• Hallo Forum,
    ist eine tiefe Beinvenenthrombose 20 Tage nach einer Brustoperation wegen Mamma-CA als Komplikation des Eingriffs zu werten? Die Patientin war schon 10 Tage wieder zu Hause.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Thomas,

    natürlich ist es eine Komplikation. So würde ich das werten. Es gibt auch Spätkomplikationen. Fragen Sie mal nach wann das Heparin abgesetzt wurde?

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo zusammen,
    natürlich wird man von Kassenseite eine Komplikation sehen. Aber so definitiv ist das nicht. Was, wenn bei der Pat. ein dispositionelles Risiko besteht, das gerade nun zur Thrombose geführt hat, z.B. 5 Tage nach Entlassung? Dann ist es mitnichten eine Komplikation. War die TVT frisch oder doch schon älter? Also jeden Komplikationsschuh sollte man sich nicht anziehen, man muss sich genügend anziehen lassen, wo keiner was dafür kann!

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo zusammen,
    zwei Antworten - zwei Meinungen!
    So hab ich mir das vorgestellt! :d_gutefrage:
    Wer soll es nun entscheiden? Sicher nicht der Kassenmitarbeiter.
    Die MDK-Kollegen tun zwar immer so als wären sie frei und unabhängig, aber in der Regel entscheiden sie so wie der Erstgutachter.

    Lassen wir mal nen Richter entscheiden. :d_luege:

    Ich weiß bloß nicht ob vom ersten oder dritten Senat :i_baeh:

    Ein Glück, dass es Fluoxetin gibt. :totlach:

    Und wenn das nicht mehr hilft gibts ja noch Citalopram:laugh:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,

    grundsätzlich wird man die Thrombose wohl als Komplikation sehen - aber ob als Komplikation des Eingriffs oder als Komplikation der Erkrankung (paraneoplastisch) ist schon die nächste Frage.

    Offenbar geht es ja um die Frage der Fallzusammenführung - und dann stellt sich die Frage, ob es eine \"Komplikation in Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung\" (DKR 2007) ist. Das legt z.B. die BKG in ihrer mit dem MDK Bayern abgestimmten FAQ http://www.bkg-online.de/bkg/app/Conten…/FAQ_k_V008.pdf sehr eng aus.
    Und wenn Sie dann noch die \"Änderung\" des Komplikationsbegriffes in den DKR ab für 2008 als Klarstellung sehen, fragen Sie sich einmal, ob Sie die Komplikation zu verantworten haben. Oder haben Sie alles \"in Ihrer Macht stehende\" getan, um sie zu verhindern?

    Viel Erfolg, J.Helling

  • Solange nicht das Gegenteil nachgeweisen ist, muss man die Thrombose innerhalb des angegebenen Zeitraums als mit der Operation zusammenhängend (Gesteigerte Aktivität des Gerinnungssystems, Immobilisation) ansehen.

    Gruß
    Ordu

  • Guten Tag,
    muss ich auch meinen ... dazu geben.
    die Frage ist auch in meinen Augen paraneoplastisch oder Komplikation des Eingriffs.
    Kurativ oder palliativ operiert?
    Bettruhe?
    Fragen über fragen.
    Letztendlich wird das vor dem SG wohl ein Gutachter entscheiden müssen und da kommt es dann in meinen Augen wieder auf die Doku an.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    das BMG hat doch hier bereits einmal Stellung bezogen, wann eine Komplikation einer Chemotherapie als Komplikation im Sinne der FPV zu werten ist. Wenn ich dieses auf Ihren Fall übertrage, dann meine ich, dass es sich hier nicht um Komplikationen handelt.

    Außerdem vergleiche ich die Komplikationen immer gerne mit meinem Auto. Wenn ich die Bremsen machen lasse und fahre anschließend wegen eines geplatzten Reifens vor die Wand, dann werde ich wohl nicht die Werkstatt dafür verantwortlich machen können. Anders sieht das aus, wenn die Bremsen versagen...

    Viele Grüße

    Winnie

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Winnie,

    wie wollen Sie denn die Nebenwirkungen bei Chemotherapie mit einer Thrombose nach OP vergleichen? Diese formulierte Ausnahme ist hier keinesfalls übertragbar.
    Letztlich ist es hier eine medizinische Frage, die wohl schwer zu klären sein wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Tag,
    m.E. ist im Vorfeld weiterer Überlegungen zunächst die Frage nach der Ursächlichkeit zu beantworten.
    D.h. wie wahrscheinlich hätte die Patientin die in Abrede stehende Thrombose auch ohne die OP erlitten ? Auf diese Weise wäge ich Fallkasuistiken gerne ab, ob Widersprüche erfolgversprechend sind, oder nicht.

    Dr. med. Herbert Kleinfeld MSc
    Medizinmanagement / Medizincontrolling
    Florence-Nightingale-Krankenhaus
    Düsseldorf-Kaiserswerth

  • Hallo, Forum,

    hier meine Auffassung für 2007 unter der Annahme, daß es sich bei der Fallzusammenführungsregelung nach FPV 2008 §2 Abs. 3 (Werden Patienten oder Patientinnen, für die eine Fallpauschale abrechenbar ist, wegen einer in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung innerhalb der oberen Grenzverweildauer...) um eine Klarstellung handelt:

    Komplikation: natürlich handelt es sich um eine Komplikation.

    aber:

    Keine in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallende Komplikation, sofern Sie z.B. die für den konkreten Fall üblichen Thromboseprophylaxen verordnet haben -> Also keine präjudizierende Fallzusammenführung (Schuldanerkenntnis ? ) ...

    mfG

    C. Hirschberg