Aufnahmezeitpunkt bei geplanter Metallentfernung

  • Hallo community,
    ich will wieder einmal einen Fall ins Forum stellen und hoffe auf eine schnelle Lösung. Also unser Versicherter ist zum Zeitpunkt des Unfalls knapp 7 Jahre, stürzt im Kindergarten vom Klettergerüst und zieht sich eine supracondyläre Humerusfraktur (S42.41) zu. Diese wird geschlossen mittels zweier gekreuzter K-Drähte versorgt (stationär vom 3.-6.8.2007). Bereits vor Entlassung wird die ME in 10 Tagen geplant. Zweiter Aufenthalt dann vom 12.8.-14.8.2007 (S42.41 + Z47.0 sowie OPS 5-787.03). Die OP also die ME erfolgte erst am 13.8.2007. Wir kürzten die Behandlungsdauer auf den Zeitraum vom 13.-14.8.2007 mit der Folge: [schild]Abschlag..![/schild] Dem wollte sich das KH nicht anschließen und trägt vor, die OP sei für den 13.8.2007 (8.00 Uhr) geplant gewesen und bereits 7.00 Uhr wurde die Prämedikation verabreicht. Da das Kind nicht am Ort wohnt und spätestens halb 7 im KH sein musste wäre dies eine Belastung für die Familie gewesen. :d_luege: . Wir vertreten die Auffassung, dass unsere Kürzung korrekt war und das KH die OP auch hätte entsprechend der Anreise auf einen späteren Termin legen können. Wie sehen Sie das?)?

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)

  • Zitat


    Wir vertreten die Auffassung, dass unsere Kürzung korrekt war und das KH die OP auch hätte entsprechend der Anreise auf einen späteren Termin legen können. Wie sehen Sie das?)?


    Hallo McGeiz,
    was sagt denn das KH zu Ihrer Argumentation? Woher sollen wir im Forum wissen, aus welchen Gründen die OP um 08:00 beginnen musste?

    Zugegeben, mir fallen da spontan keine ein .....

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo McGeiz,

    bitte nicht falsch verstehen :)

    Irgendein Patient ist an einem Tag der Erste im OP und ein anderer der letzte. :augenroll:

    Wie sollte es auch anders sein? Sollen die KH vorher bei den Kostenträgern nachfragen, wann der betreffende Patient in den OP kommt, oder kommen darf? Prügeln sich die Sachbearbeiter dann um die besten Plätze? Oder gewinnt die Kasse mit den meisten Versicherten?

    Wird nicht funktionieren.

    Versuchen Sie es mal so zu sehen:

    Derjenige, der die OP angemeldet hat, und derjenige der den OP Plan erstellt hat, sind zwei Menschen, von denen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur einer jemals den Begriff \"untere Grenzverweildauer\" gehört hat, und selbst der wird sich darum nicht wirklich kümmern, da es für seine Arbeit, nämlich diese Drähte aus dem Arm zu entfernen, völlig egal ist.

    Warum überhaupt die Aufnahme einen Tag vor der OP?

    Ich habe weder Kinder, noch bin ich Psychologe, aber wenn ich mir vorstelle, da wird ein Kind morgens gegen 5 aus dem Bett gezerrt, und dann in die irgendwie bedrohliche Umgebung eines KH gebracht, um dort operiert zu werden... Hm, ich wäre in diesem Alter sicher nicht begeistert gewesen. Insofern kann ich die Begründung des KH durchaus nachvollziehen.

    Wenn Sie Kinder haben, stellen Sie sich diese Situation vor. Vielleicht können Sie der Begründung des KH dann eher etwas abgewinnen :)

    (Ich wollte eigentlich noch einen netten Schlußsatz schreiben, aber irgendwie bin ich nicht in der Stimmung dazu; alles was mir einfiele wäre irgendwie unpassend)

    In diesem Sinne

    Schönen Abeend

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Herr Horndasch, hallo papiertiger,

    Zitat


    was sagt denn das KH zu Ihrer Argumentation? Woher sollen wir im Forum wissen, aus welchen Gründen die OP um 08:00 beginnen musste?

