OPS 8-900 in verbindung mit einer OPS aus dem Kapitel

  • Hallo Forum,

    nachdem ich lange Zeit nur \"Leser\" war, bewegt mich nun doch eine Frage intensiv:

    Inwieweit darf die OPS 8-900 noch abgerechnet werden, wenn neben der normalen Gatro* bzw. Kolo* noch Eingriffe nach der OPS 5* erfolgt sind? Meines Erachtens nein, da eine Anästhesie bereits in der einer operativen OPS enthanthalten ist. Hintergrunf: Patient kommt, nur Gastro*/Kolo*, dann aber Umstieg auf OPS 5*.

    Danke für die Hilfe aus dem Forum

    rhodolith

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • 2 DKR\'s sind hierfür relevant. P009a, wonach man eine Allgemeinanästhesie! zur jeweiligen Untersuchung selbstverständlich hinzu kodieren darf:

    P009a Allgemeinanästhesie
    Die Kodierung der Allgemeinanästhesie mit einem Kode aus 8-90 sollte sich auf Ausnahmesituationen beschränken. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Schockpatienten, Kleinkinder oder nicht kooperative Patienten eine Allgemeinanästhesie erhalten, damit eine diagnostische oder therapeutische Prozedur durchgeführt werden kann, die normalerweise ohne Allgemeinanästhesie erbracht wird. Gibt es einen Kode für die durchgeführte Prozedur, so ist dieser zusammen mit einem Kode aus 8-90 für die Allgemeinanästhesie anzugeben (siehe Beispiel 1). Gibt es keinen Kode für die durchgeführte Prozedur, so ist der Kode aus 8-90 für Allgemeinanästhesie alleine anzugeben.

    Bedenke: es muss sich um eine Allgemeinanästhesie handeln. Ein Kubik Dormicum gilt nicht.

    Zweite Regel: P001f (der Teil \'Prozedurenkomponenten\'). Daraus: \"Normalerweise ist eine Prozedur vollständig mit all ihren Komponenten, wie z.B. Vorbereitung, Lagerung, Anästhesie, Zugang, Naht, usw., in einem Kode abgebildet...\"

    Es kommt nun darauf an, was für ein 5*-OPS denn kodiert wurde. Wenn es ein interventioneller Kode ist, der üblicherweise auch ohne Allgemeinanästhesie durchgeführt werden kann, dann liegt die \"Ausnahmesituationen\" aus P009a vor. Diese beschränkt sich keinesfalls nur auf diagnostische Prozeduren (...\"damit eine diagnostische oder therapeutische Prozedur durchgeführt werden kann,\"...). Wurde aber ein 5*-OPS kodiert, der bei \"normal\" veranlagten Menschen ohne Allgemeinanästhesie zu berechtigter Gegenwehr und zu arzthaftungsrechtlichen Komplikationen führen würde, dann ist die Anästhesie in diesem Fall (bei diesem 5*-OPS) wohl eher die Regel als die Ausnahme und im Kode enthalten.

    Die beiden Regeln bestehen parallel und schließen sich nicht aus. Will sagen: ich darf in ein und dem selben Datensatz natürlich kodieren, dass der zart besaitete Patient die Gastro ohne Vollnarkose nicht überlebt hätte (8-900 + 1-632) und trotzdem hinterher noch in Vollnarkose Unterschenkelamputiert wurde. Lediglich, wenn während ein und der selben Maßnahme (und so habe ich das verstanden) das Verfahren erweitert wurde, müssen alle dabei angefallenen Prozeduren gemeinsam den DKR unterworfen werden. Beispiel: Gelegenheitsgastro bei mediterranem Syndrom (1-632 + 8.900), dabei Tumor nach Piripiriabusus entdeckt :erschreck: und wo man schon mal dabei ist und bei ohnehin gut gemeinter Narkosetiefe gleich endoskopisch resiziert (5-433.20 - was ohne Allgemeinanästhesie nicht hausüblich wäre). Dann darf nur 5-433.20 kodiert werden, denn das reinschauen (1-632) gehört nun mal dazu, wenn man nicht blind resizieren will (hier greift dann wieder P001f, jetzt mit dem Teil: \"Ebenso sind eingriffsverwandte diagnostische Maßnahmen nicht gesondert zu kodieren, wenn diese in derselben Sitzung durchgeführt werden und regelhaft Bestandteil der interventionell therapeutischen Prozeduren sind und dies im OPS nicht anders geregelt ist\").
    Alles klar?

    Zu \"hausüblich\": wenn üblicherweise die Lichtensteine in ö.B. operiert werden (das ist in einigen Häusern die Regel), dann kann man bei eventuell doch mal notwendiger Allgemeinanästhesie und bei der dann vorliegenden \"Ausnahmesituationen\" aus P009a auch hier die Anästhesie hinzu kodieren.

    Kleine Frage gestattet?? Wieso eigentlich Pyrop-Almandin-Mischkristall von besonders schönem [c=red] [blink]Rot[/code] [/blink]? :rotwerd:

    [center][hr]Ekhard Wille
    MedCo
    FEK Neumünster GmbH[/center]

  • Hallo,

    erstmal herzlichen Dank für die schnelle und umfassende Antwort.

    Es handelt sich u.a. um die OPS 5-452.* und 5-469.*. Ich glaube, derartige Maßnahmen ohne Narkose - das macht bestimmt aua!

    Zum Rhodolith, Interessenlage liegt bei Mineralien, und bei diesem finde ich die Farbe sehr schön - gneau wie beim Iolith - eben keine Standardfarben.

    Einen schönen Tag noch

    Rhodolith

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    was man bei der P001f nicht vergessen darf:

    \"Ebenso sind eingriffsverwandte diagnostische Maßnahmen nicht gesondert zu kodieren, wenn diese in derselben Sitzung durchgeführt werden und regelhaft Bestandteil der interventionelltherapeutischen Prozeduren sind und dies im OPS nicht anders geregelt ist (z.B. diagnostische Arthroskopie vor arthroskopischer Meniskektomie wird nicht verschlüsselt).\"

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo rhodolith,

    es gibt natürlich keine Regel die das kodieren der Allgemeinanästhesie 8-900 verbietet (natürlich nur bei einem Eingriff üblicherweise ohne Anästhesie), wenn wärend des selben Aufenthaltes (aber voneinander unabhängig) eine Operation durchgefürt wurde (üblicherweise mit Anästhesie).
    Nur abrechnen könne sie damit nichts mehr, denn eine Erelössteigerung werden sie durch die 8-900 nicht mehr erreichen. Zumindest ist mir so eine Konstellation noch nie untergekommen, wo die 8-900 bei einem Fall mit einer Operation (üblicherweise mit Anästhesie) noch eine Veränderung der DRG zur folge hätte.

    In meinen Haus hat sich zumindest noch keine KK über die immer wieder vorkommende falsche Kodierung beschwert, bei denen die nichtanästhesiologischen Kollegen der operativen Fächer meinten, bei einer normalen OP noch die 8-900 dazukodieren zu müssen.

    Denn es gilt ja: Angezweifelt werden nur Operationen und Prozeduren, die erlösrelevant sind, egal wie offensichtlich korrekt die Kodierung ist; toleriert werden dagegen die unsinnigsten Kodierungen, solange sie der KK nichts kosten.

    Beste Grüße,

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo Forum,

    Die Diskussion um die 8-900 hatten wir schon diverse Male, die KK moniert in der Regel Fälle der Endoskopischen Diagnostik und Therapie, da die 8-900 hier erlössteigernd wirkt.

    Vom MDK wird dann hierzu eine Aufklräung über Anästhesie und ein Anästhesieprotokoll gefordert.

    Die Aufklärung zu fordern, ist m.E. nicht d´accord, allerdings wird dort häufig die Formulierung \"...skopie in Sedierung\" verwendet, was das eigene Ansinnen ad absurdum führt.

