HD bei Lebermetastasen bei RektumCA

  • Hallo Forum,
    unser Pat stellte sich mit Einweisung vom HA mit Verdacht auf Lebermetastasen bei operiertem Rektum CA, mit Leberteilresektion ( wg. Metastasen) vor 5 Jahren vor. Nach versch. Untersuchungen wurde der Pat letzendlich mit der Diagnose Lebermetastasen auch in eine benachbarte Uniklinik verlegt.
    Als HD haben wir die Metastasen und das Rektum CA als ND ausgewählt.

    Der MDK sagt nun in seiner Stellungnahme, dass das Rektum CA die HD sei, denn der Pat. wurde zum Tumorstaging aufgenommen worden und nicht nur speziell wegen der Lebermetast.
    Im Rahmen unserer Untersuchungen wurde u. A. ein Abdomen- und Thorax CT, sowie eine Pleurapunktion bei bestehendem Erguss durchgeführt.

    Leider steht im Verlegungsbrief ;

    \" Im Rahmen der Nachsorgeuntersuchung wurde im Abdomen CT eine Raumforderung im Bereich des linken Leberlappens beschrieben.\"

    Wer hat nun Recht ?

    Danke für Anregungen.

  • Hallo Bebu,

    wenn sie nur die Lebermetastasen untersucht und diagnostiziert haben, sind diese HD.
    Beispiel: Hirntumor mit Epilepsie; wenn sie nur die Epilpsie behandln und den Hirntumor kennen ist die Epilepsie HD!

    Das man im Brief von einer Nachsorgeuntersuchung spricht ist zwar nicht so gut aber nicht hoffungslos.
    Weshalb haben sie aufgenommen, nicht um ein staging vorzunhemen oder? :d_gutefrage:

    Aber es wird nicht einfach und ggf. muß man sich vor Gericht streiten.

    ;(

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Bebu,

    offenbar erfolgte die Einweisung gezielt wegen der Lebermetastasen. Das Rektum CA ist 5 Jahre her. Nach dieser Zeit ist ein Tumorstaging unüblich.
    HD sind die Lebermetastasen.
    Im übrigen dienen Entlassungsbriefe nur dem weiterbehandelnden Arzt zur Information. MDK-Aussagen/Gutachten aufgrund von E-Briefen sind m. W. nicht zulässig. ;)

    Mit Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Bebu,

    \"Aachen 1\" hat völlig recht: Wenn Sie nur die Lebermetastasen behandelt/diagnostiziert und dann bereits in das \"Leberzentrum\" verlegt hätten, könnten Sie diese als HD verwenden. Dies ergibt sich aus DKR 0201f, pdf-Version 2007, Seite 64 oben, als Ausnahme von der Regel. Bei dem von Ihnen geschilderten Vorgehen wurde jedoch eine Umfelddiagnostik betrieben, so dass ich formal für Ihren Fall, wenn Sie nicht noch neue Argumente anführen können, keinen Interpretationsspielraum sehe.

    Obwohl die entsprechende Kodierregel zu den am häufigsten geänderten gehört, gibt es nach wie vor in der Onkologie Verwirrung und Streit. Dies ist bedauerlich, denn Hintergrund der ganzen MDK-Diskussion ist nach meinem Dafürhalten nur eins: Es geht nur ums \"Geld\" der Krankenkasse und nicht um sinnvolles medizinisches Handeln, das sachgerecht abgebildet wird.

    Modifizieren wir einmal Ihr Beispiel mit weiteren Diagnostikleistungen:
    Krankenhaus A:
    Sono/CT+Leberpunktion/Histologie -> DRG H61B (HD C78.7, ND C18-C21)
    Krankenhaus B:
    Sono/CT+Leberpunktion(+weitere Diag)-> DRG G47Z(ND C78.7, HD C18-C21).
    Sono/CT+Koloskopie -> DRG G60B (ND C78.7, HD C18-C21)
    Sono/CT+Koloskopie+ Leberpunktion -> DRG G47Z (ND C78.7, HD C18-C21).

    An diesen ganz unvollständigen Beispielen wird dann klar, was der Spruch \"das Geld folgt der Leistung\" im DRG-System bewirkt: Man nehme möglichst gezielt wenige Leistungen zur passenden Hauptdiagnose (MDC 7 besser als MDC 6, wieso eigentlich das?).

    Glücklicherweise gibt es nun immer noch Kollegen, die sich bei ihrer Behandlung an medizinischen Leitlinien und dem Ziel einer möglichst vollständigen Diagnostik orientieren, sonst müsste man zynisch werden.

    Die Kodierregeln gehen an der medizinischen Praxis eher vorbei, sie sind wie die DRGs insgesamt zu sehr auf einzelne operative Prozeduren als besondere \"Leistung\" fokussiert, während die Vollständigkeit und damit leitliniengerechte Absicherung einer Diagnostik meiner Meinung nach viel zu wenig interessiert.

    Gruß murx

  • Hallo miteinander,

    ich möchte hier das Thema nochmal \"aufwärmen\".

    Konkrete Situation:

    1. Pat. hatte Sigmatumor, ist reseziert
    2. Im Jahr darauf Hemihepatektomie bei Lebermetastasen
    3. Jetzt Frage des Hausarztes nach Rückverlagerung des Anus praeter
    4. Zunächst aber \"Staging\" der Leber da Verdacht auf erneute Filiae in der Restleber. Anmerkung CEA 52, Ursache unklar.

