Erfahrungen mit KK nach BSG-Urteil

  • Guten Tag, wie sind denn die Erfahrungen der KollegInnen mit den KK nach dem BSG-Urteil. Für unser Haus kann ich sagen, daß die Kassen schnell zähneknirschend parieren, wenn man Ihnen einen Brief mit den Urteilspassagen schreibt, und unverzügliche Rechnungsbegleichung fordert. Dies macht schon deshalb Sinn, weil bestimmte Kassen nur eine auf wenige Tage beschränkte Kostenzusage geben und quasi post festum die Notwendigkeit des Aufenthaltes der restlichen Tage / Wochen prüfen ( Geriatrie, Innere,..). Wie wir alle wissen, dauern die MDK Prüfungen ja Wochen, Monate, selbst wenn man hinterher einen Rechnungsabzug hat, gegen den man ja auch Widerspruch erheben kann, können sich die KK so keinen "Zinsvortéil" mehr schaffen, sondern das Krankenhaus. Je nach Prüflage und Bettengröße kann das ja schon erhebliche Summen ausmachen. Die mündliche Begründung ist falls nicht schon bekannt und hier an anderer Stelle ja diskutiert auf der homepage der DKG nachzulesen und zu verwenden.

    Gruß B. Schöffend:chili:

    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

  • Hallo Herr Schöffend,

    ähnlich "positive" Erfahrungen haben wir auch gemacht. Das Zitat des Urteilsspruchs unter den Mahnungen hat dazu geführt, dass sogar Rechnungen aus vergangenen Jahren gezahlt wurden.

    Gruß
    Simone
    :x

  • Hallo,

    wir haben leider dies mpositiven Erfahrungen noch nicht gemacht. Die GKV´s haben neue Gründe entdeckt, weshalb sie so nicht bezahlen müssen. Allerdings gehen wir jetzt konsequent gegen säumige Zahler vor und machen die Hinhaltetaktik der GKV´s nicht mehr mit. Befristungen helfen der GKV eigentlich nicht, mit den beiden grundlegenden BSG-Entscheidungen und einer konsequenten Umsetzung der landesvertraglichen Vereinbarungen läßt sich der Verwaltungsaufwand für die GKV-Anfragen nachhaltig reduzieren. Das neue BSG-Urteil schreibt auch ganz klar, jeder Datensatz, der über die in § 301 SGB V genannten Daten hinausgeht, darf an die GKV´s nicht übermittelt werden (ist sonst sogar strafbar; § 203 StGB).
    Die ganzen Fallmanagements haben damit ihre Grundlage verloren, die genau genommen nie bestand.
    Allerdings, die ein oder anedere Kasse hat nach der Post vom Sozialgericht dann doch postwendend die überfälligen Rechnungen beglichen und wir klagen zwischenzeitlich auch konsequent unsere Verzugszinsen ein.

    D. Weber
    KH-München-Neuperlach - Erlösmanagement

    Erlösmanagement KH München-Neuperlach
    Telefon 089-6794-2939
    Telefax 089-6794-2138

  • Zitat


    Original von DircWeber:
    Hallo,

    wir haben leider dies mpositiven Erfahrungen noch nicht gemacht. Die GKV´s haben neue Gründe entdeckt, weshalb sie so nicht bezahlen müssen.

    .
    Mich würde interessieren, welche Gründe die GKVen jetzt noch nach dem höchstrichterlichen Urteil noch zur Zahlungsverzögerung anführen könnten. Die Rechtslage ist doch ganz eindeutig??!!

    Zitat

    Die ganzen Fallmanagements haben damit ihre Grundlage verloren, die genau genommen nie bestand.

    Als künftiges Optionshaus sind wir gespannt, wie ab 2003 die Strategie der GKV inklusive MDK mit erweiterten Rechten nach §17c KHEG
    sich entwickeln wird.


    :uhr:
    --
    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

  • Zitat


    Mich würde interessieren, welche Gründe die GKVen jetzt noch nach dem höchstrichterlichen Urteil noch zur Zahlungsverzögerung anführen könnten. Die Rechtslage ist doch ganz eindeutig??!!


    Das die Rechtslage eindeutig ist sollte man meinen. Erste Argument: Das Urteil sei nicht übetragbar. Oder "die Rechnung ist nicht formal korrekt, denn es (könnte auch) vorrangig anders abgerechnet werden", die Notwendigkeit des aufenthaltes sein nicht gegeben, die Auskünfte seien nicht erteilt worden. Der ausführliche Entcsheidungstext der Juli-Entscheidung liegt jetzt vor und ist zumindest in Bayern übertragbar. Originalton Barmer, die ja Beklagte war: Die Übertragbarkeit auf andere Bundesländer werden noch geprüft, solange bleibe es bei der bisherigen Praxis.

