Kodierung von Keimen

  • Guten Abend,

    noch ein Thema beschäftigt mich.
    Immer wieder stellt sich die Frage der Kodierung von Keimen. z.B.B9..--
    bei Ulcus/ Erysipel usw. Ist der Stapylococcus als Ursache des Ulcus anzusehen???Nein.
    Trotzdem wird der Keim immer wieder dazu kodiert.
    Begründung- Mikrobiologie und Antibiose.

    Aber: Ist der Keim die Ursache von andernorts klassifizierten Krankeiten??? Wäre nicht abnormer mikrobiologischer Befund die korrekte Kodierung.???

    Wir akzeptieren die B Kodes bei Vorhandensein einer Phlegmone oder erhöhten Entzündungsparametern plus Antibiose.

    Wie sind die Meinungen hierzu??

    Vielen Dank und schönen Abend noch

    Lacessere

  • Hallo lacessere,
    sicher sind die Keime nicht als Ursache für das Ulcus anzusehen. Aber es handelt sich dann immer noch um eine Keimbesiedlung. Hier ist doch eher die Z22.3 Keimträger anderer näher bezeichneter bakterieller Krankheiten + Code für den Keim zu kodieren. Das ganze mit \"abnormer mikrobiologischer Befund\" abzutun finde ich nicht korrekt. Es liegt eine Keimbesiedlung vor und der Keim wird (hoffentlich resistenzgerecht) behandelt (Antibiose). Damit ist die Nebendiagnosedefinition erfüllt und laut DKR sind die Keime obligat anzugeben (was m.E. hier auch medizinisch sinnvoll ist), ergo wird der Keim berechtigterweise kodiert.

    mfG findus

    MfG findus

  • Hallo zusammen,

    in diesem Zusammenhang eine wichtige Frage: Wieviel Keime darf man denn verschlüsseln? :d_zwinker:

    Folgende Situation:
    Pat. mit abszedierender Bursitis präpatellaris M70.4.
    Therapie: Inzision, Abstrich, Kürrettage, Ketteneinlage, Redon, iv Antibiose.
    Keimbestimmung: Staph. aureus B95.6! + E.coli B96.2!
    Die Antbiose wird umgesetzt auf Cibrobay, das BEIDE Keime erfasst.
    Kodiert wurde als HD M70.4 + B95.6! sowie als ND M70.4 + B96.2!

    Laut MDK darf der 2. Keim nicht angegeben werden, da nur EIN Antibiotikum gegeben wurde, somit kein zusätzlicher Aufwand. :teufel:

    Meinungen dazu? :d_gutefrage:

    Mit Dank

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    schauen Sie mal in die SEG 4, da kann der MDK es nachlesen, ob mehrere Diagnosen bei einer Therapie kodiert werden dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen, riol!

    Ich zitiere hierzu die Kodierempfehlung Nr. 26 der SEG des MDS...

    Demzufolge lässt sich auch die Wirkung des Antibiotikums nicht einem einzelnen Keim zuordnen! Des weiteren sind alle Keime !-Kodes, also verpflichtend anzugeben!

    MfG

    T. Flöser

  • Guten Tag,
    den Text kann ich mittlerweile so gut wie auswendig, da er leider in fast jedem zweiten Widerspruch mit angeführt werden muss.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Flöser:
    Herr Selter, Ihre Antwortgeschwindigkeit ist nicht zu toppen....


    Hallo Herr Flöser,

    in den nächsten 2 Wochen können Sie mich problemlos in dieser Disziplin schlagen. Bin in 2 h im Urlaub und werde mich streng den inländischen Getränken und Speisen widmen, mindestens einen 1000 Seiten Tom-Clancy-Schmöcker niederringen (Jack Ryan wird die Welt retten, bin mir da sicher), Wasseraktivitäten und kontrollierten Müßiggang verfolgen. Definitiv kein Netzzugang!

    Zitat


    Original von schnippler2:
    klar hätte ich die Geschwindigkeit getoppt, wenn ich nur gewußt hätte, wie ich die SEG-Empfehlung einfüge.

    Gilt natürlich auch für Sie.