• Hallo Forum,

    den Ausfüllhinweise des GBA zum QB 2006 ist in A-13 (Fallzahlen des Krankenhauses) zu entnehmen: \"... richtet sich die Fallzähluung nach § 8 FPV 2006. Entsprechend den Abrechnungsbestimmungen in § 8 der FPV 2006 zählt jede abgerechnete vollstationäre Fallpauschale im Jahr der Entlassung als ein Fall.\"
    Es wird somit bei der Fallzählung explizit auf die FPV 2006 abgestellt. Diese trat am 01.01.2006 in Kraft. Fälle mit Aufnahme vor dem 01.01.2006 werden von der FPV 2006 nicht erfaßt und sind demnach bei der Fallzählung für den QB 2006 auch nicht zu berücksichtigen.
    Durch die Zählung der Entlassungen im Jahr 2006 werden auch die Überlieger 2006/2007 exkludiert.
    Nach meinem Verständnis sind für den QB 2006 somit nur Fälle i.S. der FPV 2006 zu zählen, die im Jahr 2006 aufgenommen und (logisches \"und\") entlassen worden sind.

    Liege ich damit falsch?

    Freundliche Grüsse aus dem verregneten Halle.

  • Hallo,

    vergleiche die FAQs des G-BA zu Punkt B-[X]-6, Unterpunkt 5:

    \"5. Wie ist mit den Diagnosecodes der Überlieger aus dem Jahr 2005 zu verfahren, die nach der ICD-Version 2005 dokumentiert sind?

    In den Ausfüllhinweisen heißt es in den Erläuterungen zum Berichtszeitraum: „Alle im Bericht gemachten Angaben müssen sich auf die im Berichtsjahr gültigen Regelungen (z. B. … Klassifikationen wie ICD, OPS) beziehen.“ Demnach hat hier ein Mapping auf die 2006er-Codes zu erfolgen. \"

    Insofern haben Sie Recht, dass die Vorgaben hier \"handwerklich unsauber\" sind. Zwar haben sich alle Angaben auf die in 2006 gültigen Regelungen (z.B. ICD, OPD, FPV) zu beziehen, allerdings sind auch Fälle aufzuführen, bei denen es diese Regelungen noch gar nicht gab.

    Die Überlieger 2005/2006 sind also mit aufzunehmen.
    Anders bei den Prozeduren: Hier sind nur die tatsächlich in 2006 durchgeführten Prozeduren aufzunhehmen, zumindest ein Teil der Prozedruen der Überlieger also nicht.

    Viele Grüße aus dem kalten und (noch?) sonnigen Münster,
    J.Helling