    CT,MRT: suspekte Befunde in Leber, aber unsicher ob Mts- Konsequenz- abwartende Beobachtung im Intervall; bis zur Klärung keine Rückverlagerung
    des Stomas

    Frage Hauptdiagnose?

    AUfnahme erfolgte zum Staging der Metastasen. Ist dieser Begriff überhaupt zulässig, ist nicht Staging immer auf den Primärtumor bezogen, wenn bekannt, da die Ausbreitung der Metastasen ja das Stadium bestimmen.

    Nach DKR 0201 dann HD Sigma-Ca, da auf die Behandlung der Fokus der DKR gelegt wird.

    Andere Denkweise: Lebermetastasen sind Verdachtsdiagnose D008 - weder sicher nachgewiesen noch ausgeschlossen, aber spezifisch behandelt?, da Entlassung nach Hause erfolgte.
    Ist das Festlegen des Kontrollprocederes als Behandlung zu werten?
    Wenn nicht, welches Symptom soll dann kodiert werden? Nichts in AKte beschrieben.

    Freue mich über Denkanstösse, tendiere momentan zum Sigma als HD.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Guten Morgen,

    die DKR 0201f besagt, der Malignom Kode ist als HD f. jeden KH-Aufenth. zur Behandlung ... sowie zur Diagnostik z. B. Staging anzugeben. Hier wird meiner Ansicht nach nicht unterschieden zwischen Primär und Sekundärtumor. Weiter heisst es, erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung der Metastasen, ist die Metastase als HD anzugeben. Als Nebendiagnose darf der Primärtumor verschlüsselt werden.

    In Ihrem Fall erfolgte die Aufnahme zum Staging (Behandlung) der Metastasen (CT, MRT). Die Lebermetastase ist somit meiner Meinung nach als HD zu kodieren, gefolgt vom Primärtumor. Fraglich erscheint mir die \"stationäre Notwendigkeit\" zum Staging.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Einsparungsprinz:
    In Ihrem Fall erfolgte die Aufnahme zum Staging (Behandlung) der Metastasen (CT, MRT).

    Guten Morgen,

    Therapie = Behandlung
    Die Therapie (griech. θεραπεία „[Gottes-]Verehrung“) bezeichnet in der Medizin die Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten und Verletzungen. Ziel des Therapeuten ist die Heilung, die Beseitigung oder Linderung der Symptome und die Wiederherstellung der körperlichen oder psychischen Funktion. Verschiedene Möglichkeiten zur Behandlung einer Krankheit werden oft als Therapieoptionen bezeichnet.

    Staging
    Als Stadienbestimmung oder „Staging“ (englisch) bezeichnet man in der Onkologie das diagnostische Vorgehen im Anschluss an die Diagnose eines bösartigen Tumors. Es dient der Feststellung des Ausbreitungsgrades und damit als Basis für die Entscheidung, zu welcher Therapie dem Patienten geraten wird.

    Staging also nicht gleich Behandlung....
    So geht es also nicht.

    Nehmen wir doch das hier:
    D007f Aufnahme zur Operation/Prozedur, nicht durchgeführt
    Wenn ein Patient für eine Operation/Prozedur stationär aufgenommen wurde, die aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt und der Patient entlassen wurde, ist wie folgt zu kodieren:
    b) Wenn die Operation/Prozedur auf Grund einer Krankheit oder einer Komplikation, die nach Aufnahme aufgetreten ist, nicht ausgeführt wurde:
    Beispiel 2
    Ein Patient mit Tonsillitis wurde zur Tonsillektomie aufgenommen. Die Operation wurde aufgrund einer akuten Sinusitis frontalis verschoben.
    Hauptdiagnose: J35.0 Chronische Tonsillitis
    Nebendiagnose(n): Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
    J01.1 Akute Sinusitis frontalis

    Also ursächliche Aufnahme war die Rückverlagerung des Stomas (HD = CA, weil geplanter Folgeeingriff. ND = Z53). Lebermetastasen als weitere ND ist nicht drin, weil unbehandelte Verdachtsdiagnose.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Hr. Selter,

    bei ursächlicher Aufnahme zw. Rückverlagerung des Stomas ist wie Sie schreiben der Primärtumor als HD abzubilden. Der Fragesteller Hr. Neiser berichtet jedoch neben der Hausarztanfrage zur Rückverlagerung des Stomas von einer \"Aufnahme zum Staging der Metastasen\"...Vielleicht habe ich mich da verwirren lassen. Trotzdem vielen Dank für die Erleuterung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Guten Morgen miteinander.

    Danke für die Denkanstösse.

    @ Einsparungsprinz:

    Staging eben nicht Behandlung, aber Kodierung Malignom hängt davon ab, was behandelt wurde (0201 erster Satz).

    @ Herr Selter:

    hatte ich nicht geschrieben, aber Gedanke an Rückverlagerung war wohl schon vor Aufnahme ad acta gelegt und auch nicht bei Ersteingriff definitiv geplant, da nicht abzusehen war, ob temorär oder permanent. Daher halte ich die D007 für nicht anwendbar.

    Aber da Sie mir bestätigen, dass Staging für den Tumor gilt (auch wenn es zwischendurch erfolgt- Therapieanpassung) und die Mts Ausdruck des Stadiums sind, muss man dies anscheinend auf den Primärtumor zurückführen.

    mfg

    Uwe Neiser


    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    dann habe ich das falsch verstanden und die D007 ist nicht anzuwenden.
    Wenn also Staging Aufnahmegrund war, würde ich die HD auch dem Primarius zuordnen.