Vereinzelt haben wir auch mit der BKK Berlin zu tun, erst am Donnerstag hat sie uns wieder eine Rechnung gekjürzt mit der Begründung, die Kostenübernahme sei befristet gewesen. Ob DRG´s oder jetziges System, den GKV´s fehlt letztlich nur das Geld. So klare Urteile, wie vorliegen, da gibt es eigentlich keinen objektiven sachlichen Grund zur Nichtzahlung. Die Frage ist nur, ob unter DRG´s die Verweildauerprüfungen nicht noch viel intensiver werden, soweit es um die Notwendigkeit der Aufnahme geht und ob dort der Vertrag nach § 112 Abs.2 Nr.2 SGB V noch Bestand hat. Auch der 301 sieht ja auch ab dem 01.01.03 unverändert die Angabe der voraussichtlichen VWD vor und nur bei dessen Überschreitung eine Begründungspflicht mit einer MBEG.
@ Hr. Schoeffend: Das anschreiben würde mich wirklich sehr interessieren, Vielen Dank