Verehrtes Forum
folgende Frage:
Fall A, Kostenträger A
Fall B, Kostenträger B
Fallzusammenführung ist erfolgt.
Gilt hier auch §9 FPV? (Ich meine ja)
Habe im Forum nichts wesentliches gefunden.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Verehrtes Forum
folgende Frage:
Fall A, Kostenträger A
Fall B, Kostenträger B
Fallzusammenführung ist erfolgt.
Gilt hier auch §9 FPV? (Ich meine ja)
Habe im Forum nichts wesentliches gefunden.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Hallo,
ich wüsste keinen Grund dagegen.
Wie sollte es denn auch anders gehen?
Hallo Herr Selter,
vielen Dank zunächst für die prompte Antwort.
Habe meinen Tätigkeitsschwerpunkt zurückverlagert in die Patientenbetreuung und bin deshalb, was solche Fragestellungen angeht, nicht mehr so im Stoff.
Habe früher (unter auch anderer Interessenlage) aber auch mal anders argumentiert ( http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…st&postid=40916 ).
Bin mit der Frage oben konfrontiert worden von Kostenträger A, der aber natürlich gern an B weitergeben würde.
Gruß nach Süden
Guten Tag,
und ich dachte immer, wir spielen alle nach denselben Spielregeln und sind hier nur auf der Suche nach der Wahrheit. :d_zwinker:
Nix für ungut.