• Liebe Kollegen,
    in der Datenbank zu Kodierfragen der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft findet sich folgender Eintrag:

    Frage:
    Schlaganfall vor einigen Jahren. Aktuell keine Ausfälle mehr. Warum muss "Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese" codiert werden, wenn es keine Behandlungsrelevanz hat?
    Antwort:
    Die Z86.7 darf nur codiert werden, wenn sich aus dem "alten Schlaganfall" ein erhöhter Aufwand während des aktuellen stationären Aufenthaltes herleiten lässt. Hierzu zählen z.B. die Verabreichung von Medikamenten oder auch diagnostische Maßnahmen, die in Zusammenhang mit der neurologischen Anamnese stehen (z.B. Echocardiographie, TEE, Carotisduplex). Leitet sich aus dem "alten Schlaganfall" keinerlei erhöhter Aufwand ab, darf Z86.7 nicht codiert werden

    Sehen Sie das genauso? Ich würde immer die Z86.7 kodieren, auch ohne Ressourcenverbrauch, bei der I25.2. steht hingegen: "...nur kodieren...wenn sie Bedeutung für die aktuelle Behandlung hat." Oder liege ich da falsch?

    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo Jan,

    Dies ist in Übereinstimmung mit der Definition "Nebendiagnose" der Kodierrichtlinien.

    Zitat


    Original von Cramer:
    Ich würde immer die Z86.7 kodieren, auch ohne Ressourcenverbrauch

    Dazu die komplette Kodierrichtlinie - ganz unten der wesentliche Satz, der Zeigt, daß die Z86.7 nicht immer anzugeben ist.

    „Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt.â€

    Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    •therapeutische Maßnahmen
    •diagnostische Maßnahmen
    •erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

    Krankheiten, die durch den Anästhesisten während der präoperativen Beurteilung dokumentiert wurden, werden nur kodiert, wenn sie den oben genannten Kriterien entsprechen. Sofern eine Begleitkrankheit das Standardvorgehen für eine spezielle Prozedur beeinflusst, wird diese
    Krankheit als Nebendiagnose kodiert.


    Anamnestische Diagnosen, die das Patientenmanagement gemäß obiger Definition nicht beeinflusst haben, wie z.B. eine ausgeheilte Pneumonie vor 6 Monaten oder ein abgeheiltes Ulkus, werden nicht kodiert.

    --
    Gruß:x

    Björn Mehlhorn

  • Hi Björn,
    das mit der Definition der Nebendiagnose ist schon klar :kr: , aber ich war der offenbar irrigen Annahme, dass bei der Z86.7 diese übersteuert würde.
    Aber da bin ich wohl weit und breit der einzige...

    Gruß,
    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Guten Tag Herr Cramer,

    so ganz allein sind Sie nicht mit dieser Meinung.
    Wir halten es so, dass Spezielle Kodierrichtlinie > Allgemeine Kodierrichtlinie > ICD/OPS-Hinweise, -Inkl.,-Exkl.

    Deshalb erhält auch bei uns jeder Patient mit der Anamnese eines Schlafanfalls ohne weitere Symptome den Kode Z 86.7 zusätzlich.

    Auszug aus DKR, 0601a (Spezielle Kodierrichtlinie):

    2. „Alter Schlaganfall“
    „Alter Schlaganfall“ – diese diagnostische Aussage kann bedeuten:
    1. Der Patient hat die Anamnese eines Schlaganfalls ohne aktuell bestehende neurologische Ausfälle. In diesem Fall wird kodiert:
    Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese

    Da dort "in diesem Fall wird kodiert" machen wir das auch so. Es ist ja nicht die einzige Spezielle Kodierrichtlinie, die einer allgemeinen widerspricht.

    Grüße aus dem Vogtland.

    R.Hanusch

  • Schön, endlich mal jemand, der es auch so sieht :-p
    Aber jetzt kommt sicher Herr Selter und bringt ein noch schlagkräftigeres Argument?!

    Gruß,
    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Cramer:
    ...
    Aber jetzt kommt sicher Herr Selter und bringt ein noch schlagkräftigeres Argument?!

    Na, dann probiere ich das mal:

    in der angesprochenen Regel 0601a geht es um die Unterscheidung (und damit um die verschiedene Kodierung):

    alter Schlaganfall mit neurologischen Ausfällen
    und
    alter Schlaganfall ohne neurologische Ausfälle

    nicht um die Aussage:

    Jeder alte Schlaganfall darf kodiert werden, auch ohne Relevanz.

