Hallo,
haben wir nicht mit dem Urteil eine neue Finanzierungsquelle gefunden??
\"..Fehlt es an der medizinischen Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung, müssen die Kosten entweder vom Versicherten selbst oder ‑ bei Bedürftigkeit des Versicherten ‑ vom Sozialhilfeträger übernommen werden...\"
Aber was rechnen wir ab?
Neue DRG, Differenz zur ursprünglichen Rechung, Tagessätze, individuell vereinbarte Hotelleistung......