Wie Abklärungsuntersuchung abrechnen

  • Hallo!

    Wie werden solche Fälle abgerechnet?
    1. Fall: Patient kommt notfallmäßig, ein CT wird gemacht, danach stellt sich heraus, Patient muß sofort in eine andere Klinik
    2.Fall: Patient wird stationär für eine OP aufgenommen, nach einer Untersuchung stellt sich heraus, OP muß am nächsten Tag in einer anderen Klinik erfolgen

    Wir würden die beiden Fälle nach GOÄ-Ziffern mit der KK abrechnen. Ist dieses so korrekt? KK zweifelt dies an.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Gruß

    Ina.B

  • Hallo Ina B.

    im 2. Fall würde ich die Abrechnung stationär abwickeln. Der 1. Fall ist vielleicht etwas schwieriger. Ich Frage mich wurde der Patient vom CT dirket verlegt oder war dieser auf ihrer Intensivstation untergebracht, z.b..

    :d_gutefrage: :sterne:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Guten Morgen,
    Abrechnung nach GOAE mit einer GKV ist die wahrscheinlich am wenigsten in Frage kommende Möglichkeit.
    Ansonsten gibt es die ganze Palette von Abrechungsmöglichkeiten, angefangen von stationär, vorstationär, Notfall, und Behandlung im Rahmen einer Ermächtigung.
    Kommt auf die Umstände und deren Dokumentation an.
    Pauschalaussagen sind hier ziemlich unzuverlässig.

    Alles klar? :sterne:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo InaB,
    ich vermute, Sie meinen den 1. Fall mit CT.
    Um solche Fälle streiten wir andauernd mit dem MDK, es wird in der Regel auf den (Ba-Wü)-Landesvertrag verwiesen, wonach dies eine \"Erstuntersuchung\" sei, und somit vorstationär abzurechnen (also umsonst quasi).
    Wir widersprechen regelmäßig, da eine Erstuntersuchung ja was anderes ist wie ein Untersuchung, Diagnostik und Therapie (wo beginnt Therapie? O2 in der Nase? Infusion? Medikament?). Hat der Pat. ggf. eine Narkose zur Verlegung erhalten? Hätte man den Pat. z.B. mit einem nicht OP-würdigem Befund bei Ihnen behalten und ggf. am nächsten Tag Kontroll CT gemacht? So was ist doch eher ein Zeichen für eine - wenn auch kurz dauernde - stationäre Behandlung ->also DRG ermitteln und berechnen.
    Kommt auf Ihre Leidensfähigkeit an, was Sie zu tun bereit sind...

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo werte Mitstreiter!

    Meines Wissens wird die Abklärungsuntersuchung / stationsersetzende Leistung mit dem GOÄ-Einfach-Satz abgerechnet. Allerdings darf der Rechnungsbetrag die vorstationäre Pauschale nicht überschreiten. Wir praktizieren dies problemlos seit Jahren. Rechtsgrundlage folgt auf Wunsch morgen!

    Im o. g. Fall wären eine Beratung, eine symptombezogene Untersuchung, Arztbrief und CT [Preis wie bei vorstationärer Abrechnung(Ultrafast-CT bzw. Spiral-CT mit 5169 Höchstwert CT)] mit den evtl. Nebenleistungen (KM,3D) abrechnungsfähig.

    In manchen Fällen werden die Fälle nach Rücksprache mit der Kasse auch vorstationär abgerechnet.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Forum,

    manchmal hilft ein Blick in den entsprechenden Landesvertrag nach § 112 SGB V, in dem dieses Detail manchmal - nicht immer - geregelt ist. Eine Variante, die ich kenne ist die Abrechnung als vorstationäre Behandlung, ggf. mit Großgerät.

    Ich kann beim 2. Fall übrigens zwar eine stationäre Behandlungsbedürftigkeit erkennen, jedoch auch eine sog. tertiäre Fehlbelegung, als Aufenthalt beim falschen Leistungserbringer. Eine stationäre Abrechnung des Falles würde ich daher nicht akzeptieren.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Forum,
    meine erste Frage ist :
    Gibt es die Abklärungsuntersuchung noch? In den 3 Jahren, die ich jetzt als MDA tätig bin, ist mir diese nämlich noch nicht begegnet.
    Bis heute ;)
    Es geht um folgenden Fall:
    10 jähriges Kind war Anfang Februar mit Verätzung der Speiseröhre stationär, nach 6 Wochen stationäre Aufnahme zur Kontollgastroskopie unter Narkose.
    Die KK möchte den 2.Aufenthalt jetzt als Abklärungsuntersuchung abrechnen.
    Kann ich das irgendwie anders begründen, damit es als stationärer Fall läuft?

    Für Ideen wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüssen

    Miko

  • Hallo Forum,
    vielleicht passt folgende Frage zum o.a. TOP:
    Pat. kommt vorstationär zur Abklärung der OP-Indikation \"Schilddrüse\".
    Arzt schreibt den Ambulanzbericht mit Hinweis auf HNO-ärztliche Abklärung präoperativ; der OP-Termin ist festgelegt - auf Grund langer Wartezeiten bis zu 6 Wochen später.
    Pat. geht nun zum niedergelassenen HNO-Arzt und kommt - ggf.- 6 Wochen später zur OP.
    Der HNO-Arzt ist der Meinung, er müsse dem KH diese Leistung in Rechnung stellen.
    Begründung:
    Vorstationäre Leistungen sind mit der DRG abgegolten.
    Ich meine, der zeitliche Rahmen (5 Tage) lässt schon diese Möglichkeit nicht zu.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,

    Vorsicht, der Niedergelassene fordert von Ihnen eine illegale Einweisungsprämie ;)

    Im Ernst: http://www.bda.de/aktuelles/15.09.praeopKHKBV1.pdf

    Das Schöne an dem Schreiben ist, dass es von DKG und KBV gemeinsamt kommt, und es daher auch z.B. KVen nicht mehr als \"Parteienmeinung\" bezeichnen können.

    Viele Grüße,
    J.Helling

  • Hallo Herr Schrader,

    der von Ihnen beschriebene zeitliche Rahmen von 5 Tagen spielt hier keine Rolle. Das KHentgG nimmt keinen Bezug auf eine Frist sondern stellt im § 8 Abs.2 S.1 klar, dass die Fallpauschalen stets einen gesamten Behandlungsfall vergüten.
    Es ist lediglich auf den Zusammenhang zwischen der vorstationären Behandlung und dem vollstationären Aufenthalt abzustellen; Faktoren, die den Zeitraum dazwischen beeinflussen, bleiben somit außen vor.

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]