    Ansonsten gilt (Vgl Empfehlungen der DGAI zur Sedierung durch Nicht-Anästhesisten, z.B. hier): Wenn Qualitfizeirtes Personal sich eigens um die Anästhesie kümmert (Der übergang von der Sedierung zur Anästhesie ist unklar), und ein Protokoll vorliegt, hat man Chancen, sonst nicht.

    Gruß

    merguet

  • Zitat


    Original von S.Stern:
    Denn es gilt ja: Angezweifelt werden nur Operationen und Prozeduren, die erlösrelevant sind, egal wie offensichtlich korrekt die Kodierung ist; toleriert werden dagegen die unsinnigsten Kodierungen, solange sie die KK nichts kosten.

    Beste Grüße,


    Da muss ich Ihnen widersprechen, sehr geehrter Herr Stern, und auch den anderen, die sich gelegentlich darüber auslassen, dass Krankenkassen nur Fehlkodierungen bemängeln, wenn sie Geld bringen:

    In meiner Begeisterung für das System habe ich mich zu Beginn des Öfteren dazu hinreißen lassen, das Krankenhaus auch auf nicht erlösrelevante Fehlkodierungen hinzuweisen und das durchaus in freundlicher Tonart. Das wurde jedoch von Krankenhausseite höchst ungnädig zur Kenntnis genommen, in einzelnen Fällen bin ich sogar beschimpft worden, weil ich zusätzliche Arbeit verursachte, die der KK ja nicht einmal etwas brächte. (Wofür ich zugegebenermaßen auch Verständnis habe)

    Infolge dessen ingnoriere ich natürlich inzwischen auch haarsträubendste Kodierungen, wenn die Korrektur die Abrechnung nicht verändern würde.

    Einen schönen Arbeitstag noch!

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • \"\"Ebenso sind eingriffsverwandte diagnostische Maßnahmen nicht gesondert zu kodieren, wenn diese in derselben Sitzung durchgeführt werden und regelhaft Bestandteil der interventionelltherapeutischen Prozeduren sind und dies im OPS nicht anders geregelt ist...\"

    Hatte ich das vergessen? :augenroll: Ich meine nicht :d_zwinker:

    LGEW

    [center][hr]Ekhard Wille
    MedCo
    FEK Neumünster GmbH[/center]

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Wille,

    ich bilde mir ein, dass ich gestern auch nach zweimaligen Durchlesen Ihres Posts diesen Passus nicht gefunden hatte. Sie haben ihn auch 5 x bearbeitet, vielleicht haben sie es eingefügt, nachdem ich schon geantwortet hatte und haben meinen Post zu diesem Zeitpunkt übersehen?

    Wie auch immer, wir sind da ja dann einer Meinung.

  • Hallo Herr Selter.
    Hatte ewig hier nicht gepostet und habe erst später den \"Vorschau-Button\" entdeckt. Bisher hatte ich über die Schnellantwort gearbeitet und musste dann natürlich für jedes Smilie oder zur Fehlerkorrektur über \"Bearbeiten\" gehen (hier geich 5 x).
    Hab zur Zeit Urlaub und ein bischen Muße - deswegen schreibe ich derzeit den ein oder anderen Kommentar. Das gibt sich bald wieder 8)

    By the way: herzlichen Glückwunsch zur Neugestaltung! Hut ab!

    Ansonsten: ja, wir sind einer Meinung.
    Beste Grüße

    [center][hr]Ekhard Wille
    MedCo
    FEK Neumünster GmbH[/center]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    eine Änderung des Kodes für die Anästhesie in der Vorabversion 2008:

    Anästhesie und Schmerztherapie (8-90 ... 8-91)
    8-90 Anästhesie
    Hinw.: ...
    Eine Analgosedierung beim Erwachsenen ist nicht zu kodieren
    8-900 Intravenöse Anästhesie
    Exkl.: (Analgo-)Sedierung (8-903)
    8-903 (Analgo-)Sedierung
    Hinw.: Dieser Kode ist nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben