Hallo an alle,
bei uns wurde eine Patientin ambulant operiert (gynäk. Eingriff). Nach der Operation klagte die Pat. über Dyspnoe und (atemabhängige) Rückenschmerzen. Deshalb wurde sie von der Internistischen Abteilung vom AWR übernommen (11:30) und am nächsten Tag gegen 10:00h entlassen. Im Brief des Internisten ist vermerkt, dass EKG. Rö.Thorax etc. altersentsprechend seien, und die Rückenschmerzen vermutlich auf die Lagerung während des operativen Eingriffs zurückzuführen seien.
Nun die Frage: Wird der gesamte Fall stationär geführt mit den gynäk. Diagnosen und Therapien als HD und die \"Komplikation\" als ND oder
der gyn. Eingriff als AOP abgerechnet, und ein 2. seperater Fall als Stationär mit HD Rückenschmerz.
Ich persönlich würde zur erstgenannten Lösung tendieren, allerdings gehen hier die Meinungen wie so oft auseinander.
Bin an anderen Meinungen sehr interessiert.
Vielleicht muss ich noch erwähnen, dass ich nicht in der Med. Doku beschäftigt bin, und mich mit DRG etc. nicht besonders gut auskenne.
Außerdem noch an alle Geburtstagskinder herzliche Glückwünsche