Guten Morgen Forum,
ab wann bzw. für welche Fälle gilt denn die 6 Wochen Frist des GKV WSG? Für alle Entlassungen oder Rechnungslegungen nach dem 01.04.2007? Oder anders gefragt: Dürfen die Kassen für Fälle aus dem Jahr 2006 noch Prüfungen veranlassen? Darf der MDK die \"auf Halde\" liegenden Prüfaufträge der Kassen aus dem Jahr 2006 abarbeiten?
Schöne Grüsse von der Saale
Dr. Henze