    Aber auch das Dezember-Urteil wird mit gleichen Gründen ignoriert. Hinzu kommt, daß das SG München offensichtlich nicht in der Lage ist, efektiven rechtsschutz zu gewähren. In glasklaren Fällen, in denen auch schon länger kein Schriftwechsel mehr erfolgte, ist nach über 1,5-Jahren noch immer kein Entschgeidungstermin in Sicht. Natürlich für die GKV´s eine sehr angenehme Situation.

    Zitat

    Die ganzen Fallmanagements haben damit ihre Grundlage verloren, die genau genommen nie bestand.
    Als künftiges Optionshaus sind wir gespannt, wie ab 2003 die Strategie der GKV inklusive MDK mit erweiterten Rechten nach §17c KHEG
    sich entwickeln wird.

    :uhr:
    --
    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Die Überprüfung von Dauer und Notwendigkeit der stationären Behandlung ist unverändert in einem Vertrag nach § 112 Abs.2 Nr.2 SGB V zu regeln. Diese Rechtsnorm hat auch über den 31.12.2002 hinaus Bestand. Daher wird die Notwendigkeitsprüfung sich letztlich nicht ändern, allerdings die eigentliche Rechnungsprüfung. Bemerkenswert ist, daß auch bei DRG´s die geplante voraussichtliche Dauer nach § 301 SGB V übermittelt werden muß.

    Theoretisch sind wir ja auch Optionshaus, allerdings scheinen die GKV´s von einem Umstieg hier nicht so begeistert zu sein. Bis heute steht kein termin für die Pflegesatzverhandlungen, das mögliche Schiedsverfahren kann lange dauern, die Genehmigung bedarf weiterer Zeit. Haben Sie shon Ihre verhandlungen abgeschlossen?

    Mit freundlichem Gruß

    Dirc Weber

    Erlösmanagement KH München-Neuperlach
    Telefon 089-6794-2939
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  • Zitat

    Die Überprüfung von Dauer und Notwendigkeit der stationären Behandlung ist unverändert in einem Vertrag nach § 112 Abs.2 Nr.2 SGB V zu regeln. Diese Rechtsnorm hat auch über den 31.12.2002 hinaus Bestand.

    .
    Schon klar, aber hier ist ausdrücklich nur der ärztliche Kurzbericht nach §112 SGB V vorgesehen und kein "ausführlicher ärztlicher Bericht mit detaillierten Angaben zur Häufigkeit der Visiten, Medikation,..., wie es die Barmer(um das Kind mal beim Namen zu nennen) bis vor einem halben Jahr bei uns gefordert hatte. Letztlich hat sie sich durch einen umfangreichen Schriftwechsel meinerseits dazu bewegen lassen diesen Formvordruck nach §112 zu akzeptieren.
    In unserem Raum sind nicht AOK und Barmer das Problem, mit diesen beiden großen bei uns auch wichtigen "Leistungspartnern" kann man ganz gut reden.
    Schwieriger sind bei uns (ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen) "die" Betriebskrankenkassen und die Knappschaft. Hier kursieren ziemlich ....(zutreffendes bitte eintragen) Anschreiben Zitat:" ...sind Sie zur Herausgabe der Unterlagen an uns verpflichtet. Wir verweisen hier auf das Urteil.... zur Herausgabe von Stasi Unterlagen...(Echt kein Witz).
    Darüber hinausgehende Angaben nur nach MDK Anfrage durch diesen selbst (§275 SGB V), dies wird bei uns strikt so gehandhabt!

    Zitat

    Theoretisch sind wir ja auch Optionshaus, allerdings scheinen die GKV´s von einem Umstieg hier nicht so begeistert zu sein. Bis heute steht kein termin für die Pflegesatzverhandlungen, das mögliche Schiedsverfahren kann lange dauern, die Genehmigung bedarf weiterer Zeit. Haben Sie shon Ihre verhandlungen abgeschlossen?


    Noch nicht endgültig, wir werden optieren, das ist klar. Die Budgetverhandlungen en detail sind aber noch nicht abgeschlossen.


    --
    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

  • Wir haben das von der Barmer betriebene Fallmanagement schon seit langer Zeit nicht mehr mitgemacht, da wir schon länger der Auffassung waren, daß der GKV keine über § 301 SGB V hinausgehenden Daten zur Verfügung gestellt werden dürfen, gleiches auch für die AOK und die TKK. Die GKV´s bekommen nur die 301-Daten und damit ist Schluß. Der Kurzbericht wird erstellt, soweit ein Prüfanlaß mitgeteilt wird, das BSG hat sich ja hierzu ausführlich geäußert. Wir haben mit dieser strikten linie positive Erfahrungen gemacht, zumal der Einwendungsausschluß bei Vertragsverletzung doch die Position des Krankenhauses nachhaltig stärkt (BSG B 3 KR 11/01 R). Wir werden damit dem Patientendatenschutz gerecht und begegnen der ausufernden Anfragewut der GKV´s.

    KLönnten Sie die Anfrage mit dem Zitat zu den Stasi-Unterlagen mal anonymisiert zu faxen? (089-6794-2138)

    Unser Hauptproblem ist derzeit die AOK. Vorstationäre Abrechnungen kommen zurück mitv der Begründung, ohne anschl. stationären Aufenthalt keine vorstationäre Behandlung. Rechnungen werden, trotz KOUB und erst lange nach Fälligkeit mit der Begründung zurückgeschickt, es handele sich um keinen stationären Aufenthalt.
    Die Bundesknappschaft ist nur sehr klein, aber auch diese wenigen Fälle beschäftigen uns genug. Die IKK ist mit 10% Ihres Umsatzes im Verzug, die AOK liegt bei 3,41 %, die Liste läßt sich beliebig verlängern. Gerade kleinere BKK´s zeigen (i.d.R.) eine bessere Zahlungsmoral.
    Anforderungen von GKV´s für den MDK werden bei uns auch nicht bearbeitet, MDK-Anfragen nur, swoeit die Umstände mitgteielt werden, die zu einer Auffälligkeit in diesem Einzelfall führen. Als Geheimnisträgern müssen wir in eigener Verantwortung prüfen, ob wir Daten offenbaren dürfen oder nicht.

    DRG: Demnach ahben Sie ja die gleiche Situation. Haben Sie denn schon einen termin für die Verhandlungen?

    Erlösmanagement KH München-Neuperlach
    Telefon 089-6794-2939
    Telefax 089-6794-2138

  • Hallo Hr. Weber,

    die Finanzierung der Vorstationären Fälle ohne anschließende Stationäre Aufnahme sollte problemlos gelingen , wenn Sie klar machen können das dieser Aufenthalt zur Vermeidung eines stationären Aufenthaltes diente, dann sollte es eigentlich keine Probleme mit der Rechnungsbegleichung geben....


    Gruß

    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lückert,

    es geht leider weniger um Argumente. Ihre Argumentation entspricht ja dem § 115a SGB V. Wir werden standardmäßig auf ambulante Notfallbehandlung verwiesen. Die Begründung, wie von Ihnen vorgeschlagen, besteht ja. Mit den DRG würde dieses Problem wenigstens wegfallen. Wir haben den Eindruck, der AOK geht es nur um einen Grund, die Rechnung nicht zu bezahlen. Inhaltrlich nachvollziehbar ist es nicht, das gleiche gilt für ambulöante Ermächtigungen. In Stationen, wo Ärzte diese haben, wird von der AOK ebenfalls vorstationäre Behandlung verneint.

    Viele Grüße

    Dirc Weber

    Erlösmanagement KH München-Neuperlach
    Telefon 089-6794-2939
    Telefax 089-6794-2138

  • Herr Weber,
    Sie haben das Problem genau erfasst...wenn Sie eine vollstationäre Begleichung wollen, werden Sie auf prästatiär bzw.ambulante Alternativen verwiesen, wenn sie prästationär geltend machen, auf eine ambulante Behandlung. Es interessiert wenig, dass z.B. eine endoskopische Bolusentfernung nachts um 3 Uhr gar nicht ambulant durchgeführt werden könnte, weil m.W. nur wenig Praxen zu diesem Zeitpunkt geöffnet sind...
    Es bleibt in jedem Fall nur die Einzelbegründung


    --
    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Poschmann

  • Zitat

    Könnten Sie die Anfrage mit dem Zitat zu den Stasi-Unterlagen mal anonymisiert zu faxen? (089-6794-2138)


    muss ich freigeben lassen...

    Zitat

    Gerade kleinere BKK´s zeigen (i.d.R.) eine bessere Zahlungsmoral


    Scheint wirklich Bundesland spezifisch und regional völlig unterschiedlich zu sein, vielleicht auch abhängig, wie krankenhausbedürftig der Regionalchef ist, bzw. welche Krankenhausvorlieben er entwickelt hat???

    Zitat

    Anforderungen von GKV´s für den MDK werden bei uns auch nicht bearbeitet, MDK-Anfragen nur, swoeit die Umstände mitgteielt werden, die zu einer Auffälligkeit in diesem Einzelfall führen. Als Geheimnisträgern müssen wir in eigener Verantwortung prüfen, ob wir Daten offenbaren dürfen oder nicht.


    Dito.

    Zitat

    DRG: Demnach ahben Sie ja die gleiche Situation. Haben Sie denn schon einen termin für die Verhandlungen?


    Laut Zeitplan: Frist Regierungspräsidium Mitte Dezember, bis dahin müssen sich die Verhandlungspartner geeinigt haben.


    --
    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend