LKA auch bei Optionshäusern!?

  • Hallo,

    ich habe gehört, das man auf alle Fälle (auch als Optionshaus) eine LKA für das kommende Jahr 2003 machen muß.

    Wenn man nun im Optionsmodell 2003 startet und die Auslastung (durch Verweildauerrückgang!) deutlich sinken würde, könnten dann die Kassen Aufgrund der LKA-Zahlen zu einer Budgetkürzung kommen?
    Eigentlich sollte die Belegung ja künftig keine Rolle mehr spielen....

    Steckt hier vieleicht noch ein Pferdefuß oder gibt es hierzu Kassenseitig schon rechtsverbindliche Ausagen...

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lückert,

    definitiv ist davon auszugehen, dass die Kassenseite den Krankenhäusern eine Verweildauerverkürzung im Optionsjahr nicht ohne Budgetabstriche im Jahr 2004 durchgehen lassen wird. Daher könnte die Devise lauten: Die bisher medizinisch notwendigen Verweildauern bleiben auch in Zukunft medizinisch notwendig. Zumindest bis nach der Budgetverhandlung Ende 2003 für 2004.
    Bitte verstehe keiner dieses Statement als Aufforderung zum "Inhaftieren" von gesunden Patienten.

    Andererseits ergeben sich durch verkürzte Verweildauern tatsächlich geringfügige Kosteneinsparungen. Wenn man die Höhe realistisch mit den Kassen verhandeln könnte, spräche nur Weniges gegen eine solche Budgetabsenkung. Das Problem: Man weiß halt nicht vorher, wie groß die Begehrlichkeiten auf Kassenseite sind...

    Schöne Grüße

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Herr Lueckert,
    auf diese Problem weisen auch Roeder und Rochell in Ihrer Checkliste hin. Problematisch aus meiner Sicht: Ärzte zum Einhalten des VWD-Korridors (G-DRG) zu motivieren, möglichst noch im unteren Bereich um wirtschaftlich zu arbeiten - mit dem Ergebnis das die Kostenträger 2004 das Budget entsprechend kürzen wollen. Ignoriere ich aber 2003 das VWD-Problem bringt mir das Optionsmodell nicht mal mehr einen Trainingseffekt!
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Guten Abend Herr Schikowski, hallo Forum,

    Zitat


    Original von J-Schikowski:
    Ärzte zum Einhalten des VWD-Korridors (G-DRG) zu motivieren, möglichst noch im unteren Bereich um wirtschaftlich zu arbeiten - mit dem Ergebnis das die Kostenträger 2004 das Budget entsprechend kürzen wollen. Ignoriere ich aber 2003 das VWD-Problem bringt mir das Optionsmodell nicht mal mehr einen Trainingseffekt!

    Bei einer Kalkulationsbaserate von 2960 € mal zwei Szenarien:

    KH1 mit Baserate von 2100 € (fortgeschriebenes, gedeckeltes Budget, Prinzip "dumm gelaufen"): Ausnutzung von VWD-Verkürzungen im Optionsmodell zur einzig noch möglichen Kostenreduktion, "Gesundschrumpfen". KK beruft sich auf geltendes Recht und schließt Budgetkürzungen nicht aus. Mögliches Ergebnis: Baserate 2004 wird 1950 €, KH1 pleite, KK schickt Patienten ins teurere Nachbar-KH.

    Ein astreiner Fall von Kellertreppen-Effekt, oder?

    KH2 mit Baserate von 3300 € (fortgeschriebenes, gedeckeltes Budget, Prinzip "Glück gehabt"): Kein Optionsmodell, VWD konstant lassen, Rücklagen bilden für die Zukunft. Kalkulationsdaten 2006 abgeben, damit landesweites Baserate bei 3200 € landet. (KH vom Typ KH1 gibt es dann ja nicht mehr.)

    Ich schreibe das nicht, weil ich es mir ausgedacht habe, sondern weil wir heute ein Vorgespräch mit den KK-Vertretern hatten.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Forum,

    ein Blick ins Gesetz erleichtert die Endscheidungsfindung:
    § 11 Abs. 4 Nr. 1 KHEntgG
    Für 2003 und 2004 ist die LKA vorzulegen.
    Und die Frage nach Budgetkürzungen bei einer Verweildauerreduzierung ergibt sich ja bekanntlicherweise aus § 6 BPflV.

