Hilfsmittel in der Notfallbehandlung

  • Hallo Forumsmitglieder,

    wie und mit wem kann ich Hilfsmittel (Orthesen, Halskrausen ect.) abrechnen, wenn diese im Rahmen der Notfallbehandlung in der Not-und Erstversorgung im Krankehaus abgegeben werden? Ich habe schon die verschiedensten Varianten der Krankenhäuser im Umkeis erfragt (reicht von Zusammenarbeit mit Sani-Haus und entsprechendem \"Vorratslager\" in der Rettungsstelle bis zu \"keine Ahnung, geben wir ebend ab\"). Für neue Varianten bin ich jederzeit dankbar, eine Verordnung aufgrund Rezept scheidet meinem Kenntnisstand aus. Wenn eine Abrechnung mit dem Kostenträger der Behandlung KV bzw. Krankenkasse möglich ist, wie ist das Verfahren mit Eigenanteil des Patienten geregelt?
    MfG di-stei

  • Meines Wissens können diese Hilfsmittel nicht direkt mit dem Kostenträger abgerechnet werden. Bei uns ist es folgendermaßen geregelt:
    - Sanitätshaus stellt ein gewisses Kontingent an Hilfsmitteln zur Verfügung
    - bei Ausgabe an Patienten wird ein Rezept ausgestellt, Patient bestätigt auf der Rückseite des Rezeptes den Empfang
    - die Rezepte werden in der Ambulanz gesammelt, und in regelmäßigen Abständen von Mitarbeitern des Sanitätshauses abgeholt, gleichzeitig werden die verbrauchten Artikel wieder ersetzt.
    - Abrechnung mit KK und Patient (falls zuzahlungspflichtig) erfolgt durch Sanitätshaus.

    Viele Grüße aus FN c.kaya

    Christine Garbe
    Amb. Abrechnung
    Friedrichshafen

  • Guten Morgen Frau Garbe und Danke für Ihre Antwort,
    mir tut sich aber noch eine Frage auf: Wer stellt das Rezept aus (Rettungsstelle des KH mit der KV-Abrechnungsnummer?), denn nach meinem Kenntnisstand darf die Rettungsstelle keine Rezepte ausstellen.
    MfG und baldiges, schönen WE di-stei

  • Hallo nochmals.

    ich bin mir nicht sicher, was Sie als \"Rettungsstelle\" bezeichnen, meinen Sie damit die Notfallambulanz des KH?
    Wenn dem so ist, dann ja.
    Das Rezept wird von der Notfallambulanz ausgestellt, und zwar mit Stempel der KV-Abrechnungsnummer vom Klinikum, da alle Notfälle über Institut gehen.
    Bislang (einige Jahre) gab es damit wohl keine Probleme, sonst würde das Sanitätshaus dies sicher nicht so mitmachen.
    Möglicherweise gibt es aber Unterschiede je nach Bundesland??? Das weiss ich nun auch nicht.

    Ein schönes Wochenende
    MfG

    Christine Garbe
    Amb. Abrechnung
    Friedrichshafen

  • Hallo Frau Garbe,
    Rettungsstelle=Notfallambulanz, ist korrekt. Ich bedanke mich für Ihre Antwort und hoffe, dass Sie mir die ersten Schritte aufgezeigt haben. Jetzt gehe ich erstmal in Urlaub, bei Bedarf melde ich mich (Ihr Einverständnis vorausgesetzt) mit einer PN. MfG di-stei