Der Fall: Patientin mit hypertensiver Herzkrankheit wird wegen hypertensiver Krise (220/110) stationär eingewiesen. Unsere Dokumentation HD = I11.01, ND I50.12 Z90.5 resultierende DRG = F67A.
Das MDK-Gutachten: Die I11.01 hat zwar zwischenzeitlich einen Ressourcenverbrauch bedingt, kann aber als HD nicht akzeptiert werden, da nicht die Herzinsuffizienz bei Hypertonieherz sondern lediglich eine Blutdruckentgleisung mit entsprechender Symptomatik zur Noteinweisung führte. Daher Kodierung HD = I10.91, ND = I11.01, I50.12, Z90.5 und resultirende DRG = F67C.
Ob dieser Auslegung der DKR sind wir hier verwundert und einigermaßen ratlos. :a
Wer kann denn dazu etwas Fundiertes sagen oder hat so etwas auch schon erlebt ?
MDK-Gutachten: I10.91 und I11.01 gleichzeitig kodieren !?
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Hallo paracelso,
erlebt haben wir so etwas noch nicht, aber:
HD: I11.01 +
ND: I50.12würde erst einmal korrekt aussehen, aber DKR 0904d widerspricht diesem, da bei der Kodierung I11.0- der Herzinsuffizienz I50.- folgen muss, also
HD: I50.12 +
ND: I11.01Dazu noch eine I10.91 zu kodieren ist sinnlos, zum einen fehlt die Information benigne I10.0-oder maligne Hypertonie I10.1-, zum anderen ist die I10.- vom Verständnis schon in der I11.- enthalten. Man gewinnt dadurch keinerlei Mehrinformation.
Schönes Wochenende
Jannis
P.S: was ist denn ihr Mehraufwand bei Z90.5?
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Guten Tag,
die MDK-Sicht mag zwar vom medizinischen her \"richtiger\" sein, sie widerspricht aber der Systematik und ist daher abzulehnen.
Regeln gelten für alle (wird uns ja bei anderen Konsetllationen auch immer um die Ohren ....) -
Zitat
Original von Jannis:
(...) da bei der Kodierung I11.0- der Herzinsuffizienz I50.- folgen muss, alsoHD: I50.12 +
ND: I11.01Das bedeutet doch eigentlich, dass I11.- niemals Hauptdiagnose sein kann, oder?
D0904:
\"Steht eine Herzkrankheit in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.− Herzinsuffizienz oder I51.− Komplikationen einer Herzkrankheit und ungenau beschriebene Herzkrankheit) gefolgt von I11.− Hypertensive Herzkrankheit anzugeben.\"Zu I11.- findet man im Forum doch so allerhand [Suchfunktion]. U.a. eine herrliche Fundstelle zum Thema: \"wer begutachtet das eigentlich am Ende?\"
Da kann man ja fast Mitleid bekommen..... Aber wir sollen ja nicht lästern.
-> Antw. DIMDI -> wenig hilfreich
Es gäbe etliche Links dazu. Die Frage ist immer wieder: soll hier D002 für die HD-Definition angewendet werden, oder gilt hier die spezielle DKR, in der dann steht, dass allein \"bei Vorliegen\" eines kausalen Zusammenhanges zwischen I10 und I50 eben dieses I50, gefolgt von I11 kodiert wird.
Und genau so sehe ich das. Widersprechen sich Hinweise in der ICD mit Kodierregeln (z.B. zu Z03), dann toppen die DKR die Kodierhinweise in der ICD. Ähnlich verstehe ich den Sinn allgemeiner und spezieller Kodierregeln.
Die Speziellen Kodierregeln beschreiben eben auch Situationen, bei denen von allgemeinen Regeln abgewichen werden muss (oder werden soll...). Vergleichbar mit AP und KHK. Die KHK wäre nach DKR D002 eigentlich HD, es soll aber laut spezieller Regel AP als HD kodiert werden.
Irgendwie lustig. Sobald \"eine Herzkrankheit in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie steht\" können also weder I10 noch I11 jemals Hauptdiagnose sein, auch wenn der Patient allein zur Hypertonuseinstellung kommt.