Hallo Forum,
ich weiß, dass zu diesem Thema schon einige Fragen gestellt wurden, aber bei mir handelt es sich eher um ein Definitionsproblem.
Ab wann redet man von einer Replantation und wann kann man die Prozedur 5-860.5/6 verwenden?
Bei einem Patienten mit einer komplexen Handverletzung haben unsere Chirurgen die Prozeduren 5-860.5/6 verwendet, was ja enorm erlössteigernd ist.
Folgende Verletzungen lagen vor:
D I: ulnarer Einsägung linker Daumen mit Durchtrennung des ulnaren Gefäß-/Nervenbündels,
Durchtrennung der EPB-Sehne, mehrfacher Einsägung in die EPL-Sehne, traumatische Einsägung ins MP-I-Gelenk.
D II: Einsägung Zeigefingerendglied mit Nagelkranzfraktur.
D III: Amputation Mittelfinger auf Mittelgliedbasishöhe.
D IV: Amputation des Ringfingers auf PIP-Gelenkshöhe.
D V: Subtotale Amputation des Kleinfingers mit Defektdurchtrennung des Knochens auf PIP-Gelenkshöhe, Durchtrennung des ulnopalmaren Gefäß-/Nervenbündels, Durchtrennung des radiopalmaren Nerven, Thrombosierung der radiopalmaren Fingerarterie, Durchtrennung der FDP- und FDS-V-Sehne.
Das Amputat des D III wurde replantiert, die verletzten Strukturen D I und D V wurden genäht, DII und D IV wurden teilamputiert und die verletzten Strukturen versorgt.
Ich würde jetzt in diesem Fall die Replantation des D III kodieren und ansonsten die Versorgung der einzelnen Strukturen, bzw. die Amputationen der D II und D IV kodieren wollen.
Ist das falsch??? Hat es sich doch um eine Replantationen gehandelt? Oder kodiere ich bei diesen Verletzungen die Amputationen der einzelnen Finger oder die Verletzungen?
Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen!!! :sterne: