Hallo,
ZitatAbsatz 2 Satz 1 besagt, dass Verlegungsabschläge zu erheben sind.
aber nur im Zusammenhang mit einer Rückverlegung: \"Wird ein Patient oder eine Patientin aus einem Krankenhaus in weitere Krankenhäuser verlegt und von diesen innerhalb 30 Tagen ab dem Entlassungsdatum eines ersten Krankenhausaufenthaltes in dasselbe Krankenhaus zurückverlegt (Rückverlegung) ...\"
Das \"und\" steht hier auch für \"und\" (und nicht für \"und/oder\" wie in ICD und OPS).
Nehmen wir einmal folgende Fallkette:
KH A nimmt Patient auf an Tag 1, verlegt an Tag 2 in KH B
KH B entlässt Patient an Tag 4 nach Hause
KH A nimmt Patient erneut auf an Tag 6, entlässt an Tag 7 nach Hause
KH A nimmt Patient erneut auf an Tag 9, entlässt an Tag 10 nach Hause
KH A führt die 3 Fälle zusammen. Es resultiert eine Verweildauer von 3 Tagen. Ein Verlegungsabschlag kommt nicht zur Abrechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hollerbach