Zwischengrouper 07-08 fehlerhaft (F66Z)???

  • Hallo Forum,

    hier ist aufgefallen, daß beim Zwischengroupen von Fällen mit einer Coronarsklerose (z.B. I25.12) und einer Koronarangiographie (1-275.1) die DRG F66Z erscheint.
    Diese sollte laut DRG-Handbuch 2007-2008 aber nur bei Fällen herauskommen, die keine invasive Diagnostik erhalten.
    Ansonsten sollte, wie in 2007 auch, je nach Verweildauer, z.B. die F49F gruppiert werden.

    Wie kann es dann sein, daß in den Migrationstabellen für die F49F (2007) die F66Z (2008) als mögliche \"Ziel-DRG\" aufgeführt ist?

    Quizfrage: Denkfehler oder Grouperfehler?

    Viele Grüße
    NiR

  • Hallo,

    mit einer VWD von 3 oder mehr Tagen kommen Sie z.B. in die F49E.

    Interessant sind die Fälle mit einer VWD von 1 oder 2 Tagen:

    Diese \"passen\" zwar in die F49F, diese wird aber an Stelle 130 der MDC 05 abgefragt. Die F66Z an Stelle 129 (siehe Ablaufschema im Handbuch). Und da dieser Beispielfall dort auch hineinpasst, landet er ebendort. Da die F49F ein höheres RG als die F66Z hat (0,497/0,477), ist diese Sortierreihenfolge allerdings primär nicht nachvollziehbar.
    Inhaltlich ist das insofern nachvollziehbar, als das hier die diagnostischen Coros bei \"einfachen\" Diagnosen (KHK) abgefangen werden und nur noch die \"anderen\"/\"schwereren\" Diagnosen in die F49F führen. Der ökonomische Unterschied ist allerdings (für den Einzelfall) gering (2BT 0,477/0,497, 1BT 0,333/0,384). Voraussetzung ist hier ohnehin die stat. Behandlungsnotwendigkeit...

    Gruß, J.Helling

    PS: Soviel zum Thema \"Transparenz\" des Systemes. Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Der Name der DRG sagt nicht mehr unbedingt etwas über den Inhalt.

    PPS: Warten wir 2008/2008 ab...

  • Hallo Herr Helling,

    vielen Dank für Ihre Darstellung. Tatsächlich habe ich die kleinen Zahlen ganz rechts im Ablaufschema bisher nie beachtet...vielleicht brauche ich ja doch eine Lesebrille...

    Nach einigem Suchen habe ich auch eine Diagnose gefunden, die in 2008 zusammen mit einer Koronarangiographie in die F49F führt: der n.n.bez. Brustschmerz!

    Während z.B. die 3-Gefäßerkrankung mit Koro in die (billigere) F66Z führt.

    Das kommt vielleicht daher, daß man heutzutage jedem Patienten mit einer Coronarsklerose einen Linksherzkatheter angedeihen läßt und somit diese Prozedur nicht mehr differenzierend wirksam wird...??

    Wie soll ich es bloß unseren Kardiologen erklären, daß eine bei korrekter Indikation durchgeführte Koronarangiographie für den Erlös keine Rolle mehr spielt? Dann könnte die ja genausogut auch ambulant gemacht werden...

    Sollte da etwa eine weiterreichende Intention dahinterstecken? Böse Menschen unterstellen dem InEK ja sowieso eine sehr kassenfreundliche Politik (vgl. uGVD-Abschläge)....

    So, genug gelästert für heute.

    Viele Grüße
    NiR

  • Hallo NiR

    Zitat

    Wie soll ich es bloß unseren Kardiologen erklären, daß eine bei korrekter Indikation durchgeführte Koronarangiographie für den Erlös keine Rolle mehr spielt? Dann könnte die ja genausogut auch ambulant gemacht werden...

    Nach § 115 b SGB V gehört die Koronarangiographie 1-275.* zum Katalog der ambulant durchführbaren Operationen (AOP), d.h. die Koro ist sowieso schon längst ambulant zu erbringen, außer sie haben einen guten Grund, der dagegen spricht.

    Über Sinn und Unsinn der Kategorie 2 (vs. 1) möchte ich hier erst gar nicht anfangen. Das Krankenhaus darf ja gar nicht nach §39 selber wählen, ob es eine Massnahme amb. oder st. durchführen will, sondern ambulant geht immer vor stationär.

    Gruß
    Jannis