Kodierung Keim - Ergebnis Mikrobiologie erst nach Entlassung eingegang

  • Hallo,

    mal eine allgemeine Frage.

    Wenn bei einem Pat. ein Harnwegsinfekt festgestellt und antibiotisch anbehandelt wird, die Keimdifferenzierung aber noch nicht abgeschlossen ist, kann der Keim dann als Sekundärkode nacherfasst werden, wenn das Ergebnis nach Entlassung des Patienten vorliegt? (analog D002f)

    Es geht allerdings nicht um die Kodierung der HD.

    vielen Dank

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • hallo papiertiger,

    ich sehe da kein problem, da die untersuchung ja während des aufenthaltes erfolgte und der ressourcenaufwand gegben ist. Was der Hauptdiagnose recht ist sollte der Nebendiagnose billig sein.
    Wörtlich steht ja in der D002, dass die \"nachtraglich eingehenden Befunde zur Kodierung heranzuziehen sind\" hier steht nichts von Hauptdagnose:-).

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Guten Morgen,

    das einzige Problem ist, dass der MDK regelmäßig \'gutachtet\' , dass die Antibiose ja blind gegeben worden wäre und für die Keimkodierung kein Aufwand zu begründen sei :d_gutefrage:

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • ...streng genommen ist auch gar kein Aufwand nötig, da laut DKR 2007, Seite 27 (D011d Tabelle 2) gilt: \"Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligat anzugeben. Darüber hinaus können diese Ausrufezeichenkodes bei anderen Situationen angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.\"

    Viele Grüße
    Tim

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • :biggrin:

    Vielen Dank Herr Pietzcker,
    dies ist genau auch meine Argumentation.

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo Herr Wagner,

    ja, aber nicht nur deshalb. Seit 2005 (oder 2004) sind nunmal alle Befunde, die nach Entlassung eingehen, zur Codierung heranzuziehen. Dem Aufwandsgedanken folgend, war es vorher nicht so, das war einzusehen. Die Änderung in den DKR weicht von der Logik ab, aber das ist dann eben so. Das gilt eben auch dann, wenn der nachträglich eingehende Befund (Mikrobiologie, Histologie etc.) keinen zusätzlichen Aufwand mehr verursachen kann. Vielleicht sollten Sie Ihre Gutachter mal auf diese Änderung hinweisen?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    Zitat


    Original von Blaschke:

    Seit 2005 (oder 2004) sind nunmal alle Befunde, die nach Entlassung eingehen, zur Codierung heranzuziehen. Dem Aufwandsgedanken folgend, war es vorher nicht so, das war einzusehen. Die Änderung in den DKR weicht von der Logik ab, aber das ist dann eben so. Das gilt eben auch dann, wenn der nachträglich eingehende Befund (Mikrobiologie, Histologie etc.) keinen zusätzlichen Aufwand mehr verursachen kann.

    Leider steht das so ausdrücklich nur unter der HD-Definition, bei den ND steht an erster Stelle der Definition der Aufwand.
    Damit ist auch dieses Argument nicht so sicher ;(

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Th. Wagner:

    Leider steht das so ausdrücklich nur unter der HD-Definition, bei den ND steht an erster Stelle der Definition der Aufwand.
    Damit ist auch dieses Argument nicht so sicher ;(

    Hallo,

    das ist generell so zu verstehen. Die DKR klären gewisse Inhalte an einer Stelle, ohne es an anderen Stellen zu wiederholen. Wäre dem nicht so, würde man die Kodierung von Komplikationen nach med. Maßnahmen auch nur im Sinne der Vorgaben, wie in der DKR einsortiert, bei HD kodieren.

    Dass es eleganter zu lösen wäre (analog \"Verdachtsdiagnosen-Regelung\" ohne Bezug zur Diagnosenart), ist klar. Ich hatte dies auch schon vor langer Zeit mit dem InEK diskutiert. Warum die Regelung zur Kodierung von Komplikationen nach med. Maßnahmen gerade unter der D002 gelandet ist, wobei meist Nebendiagnosen hier zu kodieren sind, hat man mir zwar versucht zu erklären, konnte mich allerdings nicht überzeugen. Den Grund weiß ich gar nicht mehr....
    Es wurde aber bestätigt, dass selbstverständlich auch Nebendiagnosen in diesem Sinne zu kodieren sind. Wenn es an dieser Stelle so ist, dann auch bezüglich der nachträglich eingehenden Befunde.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen,

    nach dem Statement ist nun das Problem gelöst! :)

    Schönen Arbeitstag miteinander.

    Uwe Neiser