ND anerkannt, dann wieder nicht

  • Hallo schnippler2,
    er dient der Klarstellung, dass die Informationen im Brief nicht umfassend für eine Prüfung sind. Spätestens dann, wenn der MDK keine weiteren Unterlagen einsehen will und sich (auch im Widerspruchsverfahren) nur auf den Brief stützt wird der Passus vor dem Sozialgericht interessant sein.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,
    als Arzt und eben nicht Jurist erschliesst sich mir der Sinn des Horndasch\'en Satzes auch nicht. Der Entlassbrief hat einen Adressaten (oben drauf) und ggf. noch nachrichtliche Adressaten (Mitbehandler, Vorbehandler). Diese sind doch in der Regel die Hausärzte der Pat oder andere Ärzte, die zur BEHANDLUNG des Pat. informiert werden müssen.

    Wenn der MDK einen Entlassbrief bekommt, ist er niemals der Adressat desselben, sondern nur Mit-Leser. Wenn er daraus falsche Schlußfolgerung zieht, ist das sein Bier. Wir haben dann allenfalls nicht ausreichend mit anderen Unterlagen unser Anliegen dargestellt. Ich würde mal vermuten, dieser Passus ist Toner-Verschwendung - oder war der Satz bereits gerichtsentscheidend?

    Insgesamt aber ist man doch vom Thema etwas abgekommen. Interessanterweise hat hier noch keiner von unseren Kassen-Prüf-Kollegen sich geäussert. Woran liegt denn das??

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Schönen guten Tag allerseits,

    obwohl ein solcher Satz auch (schon vor meiner Zeit) auch auf unseren Arztbriefen steht, halte ich ihne nicht für relevant und bin auch der Meinung, dass er eigentlich in Arztbriefen nichts zu suchen hat.

    Viel sinnvoller halte ich einen Hinweis auf die Regelungen des Landesvertrages, die Bitte um Rücksprache, das Angebot, weitere Unterlagen zu versenden oder die Möglichkeit der Einsichtnahme der Krankenakte in dem Anschreiben an den MDK, das (hoffentlich) dem Arztbrief beim Versenden beiliegt. Z.B. \"...Sollte Ihnen daher aus den vorliegenden Unterlagen die Verweildauer bzw. Verschlüsselung nicht in vollem Umfang ersichtlich sein, bitte ich um Rücksprache unter der angegebenen Telefonnummer...\"

    Das interessiert zwar auch keinen, ich kann dann aber bei Gericht darauf hinweisen, dass ich doch ausdrücklich (und im Gegensatz zu einem Standardsatz unter dem Arztbrief auch bezogen auf den konkreten Fall) darauf hingewiesen habe, dass die voliegenen Unterlagen möglicherweise nicht ausreichend zur Beurteilung sind. Sicherlich ist dies auch nicht gerichtsentscheidend, aber ich verschwende auch nicht ganz soviel Toner und Papier (genau dieser Satz führt bei unseren Arztbriefen recht häufig zu einer zusätzlichen Seite!).

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo allerseits,

    ich (als Kassen-Prüf-Kollegin) halte die Vorgehensweise der eingangs genannten Kasse zumindest für fragwürdig.

    Haben Sie ein schriftliches Gutachten erhalten, Herr Miller?
    Wenn die Nebendiagnose bei der ersten Prüfung als korrekt anerkannt wird, ist es doch wohl völlig unsinnig, sie bei einer zweiten Prüfung zu monieren. Da brauchen Sie ja nicht mal zu widersprechen, das macht der Gutachter schon selbst.

    @ Dr. Wacket: Warum lassen Sie sich das bieten? Noch dazu mehrfach? Zwei sich widersprechende Gutachten zu einem Fall sind doch wohl mehr als genug, denke ich.

    Freundliche Grüße aus Oldenburg

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Zusammen,

    ich halte die Vorgehensweise auch für komisch. Aber nur, weil die ND ja vorher hätte auffallen müssen. Das spricht eher gegen den MDK-Prüfer.

    Was die Entlassbriefe angeht: Sie sollten aufgrund der Nutzung derselben schon nach Möglichkeit die kodierrelevanten ND mit reinnehmen, was allerdings gerade bei komplexen Fällen nicht immer praktikabel ist.

    Wenn der MDK nur aufgrund des Entlassbriefes eine Rechnungskürzung anstrebt, könnten Sie sich ruhig zurücklehnen, solange er keine Prüfung nach § 275 angestrengt hat (SG Magdeburg, AZ hab ich gerade nicht). Dies werden allerdings in kürze voraussichtlich alle MDK tun.

    Sollten sie dann eine solche Rechnungskürzung erhalten, welche sie als falsch erachten, müssen sie halt die fälschlicherweise geänderten ICD/OPS entsprechend begründen. Das könnte sogar eine Erleichterung sein, weil sie nur Unterlagen schicken müssen, wenn der MDK daneben liegt. und auch nciht unbedingt alle.

    und bei Erfolg gibt es sogar 100 €.

    MFG

    Bern

    ehemaliger Versicherungsvertreter

  • Guten Tag,
    der ergänzende Satz erfolgte auf audrücklichen Rat der bayerischen Krankenhausgesellschaft. Eine zweite Seite wird deswegen bei uns nicht benötigt, denn er gehört zu dem sog. Kleingedruckten.
    Dies nur zur Info.
    Die ergänzenden Begleitschreiben werden übrigens nicht immer gelesen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    ich hab auch schon mal das Umgekehrte exerziert, d.h. \"wir haben den Fall nochmals überprüft, und dabei hat sich ergeben, dass folgende Nebendiagnosen bei der Erstkodierung übersehen wurden. ....\" Da kommt dann auch schon mal eine Höhergruppierung bei heraus...

    OKIDOCI 8)