MDK - 3 Wochenfrist?

  • Hallo alle zusammen,

    dem MDK wird eine Frist von 6 Wochen ab Rechnungsausgangsdatum festgesetzt, in der er Fallprüfungen anzeigen kann.

    Kennt jemand auch die Frist von 3 Wochen?
    Diese besagt, dass die btroffene Krankenkasse max. 3 Wochen nach Rechnungsausgang Zeit hat, eine Prüfanzeige dem MDK vorzulegen. Angenommen die KK gibt dem MDK 4 Tage nach Rechnungsausgang den Auftrag zur Prüfung, hat dann der MDK nur noch 38 Tage Zeit (also insgesamt 42Tage) eine Fallprüfung anzukündigen.

    Ist dies jemandem geläufig?

    Weiterhin wollte ich fragen, ob jemand den Entscheidungstext des Bundessozialgerichts vom 31.12.2001 B3 KR 11/01 hat bzw. weiß, wo ich den finde. Denn auf der Seite des Bundessozialgerichtes bekommt man Entscheidungstexte nur bis 2003 und die früheren nicht.

    Ich hoffe, jemand kann mir helfen.

    Ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende!

    Mit freundlichen Grüßen

    raxa

  • Hallo,

    entscheidend für das KH ist die 6-Wochen-Frist. Möglicherweise ist die drei-Wochen-Frist eine interne Regelung zwischen KK und MDK, damit der MDK dann noch genügend Bearbeitungszeit hat.

    Das Urteil: Google hilft, z.B. der erste Treffer: http://lexetius.com/2001,2379

    Gruß, J.Helling

  • Hallo,

    einige MDK\'n haben die Kassen gebeten, die Prüffälle nicht kurz vor Ende der 6-Wochen-Frist einzureichen.
    Hintergrund ist die \"Arbeitsbelastung\" des MDK, der vermeiden möchte, dass wegen der Kurzfristigkeit Fälle nicht mehr innerhalb der Frist beim Krankenhaus angemeldet werden.
    Die Kasse kann, muss sich aber nicht daran halten.

    Schönen Tag und schönes Wochenende.

    Pekka