Verweildauereffekte - wie rechnet man richtig?

  • Hallo zusammen,

    zur Ermittlung von verweildauerabhängigen Effektivgewichten würde ich gerne einige Aspekte aus der KFPV klären bzw. Meinungen zu folgenden Hirngeburten lesen:

    1. gem §1 Abs.6 gibt es nur Verweildauern >0 (wobei sowohl Tagesfälle als auch Einmalschläfer mit 1 Tag berechnet werden).
    2. "kaufmännisch auf die nächste ganze Zahl runden" meint, aus 10,3 mach 11 oder aus 12,1 mach 13.
    3. falls die uGVD (=erster Tag mit Abschlag) beispielsweise 4 ist und ein Pat. am 2. Tag entlassen wird, sind 3 Abschläge fällig (weil der E-Tag ja nicht als Belegungstag "erbracht" gilt).
    4. falls die oGVD (=erster Tag mit Zuschlag) beispielsweise bei 15 liegt und der Patient am 20. Tag entlassen wird, werden 5 Zuschläge fällig (für den 15.ten bis 19.ten Tag).

    Damit´s für Mediziner leichter wird: :teufel: :teufel:
    A - alle sind richtig
    B - eine ist falsch
    C - alle sind falsch
    D - irgendwo dazwischen

    Vielen Dank!
    PB

  • Hallo Peter,

    folgende Deutung meinerseits...

    1.) korrekt: Entlasstag zählt nicht, Ausnahme: Aufnahme und Entlassung am selben Tag.

    2.) kaufmännisch runden heißt aus 10,3 mach 10 und aus 11,1 mach 11 und aus 10,5 mach 11.

    3.) am 2. Tag entlassen: z.B. Aufnahme 1.1.2003, Entlassung 2.1.2003; wäre nur 1 Berechnungstag. UGVWD = 4. Also ab 4 Berechnungstage 1 Abschlag bzw. ab 5. Berechnungstag kein Abschlag.
    Unter dieser Voraussetzung Abschläge für Tag 4, 3, 2, 1 = 4xAbschlag.

    4.) korrekt; OGVWD 15, 19 Berechnungstage = Zuschläge für Tag 15, 16, 17, 18, 19 = 5 x Zuschlag.

    Also nach meinem Ermessen: Antwort D "irgendwo dazwischen"

    Bis bald und viele Grüße aus Stuttgart
    Jörg Noetzel

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

  • Hallo liebes Forum

    die vielen Wege zur Abrechnung mit oder ohne Abschlag oder Zuschlag sind doch recht verwirrend. Kann mir jemand einen Tipp geben wo man eine bessere (:rotate: leichter verständlichere )Erklärung oder Übersicht zu den Rechnungen bekommen kann?:dance2:

    MfG
    J. Bücker

  • Hallo MDA J. Bücker,

    eben habe ich es auf dem Online-Grouper von 3M ausprobiert und da ist mir dann auch ein Licht aufgegangen. Es ist so rein virtuell oft nicht leicht zu verstehen. Am konkreten Fall kann man schön verschiedene Varianten durchspielen.
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Zitat


    Original von jnoetzel:

    3.) am 2. Tag entlassen: z.B. Aufnahme 1.1.2003, Entlassung 2.1.2003; wäre nur 1 Berechnungstag. UGVWD = 4. Also ab 4 Berechnungstage 1 Abschlag bzw. ab 5. Berechnungstag kein Abschlag.
    Unter dieser Voraussetzung Abschläge für Tag 4, 3, 2, 1 = 4xAbschlag.


    Hallo Herr Noetzel,

    ohne kleinlich sein zu wollen, kann ich es mir nicht verkneifen darauf hinzuweisen, dass die Tage - wie bei den bisherigen Fallpauschalen auch - Belegungstage heißen.
    Ich schreibe das auch nur, weil die unterschiedlichen Benennungen (Belegungs-, Berechnungs-, hier und da auch mal ganz undifferenziert Pflegetage - mit oder ohne Entlasstag?) im Alltag zu Verständigungsproblemen führten.

    Schönes langes Wochenende allen, die es genießen können.
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Jörg,

    vielen Dank fürs Nachrechnen!!

    Mit 3.) habe ich allerdings wirklich ein Problem:?(
    Laut KFPV :defman: "ist für den dafür im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesenen Tag und jeden weiteren, _nicht_ erbrachten Belegungstag ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen".
    Der eine Belegungstag im Beispiel ist ja immerhin erbracht, also sollten eigentlich nur Abschläge für die Tage 2,3 und 4 fällig werden.

