Kostenträgerwechsel bei Zusammenführung

  • Verehrtes Forum

    folgende Frage:
    Fall A, Kostenträger A
    Fall B, Kostenträger B

    Fallzusammenführung ist erfolgt.

    Gilt hier auch §9 FPV? (Ich meine ja)

    Habe im Forum nichts wesentliches gefunden.

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich wüsste keinen Grund dagegen.
    Wie sollte es denn auch anders gehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    vielen Dank zunächst für die prompte Antwort.

    Habe meinen Tätigkeitsschwerpunkt zurückverlagert in die Patientenbetreuung und bin deshalb, was solche Fragestellungen angeht, nicht mehr so im Stoff.

    Habe früher (unter auch anderer Interessenlage) aber auch mal anders argumentiert ( http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…st&postid=40916 ).

    Bin mit der Frage oben konfrontiert worden von Kostenträger A, der aber natürlich gern an B weitergeben würde.

    Gruß nach Süden

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Guten Tag,
    und ich dachte immer, wir spielen alle nach denselben Spielregeln und sind hier nur auf der Suche nach der Wahrheit. :d_zwinker:

    Nix für ungut.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch