Hallo zusammen,
zur Ermittlung von verweildauerabhängigen Effektivgewichten würde ich gerne einige Aspekte aus der KFPV klären bzw. Meinungen zu folgenden Hirngeburten lesen:
1. gem §1 Abs.6 gibt es nur Verweildauern >0 (wobei sowohl Tagesfälle als auch Einmalschläfer mit 1 Tag berechnet werden).
2. "kaufmännisch auf die nächste ganze Zahl runden" meint, aus 10,3 mach 11 oder aus 12,1 mach 13.
3. falls die uGVD (=erster Tag mit Abschlag) beispielsweise 4 ist und ein Pat. am 2. Tag entlassen wird, sind 3 Abschläge fällig (weil der E-Tag ja nicht als Belegungstag "erbracht" gilt).
4. falls die oGVD (=erster Tag mit Zuschlag) beispielsweise bei 15 liegt und der Patient am 20. Tag entlassen wird, werden 5 Zuschläge fällig (für den 15.ten bis 19.ten Tag).
Damit´s für Mediziner leichter wird: :teufel: :teufel:
A - alle sind richtig
B - eine ist falsch
C - alle sind falsch
D - irgendwo dazwischen
Vielen Dank!
PB