    Warum sollten die Kassen schon jetzt auf die Möglichkeit verzichten Budgetkürzungen vorzunehmen? Die Krankenhäuser nutzen ja auch alle rechtlichen Möglichkeiten aus, ihr Budget zu erhöhen.


    Schöne Grüße

    Tom
    Mitarbeiter eines großen Krankenversicherungsunternehmens

  • Sehr geehrter KKTom,

    Zitat


    Original von KKTom:
    Und die Frage nach Budgetkürzungen bei einer Verweildauerreduzierung ergibt sich ja bekanntlicherweise aus § 6 BPflV.

    Warum sollten die Kassen schon jetzt auf die Möglichkeit verzichten Budgetkürzungen vorzunehmen? Die Krankenhäuser nutzen ja auch alle rechtlichen Möglichkeiten aus, ihr Budget zu erhöhen.

    Weil auch die Kassen erkennen sollten, welche Krankenhäuser das Geld brauchen, um zu überleben. Offenbar war mein Beispiel noch nicht krass genug. Irgendwann ist eben mal das Ende der Fahnenstange erreicht.

    Wer soll denn die Versicherten behandeln, wenn die preisgünstigen KH trotz Defizit weiter gekürzt werden?

    Gar nicht so selten gibt es ein Verhandlungsungleichgewicht, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Um nicht falsch verstanden zu werden: Kleine Krankenhäuser, die bereits seit 10 Jahren mit schlechter Ausgangslage gedeckelt sind, werden fast nie den Mut aufbringen, sich dem Kassendiktat zu widersetzen. Oft sind es gerade sie, die Mehrleistungen erbringen, um wenigstens ein paar Euro Mehrerlösausgleiche zu erhalten.

    Uns ist es z. Zt. ziemlich gleichgültig, ob wir nach altem oder neuem Abrechnungssystem weiter ins Defizit rutschen. Wir sind sehr preisgünstig, aber wir haben ein Einnahmenproblem ...

    DRGs: Geld folgt der Leistung, nicht wahr ... (frühestens in x Jahren ...)

    vielleicht noch einmal: Kellertreppeneffekt
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Forum,
    Hallo Herr Scholz und Herr KKTom,

    ein Blick ins Gesetz erleichtert die Endscheidungsfindung:
    § 11 Abs. 4 Nr. 1 KHEntgG
    Für 2003 und 2004 ist die LKA vorzulegen.
    Und die Frage nach Budgetkürzungen bei einer Verweildauerreduzierung ergibt sich ja bekanntlicherweise aus § 6 BPflV.

    Warum sollten die Kassen schon jetzt auf die Möglichkeit verzichten Budgetkürzungen vorzunehmen? Die Krankenhäuser nutzen ja auch alle rechtlichen Möglichkeiten aus, ihr Budget zu erhöhen.

    Was meinen Sie mit "schon jetzt". Verzichten (freiwillige Tätigkeit) den die Krankenkassen in der Zukunft auf Budgetkürzungen? Und das Krankenhäuser versuchen in Zeiten eines gedeckelten Budgets dieses zu erhöhen ist doch irgendwo zu verstehen, oder? Zumal diese Ausgaben (für die KK und das System) nicht nur Kosten sind, sondern auch Investitionen. (Was in der Diskussion leider oft vergessen wird)

    Bei einer Kalkulationsbaserate von 2960 € mal zwei Szenarien:

    KH1 mit Baserate von 2100 € (fortgeschriebenes, gedeckeltes Budget, Prinzip "dumm gelaufen"): Ausnutzung von VWD-Verkürzungen im Optionsmodell zur einzig noch möglichen Kostenreduktion, "Gesundschrumpfen". KK beruft sich auf geltendes Recht und schließt Budgetkürzungen nicht aus. Mögliches Ergebnis: Baserate 2004 wird 1950 €, KH1 pleite, KK schickt Patienten ins teurere Nachbar-KH.

    Ein astreiner Fall von Kellertreppen-Effekt, oder?

    KH2 mit Baserate von 3300 € (fortgeschriebenes, gedeckeltes Budget, Prinzip "Glück gehabt"): Kein Optionsmodell, VWD konstant lassen, Rücklagen bilden für die Zukunft. Kalkulationsdaten 2006 abgeben, damit landesweites Baserate bei 3200 € landet. (KH vom Typ KH1 gibt es dann ja nicht mehr.)

