• Guten Morgen Forum,

    gemäß den Leitlinien der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft stellt eine aktinische Keratose (ICD-10-Kode L57.0) ein Plattenepithelkarzinom der Epidermis in situ dar.

    Kann ich daher bei einem Patientin, bei dem beispielsweise ein Basaliom der Kopfhaut sowie mehrere aktinische Keratosen im Rahmen der stationären Behandlung entfernt werden, den Zusatzkode

    C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen

    verschlüsseln?

    Herzlichen Dank im Voraus und Grüße aus dem sonnigen Hessen

    Dr. Kirsten Jesse

  • Hallo Frau Jesse,

    dafür gibt es im ICD die D00-D09 (In-situ-Neubildungen)

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Herr Finke,

    aus Ihrer Antwort werde ich leider nicht ganz schlau. Heißt das, dass der Kode C97! zusätzlich verwendet werden darf?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Kirsten Jesse

  • Hallo Frau Jesse,
    ich halte das für ausgeschlossen, es gilt lediglich die D04

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo liebes Forum,

    mir stellt sich die Frage, ob der Kode C97! NUR verschlüsselt werden darf, wenn EINE bösartige Neubildung als Primärtumor an mehreren Lokalisationen vorliegt (Bsp. bösartiges Melanom an mehreren Lokalisationen), oder ob auch VERSCHIEDENE Tumorentitäten an mehreren Lokalisationen vorliegen können (Beispiel: Prostata- und Bronchial-Ca)? Ich finde hier den ICD-Text und die Kodierempfehlung leider nicht ganz eindeutig.

    Besten Dank im Voraus

  • Guten Morgen acromion,

    der Text bei der C97! lautet "Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen" und weiter im Hinweis, dass die einzelnen Tumoren seperat zu kodieren sind. Entscheidend ist dann der nächste Satz in dem es heißt, dass die C97! auch dann verwendet werden KANN, wenn es sich um einen Primärtumor (z.B. Melanom) an mehreren Lokalisationen, die nur mit einer Schlüsselnummer abgebildet werden können (z.B. Rumpf), handelt.

    Aus dieser Formulierung ist für mich schlüssig, dass die C97! "primär" für z.B. Prostata- und Bronchialkarzinom gedacht war und die Kodierung bei z.B. Melanomen am Rumpf ebenfalls zulässig ist.

    Ich hoffe geholfen zu haben.

    Freundliche Grüße
    Cyre