Komplikations-WK?

  • Hallo Forum,

    wir haben ein Gutachten vorliegen, in dem sich der Gutachter auf eine Fallzusammenlegung im Rahmen einer Komplikation innerhalb der OGVD beruft. Mit dieser Begutachtung sind wir allerdings nicht ganz einverstanden, würden jedoch gerne vor unserem Wiederspruch Meinungen aus dem Forum dazu hören.

    Folgende Fallkonstellationen:
    1. Fall (Auszug aus dem Entlassungsbrief):
    \"....handelte es sich um eine beidseitige Pneumonie. Radiologisch zeigte sich sowohl re. als auch li. basal ein Infiltrat und das CRP war mit 64,5 mg /l deutlich erhöht. Daraufhin begannen wir eine antibiotische Therapie mit Unacid, das bis zum 22.02.2006 intravenös verabreicht wurde. Klinisch kam es darunter zu einer deutlichen Besserung der Beschwerdesymptomatik. Das CRP lag bei Entlassung bei 6,5 mg/l. Auch bei der radiologischen Kontrolle zeigte sich bereits eine Besserung des Befundes. Wir empfehlen, die antibiotische Behandlung noch für eine Woche fortzusetzen...\"
    - Stat. Aufenthalt: 15.02. - 23.02.07
    - HD J18.2 (Bronchopneumonie)
    - DRG: E77C
    - OGVD: 16 Tage

    2. Fall (Auszug aus dem Entlassungsbrief):
    \"...die stat. Einweisung erfolgte mit Verdacht auf eine erneute Bronchopneumonie links bzw. rechts basal bei bekannter C-PAP Therapie bei obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom. ..... war bereits vom 15.02.2006 bis 23.02.2006 in unserer stat. Behandlung gewesen, nach einer Antibiose mit einem Cephalospurin hatten sich die Entzündungswerte normalisiert. Der Pat. fühlte sich jedoch im weiteren Verlauf weiterhin schlecht und entwickelte seit dem 01.03.2006 erneut Fieberschübe und Schüttelfrost. Zudem kam es zu einem zunehmenden Husten....Aufgrund der wiederkehrenden Infiltrationen führten wir eine Bronchoskopie durch, zytologisch zeigte sich dabei das Bild einer Alveolitis im rechten Mittellappen sowie der Verdacht auf eine exogen allergische Alveolitis.
    - Stat. Aufenthalt: 02,03. - 18.03.07
    - HD J67.9 (Allergische Alveolitis)
    - DRG: E74Z

    Laut MDK-Gutachten HD J18.9 (Rezidivierende pneumonische Infiltrate) und Fallzusammenführung, da Wiederaufnahme innerhalb OGVD des 1. Falls, gleiche HD-Gruppe, Komplikation bzw. nicht abgeschlossene Erstbehandlung.

    Wie sehen Sie die Sachlage, Komplikation Ja oder Nein?

    Viele Grüße
    MCO

  • Es ist wohl schweirig zu sagen, ob die allergische Alveolitis von Anfang an vorlag. Wenn klinischer Verlauf und Laboruntersuchungen darauf hinweisen sollten, dass die allergische Alveolitis von Anfang an vorlag, dann wäre dies die HD. Vielleicht spricht die nur vorübergehende Besserung unter Antibiotikabehandlung dafür.

    Gruß
    Ordu

  • Guten Tag,
    da fallen mir zwei Sachen ein /auf:

    Sie werden es schwer haben, im Zweifelsfall vor dem Sozialgericht darzulegen, dass es sich um zwei unabhängige Krankheitsbilder (Pneumonie und alveolitis ) handelt, sofern nicht andere Umstände dazu kommen, die in den kurzen Briefauszügen jetzt nicht genannt wurden.

    Andererseits:
    Die Stellungnahme des MDK, es muss eine Fallzusammenlegung geben weil entweder Komplikation oder identische HD ist auch irgendwie unbefriedigend. Er sollte sich schon festlegen, was denn nun in Frage kommt. Ein Gutachten gemäss dem Motto: Fallzusammenlegung, egal aus welchem Grund, kann es ja wohl auch nicht sein. Und die Begründung \"gleiche HD-Gruppe\" ist für mich neu.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum, hallo Herr Ordu und Herr Horndasch,

    vielen Dank für Ihre Antworten.

    So ganz kann ich mich allerdings immer noch nicht zu einer Entscheidung daurchringen.
    Ist es denn nicht so, dass selbst wenn es sich im 1.Fall ggf. bereits um eine allergische Alveolitis gehandelt hätte der zweite Aufenthalt nicht mit dem ersten zusammengeführt werden müsste, da zwar WA innerhalb OGVD aber nicht gleiche Basis-DRG.
    Eine Komplikation des ersten Falls erschließt sich mir irgendwie immer noch nicht, da ich die erneute Aufnahme als Rezidiv oder erneute Exacerbation ansehen würde. Oder tappe ich total im dunkeln? :d_gutefrage:

    Viele Grüße
    MCO

  • Hallo,

    eine nicht ausgeheilte (weil z. B. nicht behandelt) allergische Alveolitis kann theoretisch zu einer Bronchopneumonie führen. Dies ist jedoch nicht eine Komplikation in dem Sinne wie z. B. im Falle einer postopertaiven Wundinfektion! Solange keine der Regeln für eine Fallzusammenlegung zutrifft (z. B. selbe Basis-DRG), kann auch keine Fallzusammenführung erfolgen. Eine bloße Vermutung durch MDK stellt keine sichere Diagnose dar. Allerdings sollte aus den E-Berichten und sonstigen Dokumenten des Krankenhauses eingermaßen klar hervorgehen, was die Sache ist.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo liebes Forum,

    heute haben wir ein Schreiben der großen grünen Kasse erhalten, in dem eine Fallzusammenführung geforder wird:

    1. Behandlungsfall im April 2014 : OSG Fraktur

    2.Behandlungsfall im Juli (!) 2014: Wundinfektion

    ?( ?( ?( :cursing:

    Da steht doch eine Zusammenführung ausser Frage, Oder ?

    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    zumindest nach den mir bekannten Vorgaben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • ...die große grüne Kasse lässt auch nichts unversucht.... wahrscheinlich wird der Juli-Fall auch erstmal nicht bezahlt, oder ?

    OGVD 131 Tage vielleicht ??? Spannend, bitte auf dem lfd. halten!

    Sportliche Grüße

    Sebastian

  • Hallo liebes Forum,

    nein die Krk. gibt keinerlei Begründung an. Lediglich wurde die Rechnung zurückgeschickt mit der Bemerkung, dass es ein Behandlungsfall ist. :cursing:

    Ich werde nun eine Fallzusammenführung ablehnen und Sie auf dem laufenden halten.

    Es macht keinen Spass mehr !! Wir bekommen von dieser Kasse fasst alle Rechnungen zurück. :cursing: X(

    Eine verzweifelte Kodiererin