    Ab 2007 soll doch eine, zumindest landeseinheitliche (oder bundeseinheitliche?), Basisrate gelten und in den Jahre 2005/2006 wird die individuelle der landeseinheitlichen Basisfallrate angepaßt. Dh. spätestens dann wird es den Krankenhäusern mit historisch geringen Budgets besser gehen und die mit den hohen Budgets werden sich strecken müssen, da dann die Kostenstruktur angepaßt werden muß.

    Ein Krankenhaus mit geringem Budget sollte auch geringe Kosten aufweisen, die unterhalb der dann ermittelten Basisrate (2007) liegen müßten. Das sind doch (völlig ohne Ironie) prima Kandidaten für eine Privatisierung.

    Aber davon mal abgesehen, sollte doch gerade bei einer Umstrukturierung der Finanzierung bei den noch verbleibenden Budgetverhandlungen auf beiden Seiten Verständis für die jeweilige Position des anderen vorhanden sein. Also müßte doch durch schriftliche niedergelegte Absprachen solchen Auswirkungen entgegen gewirkt werden können?!?

    Viele Grüße

    Heiko Jaschik

  • Guten Abend Herr Jaschik, hallo Forum,

    Zitat


    Original von Jaschik:
    Zumal diese Ausgaben (für die KK und das System) nicht nur Kosten sind, sondern auch Investitionen. (Was in der Diskussion leider oft vergessen wird)


    Stimmt. (Stattdessen sparen wir uns zu Tode.)

    Zitat


    Original von Jaschik:
    Ab 2007 soll doch eine, zumindest landeseinheitliche (oder bundeseinheitliche?), Basisrate gelten und in den Jahre 2005/2006 wird die individuelle der landeseinheitlichen Basisfallrate angepaßt. Dh. spätestens dann wird es den Krankenhäusern mit historisch geringen Budgets besser gehen und die mit den hohen Budgets werden sich strecken müssen, da dann die Kostenstruktur angepaßt werden muß.


    Spätestens dann, ja. Wenn dann die Krankenhäuser mit historisch geringen Budgets noch da sind.

    Zitat


    Original von Jaschik:
    Ein Krankenhaus mit geringem Budget sollte auch geringe Kosten aufweisen, die unterhalb der dann ermittelten Basisrate (2007) liegen müßten. Das sind doch (völlig ohne Ironie) prima Kandidaten für eine Privatisierung.


    Warum sollte dann privatisiert werden? Privatisieren allein heißt noch gar nichts. Anschließend ist alles möglich, Schließung des KH eingeschlossen. Wenn zu den "Begehrlichkeiten der KK" dann noch der "Shareholder value" hinzukommt (s. a. CaseMix-Newsletter vom 12.10.2002 Lesetipp: Krankenhäuser - Therapieren, aber dalli, Die Zeit 2002/42/Politik/200242_krankenhaus) ... Ich bin allerdings nicht prinzipiell gegen Privatisierung, der, der es kann, privat, kommunal oder frei-gemeinnützig, soll es machen.

    Zitat


    Original von Jaschik:
    Aber davon mal abgesehen, sollte doch gerade bei einer Umstrukturierung der Finanzierung bei den noch verbleibenden Budgetverhandlungen auf beiden Seiten Verständis für die jeweilige Position des anderen vorhanden sein. Also müßte doch durch schriftliche niedergelegte Absprachen solchen Auswirkungen entgegen gewirkt werden können?!?


    Ich gebe Ihnen völlig recht. In ca. einem Monat weiß ich mehr dazu. Soweit ich das überblicke (damals aus Sicht eines Assistenzarztes), wurde bei unseren KHn in den letzten 15 Jahren von dieser Möglichkeit nur äußerst selten Gebrauch gemacht. Der Deckel war heilig und die Macht der KK unangetastet. Vielleicht ändert sich etwas in diesem Jahr oder irgendwann.

    Also nicht den Mut verlieren, vielleicht geht es den Krankenhäusern ja anders als dem Rest der Volkswirtschaft. Krankenhäuser sind eben nicht in erster Linie Wirtschaftsunternehmen.

    Lieber Herr Rembs (er hat meinen Beitrag zum Anlass genommen, an meinem Umstiegswillen zu zweifeln), das Optionsmodell kann nichts dafür, auch die DRGs nicht. Was nutzt das beste Modell, wenn es den Menschen an Visionen fehlt? Aber vielleicht bringen uns die DRGs trotzdem etwas mehr Transparenz, also den Durchblick sozusagen. Noch ist es nicht zu spät.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]