Pneumonie nach Entlassung als Komplikation

  • Guten Morgen. Ich habe ein Problem mit der Knappschaft bzw. deren sozialmed. Dienst. Folgende Fallkonstellation:
    71jährige Patientin hat nach Sturz eine Tibiakopffraktur(S82.18). ND Demenz F03, Plasmozytom C90.0, KHK I25.19, Hypertonus I10.00, chron. Niereninsuffizienz N18.82 (dokumentiert). Nach Abklärung und Anlage eines Gipstutor wird mit der Betreuung ein konservatives Vorgehen besprochen und die Patientin in den häuslichen Bereich entlassen. Dauer des Aufenthalt 12 Tage. Die Patientin ist eingeschränkt mobil, war bereits vorher nur im häuslichen Bereich mobilisiert. DRG I75A
    Erneute stationäre Aufnahme 3 Tage nach Entlassung mit einer klinisch dokumentierten Pneumonie ohne Erregernachweis (J15.8). Dauer des Aufenthalt jetzt 16 Tage. Der sozialmed. Dienst sieht in diesem Fall eine Wiederaufnahme wegen einer Komplikation der Imobilisation aufgrund der Tibiakopffraktur. Da dann die Wiederaufnahme innerhalb der oGvD des ersten Fall liegt, wäre die nächsthöhere DRG I74.A zu groupen und die Überschreitung der oGvD als plausibel zu akzeptieren.
    Ist eine Pneumonie in diesem Fall gerechtfertigt als Komplikation anzusehen, bzw. gibt es Empfehlungen oder Regeln, die das Auftreten einer Erkrankung wie in diesem Fall wertet. Für eine Beantwortung im Danke im Voraus.
    Gruß aus Wermelskirchen
    D. Joswig
    FA f. Chirurgie
    Med-Controller

  • Guten Morgen Herr Joswig,

    die Problematik was ist eine Komplikation im Sinne der Fallzusammenführung beschäftigt uns schon einige Zeit.
    Im Forum wurde darüber schon viel diskutiert.
    Nutzen Sie die Suchfunktion und Sie werden auf reichlich interessante Beiträge stoßen.

    u.a. auch hier.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Schönen guten Tag Herr Joswig,

    Im Entwurf für den ICD 2008 ( http://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…erungsliste.pdf ) findet sich der neue Schlüssel U69.00 zur Abgrenzung der im Krankenhaus erworbenen Pneumonien von ambulant erworbenen Pneumonien. Im Hinweis zu diesem Schlüssel findet sich eine Art Definition, wonach bei Symptombeginn bis 28 Tage nach Entlassung von einer im Krankenhaus erworbenen Pneumonie auszugehen ist.

    Ich weiß, dieser Schlüssel ist noch nicht offiziell und gilt ausschließlich für Qualiätssicherungszwecke, aber der Hinweis ist eben ein Hinweis.

    Außerdem gibt es sicherlich auch medizinisch (wissenschaftlich) einen Zusammenhang zwischen Immobilisation bzw. Einschränkung der Mobilität und Pneumonie bei älteren Menschen.

    Daher ist die \"Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Behandlung\" zumindest plausibel, so dass ich in diesem Fall nachgeben würde.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,
    es mag medizinisch plausibel sein, aber wie auch die bisherigen Diskussionen zum Thema immer wieder gezeigt haben, ist die Formulierung \"Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung\" einfach gelinde gesagt Mist. Es heisst eben nicht \"Behandlung\"!
    Ich würde einen Widerspruch wagen.

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Schönen guten Tag Herr Dietz,

    Sie haben natürlich Recht, es heißt \"Leistung\" was sicherlich enger auszulegen ist, als \"Behandlung\". Dennoch war die durchgeführte Leistung die konservative Behandlung einer Fraktur der unteren Extremität. Ich habe in meiner chirurgischen Ausbildung gelernt, dass die operative Versorgung einer Fraktur der unteren Extremität bei älteren Menschen frühzeitig indiziert ist, um Komplikationen der Ruhigstellung wie beispielsweise Dekubitus und Pneumonie zu vermeiden. Ich kenne nämlich auch noch Zeiten, in denen Patienten mit einer Femur- oder Tibiakopffraktur einige Wochen in Extension lagen (wenn sie es überlebt haben). Daher sehe ich die Pneumonie nach wie vor als mögliche Komplikation der durchgeführten \"Leistung\" an.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Schönen guten Tag.
    Danke für die Mitteilung und Anmerkungen. Natürlich habe ich auch in meiner Laufbahn die Notwendigkeit einer frühen Intervention zur frühfunktionellen Mobilisation gelernt. Der Hinweis auf den noch nicht offiziellen ICD-Code bewegt mich auch, den Fall so zu akzeptieren und eine Fallzusammenführung vorzunehmen.
    Gruß aus Wermelskirchen

    D. Joswig