    Zugegeben, mir fallen da spontan keine ein .....

    das KH sagt eben nur das, was ich auch ins Forum gestellt habe. Den Hinweis vom Papiertiger kann ich nachvollziehen, will ihn aber so nicht stehen lassen. Ich betreue persönlich ein Schwerpunktkrankenhaus in S/A und habe wenigstens aller 2 Monate persönlichen Kontakt zum dortigen CA der Unfallchirurgie :d_zwinker: . Nicht selten war ich akut jedoch passiv Teilnehmer der OP-Planung. Und glauben Sie mir, wenn ein CA heute seine Klinik gut führen/auslasten will, dann muss er die DRG-Symptomatik kennen. Jedenfalls dieser CA kennt sie. [schild]Ist das dann eine besondere Spezies..?[/schild] Übrigens habe ich Kinder und könnte Ihnen Papiertiger jetzt vorhalten, dass ich mein Kind lieber noch die Nacht zu Hause hätte, als allein im \"bösen KH\". Denn hier wurde ein Elternteil nicht mit aufgenommen! Übrigens hoffe ich, dass ich an der Geschichte mit Ihrer Stimmung papiertiger nicht Schuld war :laugh: . Einen schönen Abend zusammen...

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)

  • Hallo McGeiz bzw. Herr Hauk,
    vor langer langer Zeit...
    oder soll ich besser anfangen; \"Es war einmal.....\"
    da hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein System entwickelt, das zugegebenermaßen eine fürchterlichen Namen hat:
    German Appropriateness Evaluation Protokoll
    kurz G-AEP genannt.
    Hier wurde festgelegt, welche Kriterien für die Notwendigkeit einer stationäre Behandlung festgelegt werden, die relativ unstrittig sind.
    (Unter Google findet man den Katalog sehr häufig)

    Ein Kriterium lautet:
    B2 Operation, Intervention oder spezielle diagnostische Maßnahme
    innerhalb der nächsten 24 Stunden, die die besonderen Mittel und
    Einrichtungen eines Krankenhauses erfordert

    Heute will speziell der MDK nichts mehr davon wissen und lebt nach dem Grundsatz; \"Was stört mich mein Geschwätz von gestern\"

    Der \"sozialmedizinische Dienst\" interessiert sich auch nicht für \"soziale\" Gründe. Für ihn kommen nur \"medizinische\" Gründe in Betracht.
    Auf dieser Basis müssen wir heute eine \"unsoziale\" Medizin machen.

    Ich verstehe diese G-AEP-Regel auch heute noch so, dass bei unzweifelhaft stationären Eingriffen die Möglichkeit einer stationären Aufnahme am Vortag gerechtfertigt ist, ohne dass man eine entsprechend stichhaltige Begründung, die auch immer wieder relativiert wird, vorhalten muss.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Guten Morgen Herr Heller,

    Zitat


    da hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein System entwickelt...

    ich kann Ihre Auffassung durchaus nachvollziehen, habe nur ein Problem damit: Wir sind keine Krankenkasse, sondern eine Unfallkasse. Insoweit ist fraglich, inwieweit G-AEP auch für uns gilt. Aus meiner Sicht ist auch die Frage von Lupus nach einem möglichen Organisationsdefizit des KH berechtigt. Gibt es noch andere Meinungen?)?

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

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  • Hallo und guten Tag,
    ich wollte mein Frage nochmal in den Blickpunkt stellen.

    Zitat


    Original von McGeiz:
    Hallo community,
    ich will wieder einmal einen Fall ins Forum stellen und hoffe auf eine schnelle Lösung. Also unser Versicherter ist zum Zeitpunkt des Unfalls knapp 7 Jahre, stürzt im Kindergarten vom Klettergerüst und zieht sich eine supracondyläre Humerusfraktur (S42.41) zu. Diese wird geschlossen mittels zweier gekreuzter K-Drähte versorgt (stationär vom 3.-6.8.2007). Bereits vor Entlassung wird die ME in 10 Tagen geplant. Zweiter Aufenthalt dann vom 12.8.-14.8.2007 (S42.41 + Z47.0 sowie OPS 5-787.03). Die OP also die ME erfolgte erst am 13.8.2007. Wir kürzten die Behandlungsdauer auf den Zeitraum vom 13.-14.8.2007 mit der Folge: [schild]Abschlag..![/schild] Dem wollte sich das KH nicht anschließen und trägt vor, die OP sei für den 13.8.2007 (8.00 Uhr) geplant gewesen und bereits 7.00 Uhr wurde die Prämedikation verabreicht. Da das Kind nicht am Ort wohnt und spätestens halb 7 im KH sein musste wäre dies eine Belastung für die Familie gewesen. :d_luege: . Wir vertreten die Auffassung, dass unsere Kürzung korrekt war und das KH die OP auch hätte entsprechend der Anreise auf einen späteren Termin legen können. Wie sehen Sie das?)?

    Was halten die Forumsteilnehmer von folgender Lösung? Die Aufnahme am Tag vor der OP wird akzeptiert, aber da diese bereits 8 Uhr erfolgte wäre -da komplikationsloser Verlauf- eine Entlassung am Abend des OP-Tages möglich gewesen. Spricht da medizinisch etwas dagegen?)?
    Einen schönen sonnigen Tag noch..! :sonne:

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)

  • Schönen guten Tag Herr Hauk,

    grundsätzlich bin ich der Meinung, dass zunächst der Fall ohne Rücksicht auf die Erlössituation zu betrachten ist. Das hier dargestellte zurechtbiegen (VWD vorne oder hinten kürzen ist egal, hauptsache es kommt nur ein Belegungstag heraus) halte ich für sehr zweifelhaft.

    Um den Einzelfall gerade bei eine Vorschulkind zu beurteilen, reichen die im Forum darstellbaren Informationen meiner Ansicht nach nicht aus, hier müsste man tatsächlich die medizinischen und familiären Umstände genauer begutachten. Die von Ihnen dargstellte Begründung des Krankenhauses halte ich so allerdings auch für etwas dünn.

    Ich denke, Sie sollten hier einen beratenden Arzt hinzuziehen, der sich den Fall und die Dokumentation einmal genauer ansieht.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    ... Das hier dargestellte zurechtbiegen (VWD vorne oder hinten kürzen ist egal, hauptsache es kommt nur ein Belegungstag heraus) halte ich für sehr zweifelhaft...

    ich will Ihnen an erster Stelle versichern, dass es uns nicht um das Zurechtbiegen oder zwanghafte Kürzen der Belegungstage geht, nur um den Erlös des KH zu minimieren. Es gibt doch nicht umsonst uGvD, mGvD & oGvD, was ja nichts anderes heißt, als dass nach dem Triggern in eine bestimmte DRG das KH keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Behandlungstagen hat. Und dann noch eine Frage mit vielleicht einer ehrlichen Antwort: Ist unsere Auffassung und Argumentation denn tatsächlich so zweifelhaft bei einer OP-Dauer von 10 Minuten?)? Die Einschaltung des beratenden Arztes werden wir noch prüfen. Einen ebenso schönen Tag.

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)

  • Schönen guten Tag Herr Hauk,

    ich kritisiere ja gar nicht Ihre Einschätzung, dass dieser Fall möglicherweise auffällig ist. Im Gegenteil- auf den ersten Blick gebe ich Ihnen ja fast Recht. Ich bin lediglich der Ansicht, dass es gerade beim Kleinkind durchaus besondere Umstände geben kann, die ich bei dieser Informationlage nicht beurteilen kann und möchte. Wenn bei entsprechender Prüfung herauskommt, dass der präoperative Aufenthalt nicht begründet ist - OK. Wenn herauskommt, dass das Kind am OP-Tag entlassen werden konnte - auch OK. Vielleicht kommt ja sogar beides heraus!

    Nur halte ich es eben nicht für begründet, allein aufgrund des Anscheins (OP-Zeit) irgendwo zu kürzen, damit der angemessene Betrag herauskommt. Natürlich muss die Dauer der Behandlung aber durch das Krankenhaus entsprechend begründet und dokumentiert sein.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,