• Hallo Forum!
    Ich habe mal wieder ein Problemchen:
    Mein Urologischer Kollege behauptet, dass bei einer Hydronephrose bei Obstruktion durch Nieren- und Ureterstein (N13.2 ) zusätzlich als ND die
    N20.1 Ureterstein oder
    N20.0 Nierenstein
    angegeben werden kann.
    Kann mir irgendjemand hierbei helfen? :d_gutefrage:
    Gruß
    Maddoc

  • Hallo Maddoc,

    da geht es darum, wie spitzfindig man die DKR liest:

    D010a Kombinations-Schlüsselnummern:
    Mehrfachkodierungen (siehe DKR D012 Mehrfachkodierung) dürfen nicht verwendet werden, wenn die Klassifikation eine Kombinations-Schlüsselnummer bereitstellt, die eindeutig alle in der Diagnose dokumentierten Elemente umfasst.

    N13.2 umfasst zwar alle Elemente, aber keineswegs eindeutig, da durch N13.2 nicht dokumentiert ist, wo denn der Stein überhaupt war: Niere oder Ureter.

    Es gibt auch kein Exklusivum oder Inklusivum, die eine Mehrfachkodierung in diesem Beispiel ausschlliessen. Das findet man aber bei der PAVK IV I70.24 auch nicht, und trotzdem darf man hier eben nicht die Gangrän R02 mitkodieren. Hier gewinnt man aber auch keine weitere Information, anders als mit N20.-

    In meinen Augen also eine der Stellen, die die DKR nicht eindeutig beschreibt und somit Platz zur Interpretation bietet. Was sie aber letztendlich kodieren, hängt auch von ihrem Willen und Energie ab, ihre Kodierung gegenüber dem MDK zu vertreten.

    Gruß
    Jannis

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    war mir schon klar, dass es darum geht.
    Das ist in meinen Augen zu spitzfindig, da der Kode beide Steine beinhaltet. Würde der Kode \"Hydronephrose durch sonstige Ursache\" lauten, läge eine eindeutige Zusatzinformation über die Stein-Kodierung vor. Aber wer das mit dem MDK ausfechtet, möge uns bitte über den Ausgang informieren.
    Ich würde jedenfalls in einem Gutachten die Doppelkodierung verneinen und hier auch den Gang zum SG empfehlen.

  • Hallo Maddoc,

    Die Kodierfähigkeit des ICD-Kodes N20.1 (Ureterstein) ist laut DIMDI siehe Exklusivum, nur dann zu verschlüsseln, wenn keine Hydronephrose vorliegt (ICD-10-GM Version 2008). Weiter verweist DIMDI im Exklusivum des ICD Kode N20.-, welcher Kode stattdessen kodierfähig ist. In diesem Fall ist dies der ICD Kode N13.2 (Hydronephrose bei Obstruktion durch Nieren- und Ureterstein).

    Gruß P. Ihle

    Mit freundlichen Grüßen

    P. Ihle

    :i_respekt: