Knie-TEP-Implantation und Wechsel Patellarückflächenersatz

  • Hallo Forum,

    folgendes Kodierproblem: Vorhandensein eines Patellarückfächenersatzes mit Abnutzung der PE-Fläche (Wechsel indiziert) und sekundäre Gonarthrose (Implantation bikondyl. K-TEP m. erweiterter Beugefähigkeit indiziert)

    darf ich beide OPS verwenden, also

    5-822.b1 (Implant. K-TEP) UND 5-823.51 (Wechsel Patellarückflächenersatz, zementiert) ???

    Ich wäre Ihnen für einen Hinweis auf die passende KDR o.ä. gute Argumente sehr dankbar!!

  • Hallo Frau Döring,

    wenn beides gemacht wurde, kann auch beides codiert werden. Ich würde der Korrektheit wegen dann die Erstimplantation der TEP dann ohne Patella codieren, denn die Patella wurde ja gewechselt. Also 5-823.51 + 5-822.a1 (statt b1).

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin