Entscheidung des Großen Senats

  • Prima Herr Offermanns,
    die Krankenhausgesellschaften sagen viel, wenn der Tag lang ist. :laugh:
    Ich habe aber bis heute außer verbaler Unterstützung noch keinerlei Hilfe zur Durchsetzung der Ansprüche erlebt, erst recht nicht von der DKG. ;(
    Bei der Klagefreudigkeit der Vorstände, Geschäftsführer und Verwaltungsleiter deutscher Krankenhäuser wird sich durch diese Entscheidung des Großen Senats einiges ändern. Das Oberwasser großer grüner Kassen wird dafür sorgen und die Ärzte werden durch ihre Vorstände nochmehr genötigt, bis ins Detail jeden Sachverhalt zu begründen, der evtl. geeignet wäre, eine stationäre Behandlung zu rechtfertigen. :a_augenruppel:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,

    in der täglichen Praxis wird sich vermutlich nicht viel ändern. Die Extremposition des 3 Senats spielte schon gestern in der Wirklichkeit der MDK-Begutachtung nur eine sehr untergeordnete Rolle. Soweit ich das Verfahren überblicke, wurde auch gestern schon geschaut, ob die Aufnahme anhand der Dokumentation und ggf. der frischen Erinnerung nachvollziehbar begründet war. Und entweder das ist z. B. wegen akuter Gefährdung nachvollziehbar. Oder eben nicht. Einfache \"Vertretbarkeit\" wurde gestern müde belächelt. Heute ist sie tot.
    Damit ist Rechtsicherheit geschaffen. Die längst geübte Praxis wird bestätigt.

    Gruß

    W

  • Hallo Willis,

    Zitat

    Damit ist Rechtsicherheit geschaffen. Die längst geübte Praxis wird bestätigt.


    leider muss ich Ihnen teilweise Recht geben.

    Das liegt aber nur daran, dass die Krankenhäuser zu schnell aufgegeben haben und die Krankenkassen incl. MDK, die ja kein forensisches Risiko tragen, damit die geübte Praxis erzeugt haben. :augenroll:

    Ein praktisches Beispiel:
    Die Bundesregierung hält sich viel darauf zu Gute, dass es angeblich keine blutigen Entlassungen gibt. :rotwerd: Siehe die Antwort auf die kleine Anfrage von Herrn Gysi http://dip.bundestag.de/btd/16/061/1606184.pdf

    Faktisch ist es aber so, dass immer mehr Krankenhäuser Patienten mit (Blut)fördernden Drainagen auf Drängen der Kassen vorzeitig entlassen. Vertreter der Bundesregierung sagen selbst, das dürfe nicht sein. Man solle sich wehren. Aber kaum einer klagt dagegen. :d_pfeid:
    Ich selber warte schon lange auf eine Verhandlung vor dem Sozialgericht, weil die KK nicht einsieht, dass man eine Patientin nach der Entfernung eines mandarinengroßen Mamma-Tumors mit 60 ml fördernder Drainage nicht entlassen kann. :d_neinnein:

    Wenn die höchste juristische Instanz Deutschlands solches Verhalten (der Kassen) noch fördert, kann ich das nicht gut heißen.
    Jahr für Jahr gehen die Verweildauertage herunter. Aber weil einige Kassenvertreter erfolgsabhängig bezahlt werden, wird auch da noch versucht zu sparen, wo es schon unethisch wird. :boese:

    \"Die längst geübte Praxis der Krankenkassen wird bestätigt.\"

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Was soll schon einem Richer passieren, wenn er Fehler macht? Im schlimmsten Falle wird er nicht befördert oder als Belohnung vorzeitig in die Rente geschickt. Ein Arzt kann dagegen bei einem Fehler ins Gefägnis wandern, oder seine Approbation verlieren. Rente kriegt er deswegen schon lange nicht.

    Bedauerlich ist, dass so etwas auch noch im Namen des Volkes verkündet wird, wohlwissend, dass aufgrund der Bevölkerungsentwicklung am meisten alte, alleinstehende und hilflose Menschen unter dieser Entscheidung leiden werden. Von der Politik erwarte hier schon gar keine Hilfe.

    Gruß
    Ordu

  • Herr Horndasch bringt es auf den Punkt: \"Ich würde mir lediglich wünschen, dass dann mitten in der Nacht (oder am Sonntag) auch die Ansprechpartner der KK da sein werden, um ihren Versicherten die Rechtslage zu erklären. \"

    Bei Aufnahme direkten Telefonkontakt mit der KK bezüglich Schwere der Erkrankung und Übernahme des Versichertenverhältnisses? Abweisung des Pat., ggf Weiterleitung in ein öffentliches Krankenhaus, wenn nicht versichert und wenn kein Notfall? Jeden Tag bei Visite die Triage oder die Dokumentation, warum der Patient noch nach \"medizinischen Gesichtspunkten\" stationär zu verbleiben hat? Keine Patienten auf dem Krankenhausflur sichtbar? - die können laufen- sind also entlassbar!
    Irgendwie kenne ich das doch .... wenn man mal unter \" transatlantischen Verhältnissen\" gearbeitet hat!- Der einzige Unterschied ist, dass in amerikanischen (Groß-) Krankenhäusern die Sachbearbeiter der wichtigsten Krankenkassen im Krankenhaus direkt vor Ort sind, eine 24h erreichbare Hotline besteht, ggf. auch bei Visite ein \"MDK-ähnlicher Arzt\" von Seiten der KK, direkt mit den behandelnden Kollegen kommuniziert.
    Dort hat nicht der verantwortliche Krankenhausarztes retrospektiv den \"schwarzen Peter\" allein am Bändel, sondern auch die Krankenkassen eine zu tragende Mitverantwortung.

