• Hallo Forum,

    gemäß DKR 0207a ist der Kode C97! nur in den Fällen zuzuweisen, in denen mehr als ein maligner Primärtumor die Definition der Hauptdiagnose erfüllt.

    Ich verstehe das so, dass jeder Tumor für sich eine stationäre Behandlung rechtfertigt, da sonst die Hauptdiagnosendefinition nicht erfüllt wäre.

    Nur: wann wird ein Hauttumor unter stationären Bedingungen exzidiert, wann unter ambulanten? Hängt es von der Tumorgröße ab (und damit von dem zu erwartenden Eingriff)? Von der Tumorart? Oder von der Tumorlokalisation?

    Für alle Antworten herzlichen Dank im voraus.

    Etwas ratlos ...

    Dr. Kirsten Jesse

  • Tag Frau Jesse,

    das sind doch zwei unterschiedliche Fragen.

    1. Wenn ich einen Patienten wegen eines auch noch so kleinen Hauttumors aufnehme, dann erfüllt das doch das HD-Kriterium. Ich muss ihn so kodieren.

    Hat er gleichzeitig noch ein Kolon-CA, das auch eine Aufnahme rechtfertigen würde (würde sich dann auch wohl eher als HD anbieten), dann soll ich auch C97! hinzu kodieren. So weit zur Kodierung.

    2. muss ich ihn überhaupt stationär aufnehmen?

    Die Frage wird dann der MDK beantworten. Aber mit der korrekten Kodierung hat das doch nichts zu tun. Oder bin ich auf dem Holzweg?
    Warum wurde der Pat. denn stationär aufgenommen?

    MfG

    [center][hr]Ekhard Wille
    MedCo
    FEK Neumünster GmbH[/center]

  • Hallo Herr Wille,

    der Patient wurde aufgenommen zur Exzision eines Spinalzellkarzinoms an der Stirn sowie zur Exzision multipler aktinischer Keratosen, ebenfalls im Bereich des Gesichtes.

    Wenn ein Patient stationär aufgenommen wird, um einen Hauttumor entfernt zu bekommen, und im Rahmen dieses Aufenthaltes noch ein paar winzige Hautveränderungen entfernt werden, die sich zwar als Malignome entpuppen, aber normalerweise unter ambulanten Bedingungen entfernt worden wären, dann erfüllen sie doch eigentlich gar nicht die Hauptdiagnosendefinition, da der Patient wegen dieser Hautveränderungen erst überhaupt nicht ufgenommen worden wäre.
    Und wenn die Hauptdiagnosendefinition nicht erfüllt ist, dann darf ich den Kode C97! auch nicht verschlüsseln. Womit wir wieder bei der Frage wären, wann ein Patient überhaupt zur Exzision eines Hauttumors stationär aufgenommen werden muss.
    Oder habe ich da etwas grundsätzlich falsch verstanden?

    Viele Grüße

    Dr. Kirsten Jesse

  • Hallo Frau Jesse,

    ok: HD = Spinalzellkarzinom. Die weiteren Hautveränderungen rechtfertigen nicht die Abwägung, ob hier \"Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen\"vorliegen. Also entfällt C97!

    Die Frage, ob der Patient überhaupt hätte stationär geführt werden mssen, ist eine andere.

    MfG
    8)

    [center][hr]Ekhard Wille
    MedCo
    FEK Neumünster GmbH[/center]