MDK Erinnerung ohne Erstanforderung

  • Guten morgen,

    ich bin mir nicht sicher, ob der MDK eine neue Masche ausprobiert.

    Zum Vorgang:

    Unsere Post wird zentral angenommen und dann weitergeleitet. Wenn eine Anfrage / Anzeige des MDK vorliegt wird mir über unser KIS eine Nachricht zugesendet, und der Brief in mein Fach gelegt.

    Ich kann dann also nachvollziehen, wie der bisherige Verlauf der MDK Anfragen aussieht.

    Nun haben wir zu mehreren Fällen Erinnerungen bekommen, zu denen keine Erstanfrage bzw. Anzeige der Prüfung vorliegt. Seltsamerweise handelt es sich m Fälle, die knapp ausserhalb der 6 Wochen Frist liegen.

    Mir drängt sich nun der Verdacht auf, dass mit, sorry, primitiven Mitteln versucht wird die 6 Wochen Frist zu umgehen.

    Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? :t_teufelboese: :t_teufelboese: :t_teufelboese: :t_teufelboese: :t_teufelboese: :t_teufelboese: :t_teufelboese:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Forum,

    ist zwar nicht das gleiche Thema, aber hier passte am besten:

    ein Problem:

    die KK hat für den MDK Unterlagen angefordert und auch erhalten. Nach 2 Monaten bekam ich eine Erinnerung - angeblich ist nichts angekommen. Brav habe ich alles nochmal geschickt (nicht nur Brief, auch Kurven und Pflegeberichte wurden verlangt). Nach 5 Wochen bekomme ich nochmal eine Erinnerung..... :a_augenruppel: Jetzt habe ich meine Anschreiben kopiert und mit der Anforderung zurückgeschickt. Heute wieder eine Erinnerung...... Wie oft muß ich den die Unterlagen noch verschicken? Sind wir wirklich dazu verpflichtet die U. mehrere male zur Verfügung zu stellen? Was ist in solchen Fällen mit dem Datenschutz? Kann man sich dann darauf berufen und in der Zukunft die Zusendung der Unterlagen zu med. Gutachter bei der KK verweigern?(ich meine nicht ganz verweigern sondern direkt an den MDK verschicken) Hat jemand auch solche Erfahrung gemacht? Wie soll man auf sowas reagieren?

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

    Lorelei

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo Lorelei,

    ich schicke dem MDK immer eine Liste mit folgenden Informationen: Pat, Geburtsdatum, Aufenthalt, KK, Ansprechpartner bei der KK, beiliegende Unterlagen. Diese Liste lasse ich mir dann mit Eingangsbestätigung zurückfaxen.
    Wenn angeblich etwas fehlt schaue ich nach und rufe, wenn eine Eingangsbestätigung vorliegt, bei der KK an und bitte darum, dass der MDK entsprechend informiert wird und gefälligst suchen soll. :t_teufelboese:

    Erstaunlich wieviele Unterlagen dann doch noch gefunden werden :a_augenruppel:

    Eine andere Möglichkeit wäre der Versand an die KK im verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung an den MDK. Obwohl wir da auch schon den Fall hatten, dass die KK uns den Eingang bestätigt hat, die Unterlagen an den MDK gesendet hat und wir doch eine Erinnerung erhielten :laugh: . War dann auch nur ein Anruf bei der KK.

    Wie oft Sie etwas versenden müssen ist nirgends geregelt, schwierig wird aber der Nachweis, das Sie auch wirklich Unterlagen versendet haben. Daher wäre auch eine Information der KK über den Versand an den MDK hilfreich (von wegen Anscheinsbeweis).

    Und wie ich gerade sehe haben Sie das Problem mit einer KK :rotwerd: .
    Nehmen Sie also meinenb Sermon und ersetzen Sie \"MDK\" durch \"KK\" und umgekehrt :sonne:

    A propos Datenschutz: Der Gutachter einer KK hat definitiv nicht das Recht Patientenunterlagen einzusehen! (Anfordern darf er, der Versuch ist nicht verboten) Wenn Sie einem bei einer KK angestellten Gutachter Unterlagen zukommen lassen begeben Sie sich auf sehr dünnes Eis. Nur der MDK hat das Recht Unterlagen anzufordern und zu prüfen!!!

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertiger,

    die Unterlagen habe ich in verschlossenem rotem Umschlag zu Gutachter bei der KK gesendet (wie es im Moment üblich ist). Manche KK verfahren so, manche lassen direkt zu MDK schicken (wie Sie sicherlich wissen). In den Fällen wird die KK natürlich darüber Informiert. Das mit der Liste finde ich auch eine gute Idee und werde ab Montag genauso verfahren. Danke für den Tipp. :biggrin:
    Wenn die KK auf nochmalige Zusendung der Unterlagen besteht, werde ich sie darüber informieren, dass in Zukunft alles nur noch direkt an MDK verschickt wird. Mal sehen wie sie dann reagiert... ?) Vielleicht tauchen die Unterlagen dann doch nochmal auf :d_gutefrage:

    Nochmal viele Grüße und schönes Wochenende.

    Lorelei

    :sterne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo,

    Zitat


    die Unterlagen habe ich in verschlossenem rotem Umschlag zu Gutachter bei der KK gesendet (wie es im Moment üblich ist).

    da der MDK ja ohnehin eine Anzeige der Prüfung schicken muss, sehe ich keinen vernünftigen Grund für den Versand von Unterlagen über die Kasse. Es gibt für ein solches Begehren auch keine rechtliche Grundlage.

    Zum Ausgangsthema: wir haben jetzt einen Fall, in dem nachweisbar eine Erinnerung des MDK ohne Erstanforderung eingetroffen ist. Dies wird vom MDK mit \"Koordinierungsproblemen\" zwischen lokaler MDK-Geschäftsstelle und zentraler DRG-Begutachtung erklärt. Mittlerweile streitet sich die Kasse mit dem MDK...

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Zitat


    Original von mhollerbach:
    Hallo,

    [quote]

    Zum Ausgangsthema: wir haben jetzt einen Fall, in dem nachweisbar eine Erinnerung des MDK ohne Erstanforderung eingetroffen ist. Dies wird vom MDK mit \"Koordinierungsproblemen\" zwischen lokaler MDK-Geschäftsstelle und zentraler DRG-Begutachtung erklärt. Mittlerweile streitet sich die Kasse mit dem MDK...

    Moin,

    organisatorische Probleme bei den KKn und dem MDK?? Sowas!
    :k_biggrin:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo,

    steht nicht geschrieben: oranisatorische Probleme der Krankenkassen und deren Gutachter gehen nicht zu Lasten der Leistungserbringer!......Irgendwo iim Sozialgesetzbuch, meine ich. Oder hab ich das schon einmal in MDK-Gutachten gelesen.... oder in KK-Stellungnahmen?

    Schönen sonnigen Tag noch

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

  • Hallo Forum,
    mit der folgenden Frage würde ich gern hier anknüpfen:
    Eine KK beauftragt den MDK vier Tage nach
    Rechnungseingang ( 25.11.2008 ) mit der Begutachtung nach §275 Abs. 1.1 SGB V.
    Erst am 17.02.2009 teilte der MDK der KK gegenüber mit, dass die erforderlichen Unterlagen bei uns angefordert wurden; gleiches gilt für den Eingang des Prüfauftrages bei uns.
    Die 6 -Wochenfrist wurde somit weit überschritten.
    Die KK besteht - mit Hinweis auf das Urteil (Bundessozialgericht, Urteil vom 28.09.06 B3 KR 23/05 R.... dass keine Haftung der KK für Fehler des MDK bestehe - auf Übersendung der Unterlagen an den MDK zur Prüfung nach § 275 Abs.1.1. SGB V.
    Ich meine, zu diesem Thema wurde hier schon diskutiert... vielleicht kann mir jemand auch den entsprechenden Link nennen.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Schönen guten Tag Herr Schrader,

    Das zitierte Urteil ist vor dem GKV-WSG und somit vor der Einführung der 6-Wochen-Frist ergangen. Im Gesetzestext heißt es ausdrücklich, dass die Prüfung \"spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen\" ist. Diese \"und\" ist im juristischen Sinne als logisches \"und\" zu verstehen, d. h. beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, ansonsten ist die Prüfung ausgeschlossen. Das hat nichts mit der \"Haftung\" der Krankenkasse für Fehler des MDK im Sinne des BSG Urteils zu tun, sondern hier handelt es sich um eine 1. erst nach dem Urteil erfolgte und 2. gesetzliche, d. h. höherwertige Regelung.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Schönen guten Tag Herr Schrader,

    Das zitierte Urteil ist vor dem GKV-WSG und somit vor der Einführung der 6-Wochen-Frist ergangen. Im Gesetzestext heißt es ausdrücklich, dass die Prüfung \"spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen\" ist. Diese \"und\" ist im juristischen Sinne als logisches \"und\" zu verstehen, d. h. beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, ansonsten ist die Prüfung ausgeschlossen.

    Hallo, Herr Schaffert,
    recht herzlichen Dank.
    Habe nochmal in der NKG-Mitteilung .../.... ( weiß nicht, ob ich die Nummer hier nennen darf ) einen Hinweis dazu finden können - absolut konform.
    Vielen Dank,
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Forum,
    Hallo, Herr Schaffert,
    .... heute habe ich von der zuständigen KK telefonisch den Hinweis bekommen, dass der strittige Betrag ohne MDK-Gutachten verrechnet wird.
    Gruß,
    B. Schrader