  • Hallo Herr Heller,

    Zitat


    Original von Thomas_Heller:

    Jahr für Jahr gehen die Verweildauertage herunter. Aber weil einige Kassenvertreter erfolgsabhängig bezahlt werden, wird auch da noch versucht zu sparen, wo es schon unethisch wird. :boese:

    \"Die längst geübte Praxis der Krankenkassen wird bestätigt.\"


    nur damit hier nicht der Eindruck entsteht, dass das alles von den ach so bösen Krankenkassen kommt.

    Ich kann mich bei der Abrechnung nach Tagessätzen noch dran erinnern, dass bei einer Knie-Tep die VWD fast immer ca. 3 Wochen betragen hat.

    Jetzt habe ich täglich viele Fälle mit VWD\'en von 8-14 Tagen, obwohl doch die DRG (I44B) eine OGVWD von 20 Tagen hat.

    Wieso ist das so ? (Das kommt nicht auf \"Druck\" der KK, des MDK ...)

    Also ich denke hier einen Vertragspartner für die ständig sinkenden Verweildauertage verantwortlich zu machen, ist wohl nur die halbe Wahrheit. Diesen Schuh müssen sind wohl alle Verantwortlichen anziehen.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Mr.Freundlich,
    ich bin auch schon so alt, dass ich mich noch an Zeiten erinnern kann, als die Hysterektomie noch 2 bis 3 Wochen auf der Station lag. 8)
    Vieles hat sich aber schon vor Einführung der DRG geändert.
    Um meinen Vorwurf zu präzisieren:
    Ich meine z.B. solche Fälle von laparoskopischen Myomentfernungen oder Ovarialchirurgie, die man nicht am 1.postoperativen Tag nach Hause lässt, weil eine Nachblutungs- oder sonstige Komplikationsgefahr (Darmverletzung) besteht, die ernsthafte Konsequenzen nach sich zieht.
    Wenn man nicht in jedem Fall mindestens ein Überwachungsprotokoll anlegt, sondern wie vorher auch, dem Überwachungsmanagement der Station vertraut, das darin bestehen kann, dass die Schwestern mehrfach am Tag ins Patientenzimmer gehen, der Operateur mindestens zweimal am Tag sich nach dem Befinden erkundigt und sich ggf selbst ein Bild macht, wird der stationäre Aufenthalt über die Kurzliegerabschlaggrenze hinaus entweder vom MDK für unnötig befunden oder, wie ich jetzt erst erleben durfte, beauftragt die KK einen weiteren MDK-Kollegen mit einem Widerspruchgutachten.
    Es geht bei solchen Fällen jeweils um ca 1000€ Kurzliegerabschlag und vielleicht ist ja der andere MDK-Kollege \"kassenfreundlicher\" eingestellt.
    Ich habe jetzt als Beispiel nur mal zwei gynäkologische Fälle genommen. Chirurgisch wären da insbesondere Arthroskopien, Varizen und Hernien zu nennen.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Um das Thema mal wieder aufzwärmen: Liegt denn mittlerweile die schriftliche Begründung des großen Senats vor? Das letzte, was ich zum Thema gefunden habe, war eine Mandanteninformation im MyDRG-Downloadbereich.

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

  • Liebe Mit-Foris!

    Ich habe heute morgen per email die volle Begründung des Beschlusses des Großen Senates vom 25./27. September 2007 bekommen.

    Erst hat irgend etwas nicht funktioniert, jetzt aber hier zum Download als Anhang.

    Gruß

    Attorney

    Habe den Beitrag hierher verschoben.
    MfG
    D. D. Selter

    Rechtsanwältin

  • Schönen guten Tag Attorney,

    vielen Dank für diese Information, die sehr aufschlussreich ist. Insbesondere in Nr. 21 und ab Nr. 32 der Begründugn sind meiner Ansicht nach einige relativierende Aussagen enthalten.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag,
    in dem Urteil mit dem AZ B 3 KR 19/05 R, welches am 10.04. 08 ergangen ist, wurde ja nun der Entscheidung des grossen Senates entsprochen. Vor allem der Punkt
    \"Dabei ist die Anknüpfung an den Zeitpunkt der Betreuerbestellung ungeeignet. \"
    macht mir Sorgen.
    Wir haben bei uns das Problem, das die Entscheidungen des Familiengerichtes zur Betreuung manchmal recht lange auf sich warten lassen und deshalb die oGVD mitunter überschritten wird.
    Sollen wir die Patienten jetzt dann

    • vor die KK setzen?
    • vor das AG setzen?
    • im Stadtpark aussetzen?
    • einfach im KH behalten?

    :sterne:

    Wie machen das die anderen Häuser?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch