MDK Einzelprüfung

  • Hallo Liebes Forum,

    was bedeutet eingentlich MDK Einzelprüfung? Bei uns prüfen zwei große KK einfach 10 bis 20 gleiche Fälle gleichzeitig. :?)Ist sowas erlaubt? Soweit mir bekannt ist, darf die KK im \" Einzelfall\" die Prüfung einleiten - keine \"Serienprüfung\" veranstalten. Vielleicht irre ich mich aber? Gibt es dazu Regeln?

    Danke für jede Antwort.

    Schönen Feiertag

    Lorelei

    :a_staun:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo Lorelei,
    suchen Sie sich einen Juristen, der Sie berät und der ggf. den Rechtsweg gegen die KK beschreitet. Sollte dies nicht geschehen, dann darf die KK mit Hinweis auf begründeter Einzelfall fast alles (prüfen lassen).

    Sie werden nie eine Serienprüfung erleben, allenfalls provozieren sie durch Ihr Abrechnungsverhalten eine Einzelfallprüfquote von 98% (sarkastisch aus KK-Sicht gesprochen).

    Denn würde eine Prüfquote festgelegt werden, dann könnte ja nach Ausschöpfen der Quote nach Lust und Laune abgerechnet werden......

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    ja, machen Sie sich nur lustig über mich.... :totlach: Da hat sich wohl ein Fehler eingeschlichen....

    :rotwerd:

    Viele Grüße

    Lorelei

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Take it easy Lorelei-

    und kämme Dein güldenes Haar.

    :i_harfe:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo

    wenn der MDK zu jedem einzelnen Fall eine korrekte Prüfanfrage mit expliziten Prüfgrund stellt und das auch noch in der 6-Wochen-Frist geschieht, dann sind das m.E. korrekte Einzelfallprüfungen.
    Wenn die Kodierung Ihrer 20 Fälle richtig ist, erhalten Sie doch zum Trost noch 2000 EUR.

    :)

    Gruß
    mema

  • Guten Morgen,

    wir haben bei der DAK im Bereich der Geriatrie (stationär und teilstationär) eine 100% Prüfquote. Irgendwie sprengt das vom Arbeitsaufwandher total den Rahmen. Eine partnerschaftliche Vorgehensweise wurde abgelehnt.

    Macht irgendjemand zur Zeit gleiche Erfahrungen?

    Viele Grüße

  • Hallo,

    und wie enden die ganzen Prüfverfahren - pro Kasse oder pro KH ---- vielleicht kann man hierzu noch mal mit der Kasse reden, denn wenn die Kasse regelhaft die AWP zahlen muss - kann das auch nicht im Sinne des Prüfverfahrens sein.

    Schlechter natürlich, wenn nach MDK-Gutachten Fehlbelegungen oder VWD-Kürzungen bescheinigt werden. Vielleicht kann man sonst zur Verringerung des Arbeitsaufwandes den MDK mit ins Boot holen und Kompaktbegehungen anbieten:

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Hallo Medicos,

    Sie erwarten ja wohl im Jahr 2016 keine partnerschaftliche Vorgehensweise seitens einiger Krankenkassen, oder ?? Da wird gekürzt das sich die Balken biegen, Widersprüche werden in den Wind gejagt usw.
    Ganz im ernst, wahrscheinlich geht es zum Großteil um die Komplexbehandlungen die ja immer wieder seitens des MDK ad absurdum geführt werden was die Auslegung einzelner Punke angeht um die Erlöse zu kürzen und Geld unberechtigterweise zurückzuholen. Kann das in Ihrem Fall sein ?
    Wir hatten letztens eine Kassenvertreterin hier im Hause die sich ziemlich aufgeregt hat daß mittlerweile jedem eine geriatrische Komplexbehandlung "gegönnt" wird, und da würde man jetzt mal ganz genau hinschauen. KK.

    Viele Grüße

    Sebastian

  • Hallo Zusammen,

    da die Patienten zu einem Großteil doch sehr schwer krank sind und von der Behandlung profitieren liegt unsere Abschlagsquote bisher unter 15%. Die meisten Fälle sind aber auch einfach noch nicht abgeschlossen, da es sich wie so oft über das Gutachtenergebnis streiten lässt. Dokumentationsprobleme gibt es so gut wie keine mehr. Es geht hier primär nur um Notwendigkeiten. Und ja, in der Regel sind es Komplexbehandlungen.

    PS: Auch der MDK lehnt eine Begehung ab.