die entweder der konkreten Festlegung dienen oder bei denen aus Gründen der DRG-Logik von den Allgemeinen Kodierrichtlinien abgewichen werden muss.
    Ihr Zitat aus der D002 bezieht sich auf den Vorrang der DKR (insgesamt) vor inoffiziellen \"Kodierleitfäden\" z.B. der Fachgesellschaften.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Finke,

    Zitat


    Original von Finke:
    ...Warum heißt es dann aber unter D002f


    ...


    ...weil hiermit ausgedrückt werden soll, dass eben die(se) Dt. Kodierrichtlinien Vorrang vor allen übrigen Richtlinien, Hinweisen... aus ICD, OPS... haben.


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld