Hallo Forum,
folgendes Kodierproblem: Vorhandensein eines Patellarückfächenersatzes mit Abnutzung der PE-Fläche (Wechsel indiziert) und sekundäre Gonarthrose (Implantation bikondyl. K-TEP m. erweiterter Beugefähigkeit indiziert)
darf ich beide OPS verwenden, also
5-822.b1 (Implant. K-TEP) UND 5-823.51 (Wechsel Patellarückflächenersatz, zementiert) ???
Ich wäre Ihnen für einen Hinweis auf die passende KDR o.ä. gute Argumente sehr dankbar!!