    Beim Nachgruppieren mit den Online-Groupern fällt folgendes auf:
    (Beispiel-DRG: B70A, uGVD=4, Aufn: 1.1.2003, Entl: 2.1.2003,
    = 1 Belegungstag)

    Der GTI-Grouper ermittelt 4 Abschläge (keine Angabe zur uGVD).

    Der 3M-Grouper ermittelt ebenfalls 4 Abschläge, ABER gibt die uGVD
    für B70A mit 5(!) Tagen an. 8o

    Was nun?

    viele Grüße zurück aus Mannheim

    PB

  • Hallo Peter Brenk und alle anderen,

    zu dieser Frage habe ich mich schon mal geäußert. Die UGVD ist ein aus der Durchschnittsverweildauer ermittelter Tag. Der erste Tag, für den ein Abschlag vorzunehmen ist, ist UGVD-1 (minus eins)! Siehe KFPV § 7 Satz 2 und 3.
    Im FP-Katalog ist nicht der UGVD-Tag ausgewiesen, sondern der erste Tag mit Abschlag.
    Das gleiche gilt mit umgekehrtem Vorzeichen (PLUS) bei OGVD: z.B. G-DRG B70B im 3M-Grouper OGVD=25, im FP-Katalog "Erster Tag zus. Entgelt"=26 (siehe § 6 Abs. 1 letzter Satz)

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    ein dankenswerter und hilfreicher Hinweis!

    :defman: KFPV: "Im Fallpauschalen-Katalog ist der erste Tag, für den ein Abschlag vorzunehmen ist, auszuweisen. Dieser ist zu ermitteln, indem von der unteren Grenzverweildauer ein Tag abgezogen wird."

    Etwas verwirrend ist es aber schon, daß trotzdem im FP-Katalog über der entsprechenden Rubrik "Untere Grenzverweildauer" steht.....

    Was würde das nun für den Beispielfall bedeuten?
    (erster Tag mit Abschlag: 4, bei Entlassung am Tag nach Aufnahme werden wieviele Abschläge fällig - 3 oder 4?)

    Haben es eigentlich alle außer mir inzwischen kapiert???

    viele Grüße
    PB

  • KFPV: "Im Fallpauschalen-Katalog ist der erste Tag, für den ein Abschlag vorzunehmen ist, auszuweisen. Dieser ist zu ermitteln, indem von der unteren Grenzverweildauer ein Tag abgezogen wird."


    Was würde das nun für den Beispielfall bedeuten?
    (erster Tag mit Abschlag: 4, bei Entlassung am Tag nach Aufnahme werden wieviele Abschläge fällig - 3 oder 4?)


    Hallo Herr Brenk
    Hier meine Lesart
    Der erste Tag, für den es einen Abschlag gibt ist der 4.
    Bei Entlassung am Tag nach der Aufnahme soll nur 1 Belegungstag berechnet werden.
    also Es müsste einen Abschlag geben für den 2.+ 3.+4.
    d.h. 3 Abschläge.

    mit freundlichen Grüßen aus Bochum
    Alaa Eddine

    mit freundlichen Grüßen

  • Tag zusammen,
    die im Katalog verzeichnete Grenzverweildauer (erster Tag mit Abschlag) entspricht laut Diskussionsstand in einem anderen thread der maximal möglichen Anzahl an Abschlägen (hier also 4).

    Grenzverweildauern

    Gruß
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo zusammen,

    welche Lesart trägt denn dem Diktum Rechnung, wonach für "jeden weiteren, _nicht_ erbrachten Belegungstag" ein Abschlag anfällt.
    Wenn 1 Belegungstag erbracht wurde, kann für diesen doch kein Abschlag anfallen....oder??

    In Anlehnung an die von Hr.Schmitt im angeführten thread dargestellt Tabelle der Abschäge sollte dann gelten
    (bei "erster Tag mit Abschlag"=4):

    1 Belegungstag - E an Tag 2 - 3 "nicht erbracht" - 3 Abschläge
    2 Belegungstage - E an Tag 3 - 2 "nicht erbracht" - 2 Abschläge
    3 Belegungstage - E an Tag 4 - 1 "nicht erbracht" - 1 Abschlag
    4 Belegungstage - E an Tag 5 - 0 "nicht erbracht" - kein Abschlag

    Mir brummt der Schädel....:(

    Grüße aus Mannheim!
    PB