    Dass ein Patient einen alten Schlaganfall ohne neurologische Ausfälle hat, schließt ja nicht automatisch aus, dass eines oder mehrere Kriterium(en) zur Kodierung einer ND getroffen werden, also ein höherer Aufwand betrieben wird. Z.B. wie erwähnt: "Hierzu zählen z.B. die Verabreichung von Medikamenten oder auch diagnostische Maßnahmen, die in Zusammenhang mit der neurologischen Anamnese stehen (z.B. Echocardiographie, TEE, Carotisduplex."
    Dann also ist der alte Schlaganfall zu kodieren, in diesem Fall dann mit Z86.7.

    Ohne Relevanz sollte er eigentlich, dem Verständnis der ND-Definition nach, nicht kodiert werden.
    Die Spezielle DKR 0601a dient nicht der Überschreibung der Allgemeinen DKR D003b Nebendiagnosen, sondern will oben beschriebene Unterscheidung vorgeben. Dass daraus dieses Mißverständnis entstehen kann, ist nachvollziehbar.

    So interpretiere ich es. Aber vielleicht sollte man die Frage mal an die verantwortlichen Mitarbeiter der DKG weitergeben, um was "offizielles" in der Hand zu haben. Ich mach das dann mal....

    Gruß
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Selter:
    Aber vielleicht sollte man die Frage mal an die verantwortlichen Mitarbeiter der DKG weitergeben, um was "offizielles" in der Hand zu haben. Ich mach das dann mal....

    Habe leider Probleme mit dem Internet und dringe nicht zur DKG durch. Vielleich möchte es einer der Herren mal probieren?

    Gruß


    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    Server-Problem erledigt. Habe entsprechende Anfrage an das DKR abgeschickt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier nun die Antwort von der DKG (Dank an Herrn Dr. Schreck):

    Sehr geehrter Herr Selter,
    vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage vom 11.11.2002. Zu dem von Ihnen
    dargelegten Sachstand möchten wir uns wie folgt äußern:

    1. Die Definition der Deutschen Kodierrichtlinien Version 2003 sagt
    unter D003b zu den Nebendiagnosen:

    "Die Nebendiagnose ist definiert als: "Eine Krankheit oder Beschwerde,
    die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich
    während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt." Für Kodierzwecke müssen
    Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das
    Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der
    folgenden Faktoren erforderlich ist:
    - therapeutische Maßnahmen
    - diagnostische Maßnahmen
    - erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand"

    Anamnestische Diagnosen, die das Patientenmanagement gem. obiger
    Definition nicht beeinflusst haben, wie z.B. eine ausgeheilte Pneumonie vor 6 Monaten oder ein abgeheiltes Ulkus, werden nicht kodiert [vgl. auch Beispiel 1 DKR D001a Allgemeine Kodierrichtlinien (Seite 3)].
    Bei dem von Ihnen geäußerten Sachverhalt wird aus der Schilderung des
    Krankheitsbildes "Schlaganfall ohne aktuell bestehende neurologische
    Ausfälle" nicht eindeutig klar, ob Maßnahmen im Sinne der Definition der Nebendiagnose (therapeutisch, diagnostisch oder erhöhter Betreuungs-, Pflege- und Überwachungsaufwand) notwendig werden. Sollte dies gegeben sein, so ist die obige Diagnose mit Z86.7 auch bei einem alten Schlaganfall zu kodieren. Wie Sie schon ausführten, sollte dies nicht erfolgen, wenn er nicht die Kriterien der Nebendiagnose im Sinne von D003b erfüllt.
    Abschließend möchten wir damit noch einmal klar hervorheben, dass wir in Ihrer Argumentation übereinstimmen
    und hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen behilflich gewesen zu sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. med. Jens-Uwe Schreck

    Grüße
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

  • Dank insbesondere an Herrn Selter und alle Beteiligten für die Mühe!

    Gruß aus Hamburg,

    --
    Dr. J. Cramer
    Diakoniekrankenhaus Alten Eichen, Hamburg

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Fast alle Schlaganfallpatienten haben Antikoagulantientherapie, was besonders in chir. Fächern den Behandlungsaufwand erhöht. Ich kodiere den alten Schlaganfall und dazu Z921= Antikoagulantien in der Eigenanamnese. 8)

    Axel Auler

  • Nochmal zu dem geschilderten Sachverhalt: Sollte man bei der Abbildung eines Behandlungsfalls nicht alle Fakten einbeziehen? Was war denn hier die Hauptdiagnose? Sollte es lediglich um die Dokumentation einer Nebendiagnose gehen, sehe ich in den genannten Fällen nicht unbedingt eine Erlösrelevanz. Es steht Ihnen ja jederzeit frei, nicht abrechnungsrelevante Dokumentationsdiagnosen zu erfassen (die meisten EDV-Systeme erlauben das), um einen höheren Pflegeaufwand oder eine Verweildauerüberschreitung intern oder extern zu begründen.