GKV-WSG-Abschlag Erstattung 1.Halbjahr 07

  • Hallo Forum,

    für die Erstattung nicht berechneter GKV-Abschläge im 1. Halbjahr
    2007 ist eine Excel-Tabelle gemäß Anlage 2 zur Empfehlungsvereinbarung
    zur Umsetzung der Abschlagsregelung nach §8 Abs. 9 KHEntgG
    zu erstellen.

    Wie gehen Sie damit um ?? Die Kassen wünschen eine zeitnahe
    Abwicklung ??

    Ich bin gespannt

    Freundliche Grüsse
    M. Schrenk

  • Hallo,

    die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft hat zu dieser Problematik wie folgt Stellung bezogen:

    \"Die Empfehlungsvereinbarung zur Umsetzung der Abschlagsregelung nach § 8 Abs. 9 KHEntgG enthält keine Fristenregelung für die nach Anlage 2 zu übermittelnden Daten. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Meldung der einzelnen Fälle nach Anlage 2 in aller Regel um eine vorläufige Meldung handeln wird, da der endgültige Rechnungsbetrag, beispielsweise aufgrund von etwaigen Fallzusammenführungen oder nachträglicher Rechnungsminderung/ -änderung, noch nicht bei allen Fällen feststehen kann. Weiter ist zur berücksichtigen, dass die zur Ermittlung der Erstattung erforderliche Anpassung der EDV-Systeme und ihre Überprüfung erfolgreich abgeschlossen sein müssen, um eine \"Überzahlung\" zu verhindern.
    ...
    Derzeit laufen zudem Verhandlungen auf Bundesebene zur Konkretisierung der Frist einer Übersendung der genannten Daten sowie einer abgestimmten Empfehlung des Verzichts der Einrede der Verjährung von Seiten der Krankenkassen.\"

    Viele Grüße
    VKH