Stenose künstliche Herzklappe

  • Hallo Forum,

    folgendes Problem:
    Pat. mit künstlicher (biologischer) Herzklappe kommt aufgrund Herzinsuff. NYHA III. Im Echo stellt sich die Klappe stenosiert und völlig insuffizient da. Wie codiere ich die Klappe in diesem Fall: T82.0
    mech. Komplikation durch eine Herzklappenprothese ???

    Gruß aus Berlin, guido

  • Hierzu gab es leider nie eine Rückmeldung: Ich habe im Forum folgenden etwas aktuelleren Eintrag gefunden und möchte sicherstellen, dass bei einer (Re)stenose einer künstlichen Herzklappe nicht T82.0 oder T82.8 der korrekte Code als ND ist:

    MedCoRof
    4. Januar 2019 um 11:20
    Zitat

    Hallo MedCoRof,

    Herzlich Willkommen im Forum.

    Ich denke, eine Doppelkodierung kommt nicht in Betracht, da die Stenose ja nicht „durch“ sondern eher „trotz“ Prothese aufgetreten ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    wenn eine stenosierte Herzklappe keine Probleme machen würde, gäbe es keine Behandlungsindikation. Insofern wird eine Komplikation durch eine stenosierte, und nicht trotz einer stenosierten Herzklappe vorliegen. Somit scheint die T82.0 korrekt.

    Viele Grüße

  • Sehen das erfahrenere Kodierer auch so?

    Gemäß der bisherigen Antworten gehen die Meinungen hierzu ja auseinander. Prinzipiell betrachte ich eine Restenose bspw. eines Aortenklappenersatzes nicht automatisch als Komplikation, da dies idR ein NICHT durch die Klappenprothese verursachter Prozess ist, sondern dies nach Klappenersatz bspw. durch erneut auftretende (atherosklerotische) Verkalkungen auftreten kann.

    Wäre in diesem Fall dann I35.0 und T82.0 oder T82.8 die richtige Codekombination oder würde man nur die I35.0 kodieren, da es sich wie oben beschrieben um keine Komplikation DURCH die Prothese handelt?

    Über weitere ANtworten würde ich mich freuen und bedanke mich im Voraus

    Niquele