Abrechnung AOP bei nicht durchgeführtem Eingriff

  • Guten Tag Forumsteilnehmer,

    ich habe ein (jetzt immer häufiger auftretendes) Problem mit der AOP-Abrechnung bei Patienten, die den geplanten Eingriff, aus welchen Gründen auch immer, nicht vornehmen lassen. Bisher war es so, dass wir dann die erfolgten Beratungs- und Laborleistungen in Rechnung gestellt haben und per DTA kommunizierten. Jetzt weisen die Krankenkassen gehäuft die Rechnungen als fehlerhaft (da ohne OPS) ab. Nach mehreren Rücksprachen komm ich mir vor wie im wilden Kurdistan: eine Kasse möchte den geplanten OPS mit Mengenangabe \"0\", die andere Krankenkasse möchte einen Pseudo-OPS \"9-999\", die nächste setzt den DTA außer Kraft und fordert sich die Rechnung in Papierform an........
    Ich habe jedoch in keiner Fortschreibung einen Hinweis auf die zu übermittelnden Daten bzw. den Formaten bei dieser Fallgestaltung gefunden. Kann jemand Licht in dieses (mein) Dunkel bringen?
    Danke im Voraus und eine angenehme geteilte Woche wünscht
    di-stei

  • Hallo Herr Killmer,
    Wenn der Pat. nicht mal zum OP-Termin erscheint würde ich Ihren Vorschlag für etwas gewagt halten.

    Haben Sie damit Erfahrungen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    mit Absprache mit der AOK Bayern gehen wir so vor:

    Präoperative Leistungen, sind berechenbar.

    ICD und geplanter OP-Schlüssel werden dokumentiert.

    EBM-Nr. des Eingriffs wird mit Anzahl 0 berechnet. Dadurch wird im DTA301-Datensatz der Eingriff dokumentiert, aber nicht berechnet.

    Bisher hatten wir noch keine Probleme. Es kommt aber auch nicht oft vor, dass Patienten zum OP-Termin nicht erscheinen.

    vielleicht liegt es auch an unseren netten ÄrztInnen ;)

    mfg.

    Alfredo

  • Hallo Forum-isten,

    nach längerer Wartezeit hier die Antwort der Landeskrankenhausgesellschaft:
    \"Anlässliche der Schlüsselfortschreibung vom 22.11.2006 ......war folgende Regelung für den Rechnungssatz Ambulante Operation vorgesehen: Wurden präoperative Leistungen erbracht, ohne dass es zur Durchführung der ambulanten Operation kam, ist dies in einem PRZ-Segment im ersten Datenelement durch die Angabe `9999`anzuzeigen. Aufgrund des Versuches des AOK-Bundesverbandes, die Beschreibung/Voraussetzung schärfer zu formulieren, wurde der Nachtrag nicht verabschiedet. Eine Regelung im §301-Verfahren besteht somit für die von Ihnen angesprochene Konstellation nicht. Die 3. Variante, allerdings ohne Sonderzeichen = 9999 entspricht der seinerzeit beabsichtigten technischen Anpassungen.... Ein \"korrektes Verfahren\" gibt es allerdings nocht nicht.\"

    Also keine bestehende gesetzliche Regelung, bedeutet für mich Einzelabsprachen mit den beteiligten Kostenträgern führen zu müssen.
    Fazit: Hilf dir selbst, so wird dir geholfen.

    MfG di-stei

  • Guten Morgen an das Forum,

    im Nachtrag zu meiner gestrigen Mitteilung noch eine Anmerkung von mir:

    Die OPS-Ziffer 9999 ist in unserem KIS nicht verfügbar, wir sind also dazu übergegangen den geplanten OPS anzugeben, die erzeugten Leistungen (EBM) aus der Berechnung herauszunehmen bzw. mit dem Zusatz \"keine Erlösrelevanz\" zu versehen. Der so angelegte OPS wird dann zwar übermittelt, ist aber nicht mit einer erlössumme belegt. Mal sehen was wird.
    MfG di-stei