Kompetenzdiagnosen und Kompetenzprozeduren

  • Sehr geehrtes Forum,
    bei der Erstellung des ges. Qualitätsberichtes bin ich auf folgende Unklarheiten gestoßen:
    Angaben in der PDF Version:
    In der PDF Version dürfen sich die Kompetenzdiagnosen nicht wiederholen. Das ist klar. Aber die Hauptdiagnosen werden 3stellig angegeben. Wenn ich nun die Kompetenzdiagnosen Endstellig angebe, darf ich dann den ausführlichen Schlüssel wiederholen, obwohl dieser schon als 3steller vorkommt? Macht die Verwendung von Nebendiagnosen als Kompetenzdiagnose Sinn? Gleiches gilt auch für die Prozeduren. Kann es überhaupt Kompetenzprozeduren geben, die noch nicht oben erfasst habe? Sofern ich davon ausgehe, dass ich nur Angaben mit großen Anzahlen als Kompetenz ausweise. Verwendet hier jemand Kompetenzdiagnosen bzw. -prozeduren?
    Vielen Dank für die Hilfe schonmal.
    MFG Frau Schmidt

  • Zitat


    Original von casu-adverso:
    Gleiches gilt auch für die Prozeduren. Kann es überhaupt Kompetenzprozeduren geben, die noch nicht oben erfasst habe? Sofern ich davon ausgehe, dass ich nur Angaben mit großen Anzahlen als Kompetenz ausweise.
    MFG Frau Schmidt

    Tag Frau Schmidt, Willkommen im Forum,

    Es gibt einige Leisutngen, die werden schlicht und einfach sleten gemacht und gehen v.a. bei großen Leistungeszahlen schlicht unter. Hierzu können z.B. Transplantationen oder die Anwendung spezieller Methoden wie Kunstherz oder Neurostimulation gehören. Mit denen können Sie unter Umständen hohe Fallzahlen nicht erreichen. Beid er PDF-Version können SIe natürlich schon in der ersten Liste 30 OPS ausweisen, die Wahrscheinlichkeit, daß Ihre Kompetenz dann auftaucht, sit groß. Allerdings braucht das viel Platz und der Begriff \"Kompetenz\" mag auch werbewirksam sein. Solche Prozeduren gehören hierhin.


    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    - zur Stelligkeit der Diagnosen: Ich persönlich würde es für eine Wiederholung halten, bereits 3-stellig angegebene Diagnosen jetzt \"noch einmal\" vierstellig auszugeben.
    Das müßte man aber den G-BA fragen.

    - Nebendiagnosen: Das kann durchaus sinnvoll sein, wenn z.B. die DKR sie daran hindern, die Besonderheiten als HD anzugeben. Oder wenn sie besonders häufig Patienten mit einer bestimmten Grundkrankheit betreuen o.ä.. Mir fällt grade spontan kein besseres Beispiel ein, wenn Sie z.B. ausrücken wollten, dass sie besonders viele Patienten mit MRE behandeln, könnten Sie die U-Kodes hier als Nebendiagnose aufenehmen. (Ja, das Beispiel ist schlecht, ich würde es auch nicht tun.)

    - merguet hat es schon beschrieben, besondere Leistungen, die nicht in entsprechender Zahl erbracht werden sind hier sicher sinnvoll, damit sie als Krankenhaus für diese Leistungen gefunden werden

    - was sind Kompetenzdiagnosen / Kompetenzprozeduren? Ich würde hier Leistungen ausweisen, die Sie \"im Wettbewerb\" gegenüber anderen KH auszeichnen, z.B. bei denen sie ein überregional interessantes Angebot haben, die andere KH vor Ort nicht anbieten u.ä..

    Gruß, J.Helling

    PS: Bescheidenheit bei den Angaben wird sich vermutlich nicht auszahlen, wenn Sie in KH-Suchmaschinen gefunden werden wollen.

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von JanH:
    PS: Bescheidenheit bei den Angaben wird sich vermutlich nicht auszahlen, wenn Sie in KH-Suchmaschinen gefunden werden wollen.

    die Frage ist, ob die Kompetenzdiagnosen/Prozeduren in den Suchmaschienen übehaupt abgebildet werden. Denn in der Datenbankversion sind ja sowieso alle Diagnosen und Prozeduren erfasst.

    Die Kompetenzdiagnosen/Prozeduren sehe ich in erster Linie als Marketinginstrument im PDF-Bericht an. So sollten Sie auch genutzt werden. Also beispielsweise seltene, aber hoch qualifizierte Eingriffe oder Diagnosen, Nebendiagnose (z. B. U50 in der Geriatrie) oder diagnostische Prozeduren, die in operativen Fächern nicht in die Rangliste kommen.

    Ddieser Punkt ist auch abhängig davon, wie Umfangreich Sie die Top-10 Listen gestalten, ob sie hier 10 oder 30 Diagnosen/Prozeduren angeben. Unter Umständen mag es günstiger sein, sich auf 10 Top-Kodes zu beschränken und dafür die Kompetenzkodes mehr zu nutzen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo casu-adverso,

    ich sehe keinen Verstoß gegen die Vorgaben des G-BA, wenn Sie in der pdf-Version einen Viersteller unter den Kompetenzdiagnosen ausweisen, der als dreisteller bereits unter den TOP-10-ICD\'s aufgeführt ist. Hier gilt wieder der Satz aus der Einleitung der Ausfüllhinweise:
    Sofern weder in der Vereinbarung nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V
    noch in den Anlagen zu dieser Vereinbarung Aussagen zur Darstellung bestimmter Inhalte des Qualitätsberichts gemacht werden, liegen Art und Inhalt des Qualitätsberichts im Ermessen des Bericht erstattenden Krankenhauses.

    Mit freundlichen Grüßen

    H. Bürgstein
    Brühl

  • Vielen Dank für die Informationen.
    Beim G-BA kann man mittlerweile nur noch Anfragen per Mail stellen (da überlastet), ohne eine Antwort zu bekommen. Wir haben uns nun mit den Ärzten geeinigt, nur noch besondere Nebendiagnosen als Kompetenz darzustellen. So wollen die Internisten beispielsweise alle Diabetes-Nebendiagnosen in der Anzahl dargestellt haben. Um darin besondere Kompetenz zu demonstrieren. In der PDF Version wollen wir die TOP 30 nutzen, sofern die Fallzahlen > 20 sind.
    MFG Schmidt

  • Hallo Forum,
    folgende Antwort zu den Kompetenzdiagnosen kam vom GBA zurück:
    \"Bei den Kompetenzdiagnosen in der PDF-Version, die 3-5-stellig anzugeben sind, dürfen 3-stellige Hauptdiagnosen nochmals aufgeführt werden, auch wenn dies nicht empfohlen ist.
    Eine „Zusammenrechnung“ von Diagnosen ist für die Darstellung im Qualitätsbericht grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie können gemäß Ausfüllhinweisen Hauptdiagnosen oder Nebendiagnosen mit der jeweiligen Fallzahl angeben.\"
    MFG