Hallo, zusammen
Zitat
Original von McHenze:
Nochmal zu dem geschilderten Sachverhalt: Sollte man bei der Abbildung eines Behandlungsfalls nicht alle Fakten einbeziehen? Was war denn hier die Hauptdiagnose? Sollte es lediglich um die Dokumentation einer Nebendiagnose gehen, sehe ich in den genannten Fällen nicht unbedingt eine Erlösrelevanz.
Es geht hier wohl in erster Linie um die Dokumentation der Nebendiagnose, in diesem Fall liegt vermutlich keine Erlösrelevanz vor (kann man ja mal groupen).
Aber...
wenn das Durchführen der diagnostischen Maßnahme für die Kodierung der Nebendiagnose ausreichend ist möchte ich nur mal bemerken, dass der Blick (= diagnostische Maßnahme) auf eine "nicht abblassende Rötung der Haut" per Definition zu einem Dekubitus ersten Grades führt.... und der ist als Nebendiagnose erlösrelevant.
Den MDK würde jetzt sicher die Therapie interessieren (den Patienten natürlich auch), aber für die Kodierung ist die Therapie ja nach den obigen Beiträgen gar nicht erforderlich, oder?
Interessant ist, dass bei Verdachtsdiagnosen die Kodierung ausdrücklich an die Durchführung einer Therapie geknüpft ist.
Norbert Depka
:strauss: