Verweildauereffekte - wie rechnet man richtig?

  • Hallo Herr Brenk,

    das mit dem Schädelbrummen ist normal. Der Knackpunkt liegt darin, dass die Grenzverweildauer laut Definition bei 5 liegt, der Katalog sich aber der gleichen Vokabel bedient und hinzufügt "erster Tag mit Abschlag". Dies wiederspricht der Definition im Text, was aber - soweit man dieses weiss - unschädlich ist.
    Es geht also bei Verweildauer = 4 um den 5. Belegungstag, der nicht erbracht wurde. Bei VD = 3 wurden der 4. und der 5. nicht erbracht.
    Die sich hieraus ergebende Faustregel lautet: bei Verweildauer von einem Belegungstag entspricht die im Katalog ausgewiesene Grenzverweildauer "erster Tag mit Abschlag" der Anzahl der vorzunehmenden Abschläge. In Ihrem Beispiel also 4.

    Schönen Gruß

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Herr Schmitt,

    es hat ein bißchen gedauert....
    Ihre Erläuterung ist natürlich stimmig! Heute habe ich zudem noch einen Vortrag von Herrn Roths von der DKG gehört, der das Ganze auch grafisch einleuchtend darstellen konnte.
    Also, ich denke, jetzt hab´ich es....
    :kangoo: :kangoo: :kangoo:

    (Zusätzlich verwirrend ist, daß sowohl sameday-Fälle als auch Einmalschläfer mit derselben Anzahl von Abschlägen gerechnet werden....)

    viele Grüße
    PB

  • Hallo alle zusammen!
    Anfrage an alle: Reine vorstat. Patienten und "sameday Patienten"

    Letzte Woche hatte die Rheinland-Pfälzische HKG ein DRG Seminar,
    bei dem angesprochen wurde, daß es auch im DRG-System in Deutschland eine Abrechnungsmöglichkeit bei reinen vorstat. Fällen (ohne stat. Aufenthalt danach) ein Abrechnungsmodus geben soll, der nicht einer "Sameday DRG Pauschale" oder "DRG Pauschale mit Abschlag" gleicht!!!???

    Bisher war mein Verständnis, daß diese Fälle grundsätzlich als stat. (sameday oder Abschlags-)Fall zukünftig zu werten ist. Im Fallpauschalengesetz steht nichts...
    Ist dies eine Ente, oder hat jemand davon schon etwas gehört?
    Wo sollte denn in den Pflegesatzverhandlungen diese Mengengröße/ Erlöse untergebracht werden???

    Bitte um Rückmeldung euererseits- mein DRG Weltbild löst sich gerade auf...
    Vielen Dank
    A. Ritter
    --
    RIT

    RIT

  • Hallo RITTER,
    eigentlich kein großes Problem:
    Wenn der vorstationären Untersuchung keine stationäre Aufnahme folgt, ist wie bisher die vorstationäre Pauschale nach § 115 SGB V abzurechnen. Das ist insoweit auch logisch, als es sich um keinen stationären Fall handelt und insofern auch kein Budget aus dem stationären Sektor beansprucht werden dürfte. Im übrigen ist die Sachlage auch irgendwo im KHEntgG geregelt, ich habe aber grad keine Zeit, das detailliert nachzuschlagen.
    Schöne Grüße
    Norbert Schmitt

    Nachtrag:

    § 1 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG: "Die vor- und nachstationäre Behandlung wird für alle Benutzer einheitlich nach § 115a SGB V vergütet."


    § 8 Abs. 2 Satz 3 Nr. 4 KHEntgG: zusätzlich berechenbar: "... eine nahcstationäre Behandlung nach § 115a SGB V, soweit die Summe aus den stationären Belegungstagen und den vor- und nachstationären Behandlungstagen die Grenzverweildauer der Fallpauschale übersteigt; eine vorstationäre Behandlung ist neben der Fallpauschale nicht gesondert berechenbar; ..."

    Logische Folgerung: rein vorstationäre Patienten ohne stationären Aufenthalt sind nach wie vor mit den Pauschalen nach § 115a SGB V abzurechnen (bundeseinheitlich aber fachgebietssindividuell!).

    Nochmal schöne Grüße

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo,

    vielleicht noch eine konkrete Nachfrage, wenn auch unabhängig von der unteren Grenzverweildauer:

    Ein Pat. wird am Montag stationär aufgenommen. Die Behandlung endet am Donnerstag mit einer Entlassung nach Hause.

    Wieviele Belegungstage sind zu ermitteln ?

    Montag, Dienstag, Mittwoch = 3 Tage ?

    Der Entlassungstag wird nach meiner Kenntnislage nicht mitgezählt, aber stand nicht irgendwo, dass der Aufnahmetag doppelt zählt, dann wären es 4 Tage.

    Danke und herzliche Grüße
    Elrip

  • Hallo Elrip,

    der Aufnahmetag wird nie doppelt gezählt. Das ist ein Mißverständnis. Wenn Aufnahmetag = Entlasstag, dann ein Belegungstag. Sonst ist die Zählung ok.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.