Frage an die Neuologen: Wann R56.8 Krampfanfall, wann G40* Epilepsie?

  • Hallo zusammen,
    wie vermutlich überall gibt es auh bei uns einen Haufen Pat., die mit R56.8 Krampfanfall als Hauptdiagnose entlassen werden. Dies gefällt mir nicht, vor allem, wenn ich in der Doku zum Fall lese, \"Krampfanfall bei bekanntem Krampfleiden...\".

    Nun gibt es auch Pat., bei denen aufgrund sonstiger Erkrankungen (Alk. in allen Variationen, Parkinson, Demenz, Angiopathie....) der Neurologe im Konsil z.B. schreibt \"... erhöhte Krampfbereitschaft, deshalb Therapie mit Tegretal oder....\" empfohlen. Dürfte man da auch von Epilepsie (n.n. bez.) sprechen?

    Ich halte die R56.8 eigentlich nur für zulässig, wenn
    1. der Pat. auch oder gerade bei bek. Krampfleiden nur kurzfristig stat. überwacht wird und sich ggf. noch vor der nächsten oralen Valproat-Gabe selbst entlässt oder
    2. man keine wahrscheinliche Ursache für das Ereignis findet

    Wie sehen dies die Neurologen im Forum - gerne natürlich auch andere Meinungen!

    Vielen Dank!
    P. Dietz

  • Guten Tag Herr Dietz

    Zitat


    Original von P_Dietz:
    Ich halte die R56.8 eigentlich nur für zulässig, wenn
    1. der Pat. auch oder gerade bei bek. Krampfleiden nur kurzfristig stat. überwacht wird und sich ggf. noch vor der nächsten oralen Valproat-Gabe selbst entlässt oder
    2. man keine wahrscheinliche Ursache für das Ereignis findet

    Das ist leider beides knapp daneben.
    Zu 1.: die Diagnose Epilepsie richtet sich nicht nach der Dauer der Behandlung.
    Zu 2.: das ist dann eine sog. kryptogene oder idiopatische Epilepsie, es gibt aber auch symptomatische Formen.

    Die Fachgesellschaft definiert die Epilepsie wie folgt:

    Epilepsie ist ein chronischer Zustand des Gehirns, der charakterisiert ist durch eine abnorm erhöhte Neigung, epileptische Anfälle hervorzubringen. Die Diagnose einer Epilepsie erfordert das Auftreten mindestens eines epileptischen Anfalls, bei unzureichenden Hinweisen auf das Vorliegen des chronisch zu Anfällen disponierenden Zustandes ist das Auftreten mehrerer Anfälle zur Diagnosestellung erforderlich.


    Das heißt vereinfacht:

    >= 2 epileptische Anfälle --> Epilepsie
    erster Anfall und bekannte Ursache (\"disponierender Zustand\") --> Epilepsie
    erster Anfall und keine bekannte Ursache --> epileptischer Anfall, (noch) keine Epilepise

    Der Begriff \"Krampfanfall\" wird übrigens von Neurologen nicht verwendet.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Leonhardt,

    nicht zuletzt auf Sie hatte ich gesetzt, vielen Dank!

    Vielleicht nochmals zu 1.:
    Ich dachte mir, entsprechend der DKR mit dem Symptom und der Grunderkrankung, wenn nur das Symptom \"behandelt\" i.Sinne von beobachtet wird, aber der Pat. schnell wieder weg ist, dann könnte man ja bei R56.8 bleiben. Wird aber die Grunderkrankung \"Epilepsie\" mit einem Antiepilektikum weiterbehandelt, dann wird G40 die HD. Aber im Grunde haben Sie vermutlich recht, es ist einfach kein R56, sondern immer G40.

    Wie würden Sie Ihr drittes Beispiel kodieren (noch keine Epilepsie)?

    Übrigens habe ich mir gerade die Mühe gemacht und Pat aus diesem Jahr mit der DRG \"Fieberkrampf\" aufgrund der HD R56.8 überprüft und kann nun einen Satz Rechnungen ändern... :biggrin:


    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo Herr Leonhardt,

    vielen Dank für Ihren inhaltsreichen Beitrag.

    Auch ich würde gerne wissen, wie Sie Ihre dritte Fallkonstellation (erster Anfall und keine bekannte Ursache --> epileptischer Anfall, (noch) keine Epilepise) kodieren würden.

    Wann würden Sie die R56.8 (Krampfanfall) als Hauptdiagnose verwenden. Symptomatische Fprmen finden sich ja auch unter der G40.5 (Spezielle epileptische Syndrome).

    Warum wird in der Neurologie der Begriff \"Krampfanfall\" nicht mehr verwendet?

    Danke für Ihre Mühe und herzliche Grüße
    Popp

  • Guten Tag Herr Popp,
    leider differenziert die ICD nicht zwischen epileptischem Anfall und Epilepsie im Sinne der o.g. Definition. Wenn keine Epilepsie diagnostiziert wurde (Kriterien s. voriges Posting) können Sie auch keine Epilepsie kodieren. Da G40.- mit \"Epilepsie\" überschrieben ist kann man meiner bescheidenen Meinung nach strenggenommen also nur R56.8 nehmen, aber vielleicht fragen Sie mal das DIMDI. Eine Ausnahme ist der Status epilepticus, da dieser auch als Erstereignis mit G41.- kodiert werden kann. Sicherlich keine optimale Lösung.
    Zu Ihrer 2. Frage: Der Begriff Krampfanfall beschreibt in der Umgangssprache ein breites Spektrum von Symptomen und Krankheiten (verschiedene Formen der Epilepsie, konvulsive Synkopen, Tetanie usw.) und ist daher zur differenzierten neurologischen Diagnostik nicht geeignet. Ich glaube dass das der Grund ist warum Sie den Begriff in neurologischen Lehrbüchern und Leitlinien kaum finden.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Leonhard,
    vielleicht darf ich mich in die Diskussion mit einer neuen Frage einschalten?
    Patient erleidet im Alkoholentzug einen Grand-Mal-Anfall.
    Erfüllt dieser die Kriterien für G40.6 oder ist auch hier die R56.8 angesagt?
    Vielen Dank für eine Antwort.
    Fröhlichen Gruß

    Ina Broß
    Ärztin für Chirurgie und Unfallchirurgie
    Medizincontrolling
    :sterne:

  • Hallo findus,

    mit der F10.3 kann ich mich nun aber am allerwenigsten anfreunden und das lese ich auch nicht aus der Diskussion heraus, eher, die G40.5.

    Fröhlichen Gruß

    Ina Broß
    Ärztin für Chirurgie und Unfallchirurgie
    Medizincontrolling
    :sterne:

  • Hallo Frau Broß,

    bei meinem Fall ging es damals um einen Krampfanfall, welcher ohne Entzugssymptomatik auftrat. Ihr Patient hatte den Anfall aber im Alkoholentzug, wenn ich Sie richtig verstanden habe.

    MfG findus

    MfG findus