Erfahrungen mit KK nach BSG-Urteil

  • Vereinzelt haben wir auch mit der BKK Berlin zu tun, erst am Donnerstag hat sie uns wieder eine Rechnung gekjürzt mit der Begründung, die Kostenübernahme sei befristet gewesen. Ob DRG´s oder jetziges System, den GKV´s fehlt letztlich nur das Geld. So klare Urteile, wie vorliegen, da gibt es eigentlich keinen objektiven sachlichen Grund zur Nichtzahlung. Die Frage ist nur, ob unter DRG´s die Verweildauerprüfungen nicht noch viel intensiver werden, soweit es um die Notwendigkeit der Aufnahme geht und ob dort der Vertrag nach § 112 Abs.2 Nr.2 SGB V noch Bestand hat. Auch der 301 sieht ja auch ab dem 01.01.03 unverändert die Angabe der voraussichtlichen VWD vor und nur bei dessen Überschreitung eine Begründungspflicht mit einer MBEG.

    @ Hr. Schoeffend: Das anschreiben würde mich wirklich sehr interessieren, Vielen Dank

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  • Hallo miteinander, um welches Urteil geht es hier eigentlich. Das vom LSG Berlin 04/2001 war ja recht gut verwertbar, wo finde ich den Text des von Ihnen zitierten neuen Urteils! Bei dkgev hatte ich kein Glück.

  • Zitat


    Original von McHenze:
    Hallo miteinander, um welches Urteil geht es hier eigentlich. Das vom LSG Berlin 04/2001 war ja recht gut verwertbar, wo finde ich den Text des von Ihnen zitierten neuen Urteils! Bei dkgev hatte ich kein Glück.

    Also ganz einfach:
    http://www.dkgev.de
    Dann den Reiter Recht anklicken und mit dem Kursor in das Feld Entscheidungen des BVG und BSG gehen, da taucht das Urteil Einsichtsrecht der Krankenkassen Urteil 30.7 02 auf.
    Alles klar?
    :rotate:

    B.Schöffend