Kasse will Einmal-Verbrauchsartikel nicht bezahlen

  • Hallo, Forum!

    Im Rahmen der Abrechnung der AOPs taucht folgendes Problem auf: Eine KK möchte das bei einer Arthroskopie des Kniegelenkes eingesetzte Gerät \"Turbo-Vac\", wohl ähnlich einem Shaver, nicht zusätzlich zur Sachkostenpauschale bezahlen. Diese Leistung würden Sie nicht erstatten. Nun ist das Gerät alleine schon teurer als die Sachkostenpauschale, die wir in Rechnung stellen...

    Steht es in freiem Ermessen der Kostenträger, welche Einzelposten einer AOP-Rechnung sie akzeptieren? Gibt es zu einzelnen, kostenintensiven Maßnahmen eine Art Katalog?

    Fragt sich ahnungslos :d_gutefrage:

    T. Flöser

  • Hallo Herr Flöser,

    im §9 Abs. 4 und Abs. 5 des AOP-Vertrages ist eine Aufstellung der Sachkosten verzeichnet, die zusätzlich vergütet werden (u.a. Implantate, Nahtmaterial .... sofern sie einen Betrag von 12,50€ übersteigen). Alle anderen Sachkosten sind mit dem 7%-igen Zuschlag abgegolten. Eine Möglichkeit der Kostenregulierung ergibt sich für Sie aus der Verwendung der Kostenpauschale für endoskopische Gelenkeingriffe, die abhängig von der Grundleistung in Ansatz gebracht werden kann (EBM-GNR 40750 bis 40754). Die Grundleistung müssen Sie dann aber (unser KIS-System bietet diese Möglichkeit) aus der Ermittlung der Sachkostenpauschale herausnehmen.
    MfG di-stei

  • Guten Tag an das Forum,

    ich hänge meine Frage mal an den schon etwas älteren Beitrag an, da meine Frage in den gleichen Bereich fällt:

    In \"Der Chirurg\" des BDC vom September2009 ist ein Artikel, der die Abrechenenbarkeit von Einmal-Abdecksets als gesonderte Sachkosten präzisiert und klarstellt. Bei dem geschilderten Urteil legte zwar ein niedergelassener Chirurg gegen die Kürzung der Quartalsabrechnung Klage ein aber wie verhält es sich im AOP-Bereich? Wer aus dem Forum berechnet diese Abdecksets und wenn unter welcher Schlüsselnummer (event. 04- Pauschalvergütung Sachmittel) wird dies den Kostenträgern per §301 mitgeteilt?

    MfG di-stei

  • Hallo di-stei,

    Zitat


    Original von di-stei:
    Bei dem geschilderten Urteil legte zwar ein niedergelassener Chirurg gegen die Kürzung der Quartalsabrechnung Klage ein aber wie verhält es sich im AOP-Bereich?

    Genau dies ist der entscheidende Unterschied. Der niedergelassene Chirurg rechnet nach den Regeln der KV ab, die Krankenhäuser im Rahmen von §115b-Leistungen auf der Basis des AOP-Vertrages.

    Per Einzelaufwand können Sie ausschließlich die in § 9 Abs. 3 AOP-Vertrag aufgeführten Positionen abrechnen. Darunter fallen halt leider nicht die Einmal-Abdecksets. Diese bekommen Sie ausschließlich über die 7%-Sachmittelpauschale nach § 9 Abs. 3 AOP-Vertrag vergütet.

    Würden Sie in Ihrem Hause ambulante Operationen im Rahmen einer persönlichen Ermächtigung durchführen, dann würden die Regeln des KV-Bereichs gelten und damit auch die Abrechnungsfähigkeit der Einmal-Abdecksets.

    Grüsse

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."